Entscheidungen zu § 22 Abs. 1 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

551 Dokumente

Entscheidungen 241-270 von 551

TE Vwgh Erkenntnis 1993/7/21 91/13/0231

Der Beschwerdeführer ist nach seinen eigenen Angaben Absolvent der Akademie für angewandte Kunst. Er übt den Beruf eines Graphikers aus. Hinsichtlich der Jahre 1983 bis 1985 wurde eine abgabenbehördliche Prüfung durchgeführt. Der Prüfer führte in seinem Bericht aus, aus den vorgelegten Rechnungen gehe hervor, daß der Beschwerdeführer überwiegend mit der Gestaltung von Verpackungen, Etiketten, Inseraten und Werbeschildern befaßt gewesen sei. Die Vorlage von Arbeitsproben sei vom Beschw... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.07.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/7/21 92/13/0002

Die Beschwerdeführerin führte in ihren Einkommensteuererklärungen für 1983, 1984 und 1985 unter Beruf oder Art der Tätigkeit Motivforschung an und erklärte diesbezüglich Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Anläßlich der Durchführung einer abgabenbehördlichen Prüfung brachte die Beschwerdeführerin hinsichtlich der Wissenschaftlichkeit ihrer Tätigkeit vor, die von ihr erbrachten Leistungen seien eng an ihre Person gebunden; sie könnten nicht delegiert werden. Dies liege an der Besonderh... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.07.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/7/21 92/13/0001

Der Beschwerdeführer ist tit. ao. Univ. Prof. am Institut für Publizistik und Kommunikationswissenschaften und geschäftsführender Gesellschafter des G.-Instituts. Neben diesen Tätigkeiten deklarierte der Beschwerdeführer Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Marktforscher. Anläßlich der Durchführung einer abgabenbehördlichen Prüfung brachte der Beschwerdeführer hinsichtlich der Wissenschaftlichkeit seiner Tätigkeit vor, die Aufträge seien auf ihn persönlich abgestimmt; er gebe in ers... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.07.1993

RS Vwgh 1993/7/21 92/13/0001

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1;UStG 1972 §10 Abs2 Z7 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/15/0220 E 30. Juni 1986 VwSlg 6133 F/1986; RS 1 Stammrechtssatz Der wissenschaftlich Tätige muß eine schwierige Aufgabe nach streng sachlichen und objektiven Gesichtspunkten zu lösen versuchen, wobei er sich in qualifizierter Form wissenschaftlicher Metho... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.07.1993

RS Vwgh 1993/7/21 92/13/0001

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1;UStG 1972 §10 Abs2 Z7 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/14/0304 E 4. Oktober 1983 VwSlg 5815 F/1983 RS 5(hier: Erstellung von Gutachten durch einen Marktforscher und Meinungsforscher) Stammrechtssatz Wissenschaftlich ist eine Tätigkeit nicht bereits dann, wenn sie auf Erkenntnissen einer Wissenschaft aufbaut, ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.07.1993

RS Vwgh 1993/7/21 92/13/0002

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1;UStG 1972 §10 Abs2 Z7 litb;
Rechtssatz: Der Qualifikation einer Tätigkeit als wissenschaftlich steht die innerbetriebliche Umsetzung der Ergebnisse nicht entgegen, weil die von den Auftraggebern verfolgten Motive und weiteren Zielsetzungen für die Beurteilung der Wissenschaftlichkeit keine Relevanz besitzen. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.07.1993

RS Vwgh 1993/7/21 91/13/0231

Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Z1;UrhG §3 Abs1;UStG 1972 §10 Abs2 Z8;
Rechtssatz: Eine Auslegung des abgabenrechtlichen Begriffes der künstlerischen Tätigkeit mit Hilfe der Bestimmungen des eine völlig andere Zielsetzung aufweisenden Urheberrechtsgesetzes ist schon deshalb ausgeschlossen, da nach § 3 Abs 1 UrhG ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.07.1993

RS Vwgh 1993/7/21 92/13/0001

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;UStG 1972 §10 Abs2 Z7 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/15/0220 E 30. Juni 1986 VwSlg 6133 F/1986; RS 3 Stammrechtssatz Angewandte Wissenschaft wird erst dann zu einer wissenschaftlichen Tätigkeit, wenn grundsätzlich Fragen oder konkrete Vorgänge methodisch nach streng objektiven und sachlichen Gesichtspu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.07.1993

RS Vwgh 1993/7/21 92/13/0002

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;UStG 1972 §10 Abs2 Z7 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/15/0220 E 30. Juni 1986 VwSlg 6133 F/1986; RS 3 Stammrechtssatz Angewandte Wissenschaft wird erst dann zu einer wissenschaftlichen Tätigkeit, wenn grundsätzlich Fragen oder konkrete Vorgänge methodisch nach streng objektiven und sachlichen Gesichtspu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.07.1993

RS Vwgh 1993/7/21 92/13/0002

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1;UStG 1972 §10 Abs2 Z7 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/15/0220 E 30. Juni 1986 VwSlg 6133 F/1986; RS 1 Stammrechtssatz Der wissenschaftlich Tätige muß eine schwierige Aufgabe nach streng sachlichen und objektiven Gesichtspunkten zu lösen versuchen, wobei er sich in qualifizierter Form wissenschaftlicher Metho... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.07.1993

RS Vwgh 1993/7/21 92/13/0001

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;UStG 1972 §10 Abs2 Z7 litb;
Rechtssatz: Eine wissenschaftliche Betätigung ist dann nicht gegeben, wenn der Abgabepflichtige auf einige wenige Muster zurückgreift, selbst wenn diese Muster nach wissenschaftlichen Kriterien entwickelt wurden (hier: Erstellung von Gutachten auf dem Gebiet der empirischen Kommunikati... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.07.1993

RS Vwgh 1993/7/21 91/13/0231

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Z1;UStG 1972 §10 Abs2 Z8;
Rechtssatz: Ein allfälliger Gebrauchszweck steht der Wertung als Kunstwerk nicht entgegen (Hinweis E 18.2.1975, 1553/73, E 4.10.1983, 83/14/0043, 0052, 0053). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1991130231.X04 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.07.1993

RS Vwgh 1993/7/21 91/13/0231

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Z1;UStG 1972 §10 Abs2 Z8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/23 89/14/0020 5 Stammrechtssatz Maßgebend für die Beurteilung, ob die in der Herstellung eines Gegenstandes bestehende Tätigkeit eine künstlerische ist, ist ausschließlich die Art und Weise der Gestaltung des Gegenstandes. Erf... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.07.1993

RS Vwgh 1993/7/21 92/13/0002

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1;UStG 1972 §10 Abs2 Z7 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/14/0304 E 4. Oktober 1983 VwSlg 5815 F/1983 RS 5 Stammrechtssatz Wissenschaftlich ist eine Tätigkeit nicht bereits dann, wenn sie auf Erkenntnissen einer Wissenschaft aufbaut, diese verwertet und sich wissenschaftlicher "Methoden" bedient, sondern erst, w... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.07.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/6/23 92/15/0098

Zwischen den Streitteilen des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens sind zwei Fragen strittig: Zum einen die vom Finanzamt vorgenommene Qualifikation der Einkünfte des Beschwerdeführers als gerichtlich beeideter Sachverständiger für "die Aufklärung von Straßenverkehrsunfällen, die Verkehrssicherheit, Autoreparatur und Havarieschäden einschließlich Bewertungen sowie das gesamte Versicherungswesen" als Einkünfte aus Gewerbebetrieb und damit im Zusammenhang die Versagung der Anerkennung pa... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.06.1993

RS Vwgh 1993/6/23 92/15/0098

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/05/24 92/15/0029 2 Stammrechtssatz Eine "ähnliche freiberufliche Tätigkeit" im Sinne des § 22 Abs 1 Z 1 EStG 1972 liegt dann vor, wenn diese ungeachtet des Fehlens einer der nach einschlägigem Berufsrecht oder Standesrecht geforderten Voraussetzungen in allen nach der Verkehrsauffassung wesentlic... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.06.1993

RS Vwgh 1993/6/23 92/15/0098

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die Tätigkeit eines Sachverständigen für das Kraftfahrwesen kann durchaus unterschiedlicher Art sein. Sie reicht von der Erstellung von Kostenvoranschlägen bis hin zu wissenschaftlichen Untersuchungen (Hinweis: E 22.3.1983, 82/14/0208; E 6.3.1985, 84/13/0234). Ähnliches hat für den Sachverständigen für die Aufklärung von Straßen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.06.1993

RS Vwgh 1993/6/23 92/15/0098

Index: 22/02 Zivilprozessordnung32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1;ZPO §364;
Rechtssatz: Die Tatsache, daß in Einzelfällen Richter (aber auch Rechtsanwälte) über die erforderlichen technischen und mathematischen Kenntnisse verfügen, um ohne die Hilfe eines Kraftfahrzeugsachverständigen die Sachfragen eines Unfallherganges aufklären zu können, besagt nur, daß solche Richter iSd Besti... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.06.1993

RS Vwgh 1993/6/23 92/15/0098

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1;
Rechtssatz: "Die Frage, ob eine Tätigkeit als selbständige Arbeit iSd § 22 Abs 1 EStG 1972 zu qualifizieren ist, ist eine Rechtsfrage." European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992150098.X07 Im RIS seit 20.11.2000 Zuletzt aktualisiert am ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.06.1993

RS Vwgh 1993/6/23 92/15/0098

Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1;GebAG 1975 §48 Z5 litd;
Rechtssatz: Abgesehen davon, daß den vom Bf vorgelegten Gutachten eine "besonders ausführliche wissenschaftliche
Begründung: " fehlt, können die übrigen Kriterien des § 48 Z 5 lit d GebAG nichts über die Frage der Ähnlichkeit der Tätigkeit eines Sachverständigen für die Aufklärung von Straßenv... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.06.1993

RS Vwgh 1993/6/23 92/15/0098

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/13/0211 E 24. September 1986 RS 2 Stammrechtssatz Für die Feststellung der Ähnlichkeit einer Tätigkeit mit einem der im § 22 Abs 1 Z 1 EStG 1972 angeführten Berufe genügt, daß die Tätigkeit in ihrem wirtschaftlichen Gehalt und ihrem äußeren Erscheinungsbild mit einer Tätigkeit vergleichbar ist, die ihrers... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.06.1993

RS Vwgh 1993/6/23 92/15/0098

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag95/06 Ziviltechniker
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1;ZivTG §4;ZivTG §5 Abs1 lite;
Rechtssatz: Im Umfang jener vom Beschwerdeführer ausgeübten Tätigkeit als Sachverständiger, die auf der Vermutung allgemein bekannter Gesetze betreffend die Schwerkraft, die Trägheit der Masse und den Reibungswiderstand bzw auf rein logischen Überlegungen beruht, sowie in der Vornahme komplizi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.06.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/5/24 92/15/0029

Der Beschwerdeführer erklärte in den Streitjahren (1983 bis 1985) Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung vertrat der Prüfer - unter Hinweis auf Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes - unter anderem die Auffassung, die Tätigkeit als Konsulent insbesondere auf kaufmännischem bzw. organisatorischem Gebiet führe zu Einkünften aus Gewerbebetrieb; dasselbe gelte für technisch-kaufmännische Konsulenten. Beim Beschwerdeführer lägen daher Einkünf... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.05.1993

RS Vwgh 1993/5/24 92/15/0029

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/13/0211 E 24. September 1986 RS 2 Stammrechtssatz Für die Feststellung der Ähnlichkeit einer Tätigkeit mit einem der im § 22 Abs 1 Z 1 EStG 1972 angeführten Berufe genügt, daß die Tätigkeit in ihrem wirtschaftlichen Gehalt und ihrem äußeren Erscheinungsbild mit einer Tätigkeit vergleichbar ist, die ihrers... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.05.1993

RS Vwgh 1993/5/24 92/15/0029

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag50/01 Gewerbeordnung95/06 Ziviltechniker
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1;GewO 1973 §103 Abs1 lita Z8;ZivTG §4;ZivTG §5;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof sieht auch die Tätigkeit der Inhaber von Technischen Büros im Sinne des § 103 Abs 1 lit a Z 8 GewO 1973 (in der im Streitzeitraum geltenden Fassung vor dem BG BGBl Nr 1988/399) als der Tätigkeit eines Ziviltechnikers ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.05.1993

RS Vwgh 1993/5/24 92/15/0029

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Eine "ähnliche freiberufliche Tätigkeit" im Sinne des § 22 Abs 1 Z 1 EStG 1972 liegt dann vor, wenn diese ungeachtet des Fehlens einer der nach einschlägigem Berufsrecht oder Standesrecht geforderten Voraussetzungen in allen nach der Verkehrsauffassung wesentlichen Momenten mit dem typisier... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.05.1993

RS Vwgh 1993/5/24 92/15/0029

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag50/01 Gewerbeordnung
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §23 Abs2;BAO §28;EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §23 Z1;GewO 1973;GewStG §1 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Für die Abgrenzung, ob eine Tätigkeit gewerblich oder freiberuflich im abgabenrechtlichen Sinn ist, ist auf dem Boden der im Abgabenrecht anzuwendend... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.05.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/5/19 92/13/0269

Der Beschwerdeführer erzielte in den Streitjahren Einkünfte als "Überprüfer von Gemeindeabgaben". In den Steuererklärungen behandelte der Beschwerdeführer diese Einkünfte zum Teil als Einkünfte aus selbständiger Arbeit, zum anderen Teil als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Die letztgenannten Einkünfte wurden jeweils durch Lohnzettel verschiedener Gemeinden und Gemeindeverbände der Bundesländer Niederösterreich und Burgenland sowie - ab 1982 - einer GmbH mit dem Unternehmensgeg... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.05.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/5/19 92/13/0119

Der Beschwerdeführer ist Sektionschef i. R. und Honorarprofessor an der Universität Wien. In den Jahren 1982 bis 1984 hielt der Beschwerdeführer Vorträge an der Handelsakademie und am WIFI sowie - nur 1982 - bei der Firma BASF. Der Beschwerdeführer begehrte für diese Umsätze den ermäßigten Steuersatz gemäß § 10 Abs. 2 Z. 7 lit. b UStG 1972 (Wissenschaftler). Die abweisende Berufungsentscheidung vom 27. November 1987, GZ. 6/3-3130/87, wurde mit dem Erkenntnis vom 14. März 1990, Zl. 88/... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.05.1993

RS Vwgh 1993/5/19 92/13/0119

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1;UStG 1972 §10 Abs2 Z7 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/14/0304 E 4. Oktober 1983 VwSlg 5815 F/1983 RS 5 Stammrechtssatz Wissenschaftlich ist eine Tätigkeit nicht bereits dann, wenn sie auf Erkenntnissen einer Wissenschaft aufbaut, diese verwertet und sich wissenschaftlicher "Methoden" bedient, sondern erst, w... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.05.1993

Entscheidungen 241-270 von 551

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten