RS Vwgh 1993/6/23 92/15/0098

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Veröffentlicht am 23.06.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §22 Abs1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/13/0211 E 24. September 1986 RS 2

Stammrechtssatz

Für die Feststellung der Ähnlichkeit einer Tätigkeit mit einem der im § 22 Abs 1 Z 1 EStG 1972 angeführten Berufe genügt, daß die Tätigkeit in ihrem wirtschaftlichen Gehalt und ihrem äußeren Erscheinungsbild mit einer Tätigkeit vergleichbar ist, die ihrerseits zweifelsfrei zu den im Gesetz genannten freien Berufen zählt, obwohl sie nur einen Teilbereich einer weitergehenden Berufsbefugnis umfaßt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992150098.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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