RS Vwgh 1993/7/21 92/13/0001

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Veröffentlicht am 21.07.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;
UStG 1972 §10 Abs2 Z7 litb;

Rechtssatz

Eine wissenschaftliche Betätigung ist dann nicht gegeben, wenn der Abgabepflichtige auf einige wenige Muster zurückgreift, selbst wenn diese Muster nach wissenschaftlichen Kriterien entwickelt wurden (hier: Erstellung von Gutachten auf dem Gebiet der empirischen Kommunikationsforschung und der Marktforschung und Meinungsforschung).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992130001.X04

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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