Entscheidungen zu § 22 Abs. 1 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

551 Dokumente

Entscheidungen 331-360 von 551

RS Vwgh 1991/10/17 90/13/0061

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag95/06 Ziviltechniker
Norm: BAO §28;EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §23 Z1;GewStG §1 Abs1;ZivTG; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/13/0108 E 13. September 1989 RS 2 Stammrechtssatz Nach übereinstimmender Ansicht von Lehre und Rsp ist es ohne Bedeutung, wenn der Inhalt der Tätigkeit eines Abgabepflichtigen zwar dem Berufsbil... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.10.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/9/18 89/13/0114

Der Beschwerdeführer war im Streitjahr und in den Jahren davor Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, wobei er seine Geschäftsführertätigkeit im Rahmen eines Dienstverhältnisses ausübte. Sein Beteiligungsausmaß betrug bis 8. Dezember 1982 25 v.H.; ab diesem Zeitpunkt war der Beschwerdeführer an der Gesellschaft mit 50 v.H. beteiligt. Am 7. Dezember 1979 hatte der Beschwerdeführer mit der GmbH eine Vereinbarung abgeschlossen, in der ihm für Diensterfindungen Vergütungen in best... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.09.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/9/18 91/13/0054

In Streit steht im Beschwerdefall allein, ob die Tätigkeit der Beschwerdeführerin, die im wesentlichen in der Verarbeitung von Perlen zu Schmuckstücken besteht, eine künstlerische Tätigkeit im Sinne des § 22 Abs. 1 Z. 1 lit. a oder eine gewerbliche Tätigkeit im Sinne des § 23 Z. 1 EStG 1972 bildet. Die belangte Behörde unterstellt in dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid eine gewerbliche Tätigkeit, während die Beschwerdeführerin ihre Tätigkeit in der wegen inhaltlicher... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.09.1991

RS Vwgh 1991/9/18 91/13/0054

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Z1;
Rechtssatz: Die Herstellung von Schmuckstücken (hier: Kropfbänder), die sich durch gehobenes Schmuckdesign, geschmackvolle Komposition und hervorragende handwerkliche Fertigkeit auszeichnen, ist nicht als künstlerisch im Sinne des § 23 Abs 1 Z 1 lit a EStG 1972 zu qualifizieren, wenn die eigenschöpferische Tätigkeit ge... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.09.1991

RS Vwgh 1991/9/18 91/13/0054

Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Z1;UrhG §3 Abs1;
Rechtssatz: Nicht nur Kunstwerke, sondern auch Werke des Kunsthandwerkes werden in der Regel vom Hersteller selbst, in eigener Person, geschaffen. Urhebereigenschaft kann auch einem Kunsthandwerker zukommen (Hinweis E 2.12.1966, 1516/65; E 26.3.1969, 1320/68, VwSlg 3885 F/1969). Die Ausar... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.09.1991

RS Vwgh 1991/9/18 89/13/0114

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z2;EStG 1972 §25 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1992, 248;
Rechtssatz: Eine vor der Zeit der wesentlichen Beteiligung vereinbarte Vergütung für eine erbrachte Leistung (hier Erfindervergütung) zählt im Falle der Auszahlung in einem Jahr des Bestehens der wesentlichen Beteiligung als nachträglich ausbezahlter Arbeitslohn ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.09.1991

RS Vwgh 1991/9/18 89/13/0114

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19 Abs1;EStG 1972 §22 Abs1 Z2 idF 1981/620 ; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1992, 248;
Rechtssatz: § 19 Abs 1 EStG 1972 regelt nur die zeitliche Zuordnung von Einnahmen und trifft keine Aussage darüber, unter welcher Einkunftsart bestimmte Einkünfte fallen; § 22 Abs 1 Z 2 EStG 1972 idF 1981/620 stellt erkennbar auf Vergütungen für besti... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.09.1991

RS Vwgh 1991/9/18 89/13/0114

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19 Abs1;EStG 1972 §22 Abs1 Z2 idF 1981/620 ; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1992, 248;
Rechtssatz: Für die Subsumtion einer Tätigkeitsvergütung unter § 22 Abs 1 Z 2 EStG 1972 idF 1981/620 genügt es nicht, daß im Zeitpunkt des Zufließens der Vergütung eine wesentliche Beteiligung des Empfängers besteht. Diese muß vielmehr im Tätigkeitszei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.09.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/8/27 90/14/0237

Der in der Bundesrepublik Deutschland wohnhafte Beschwerdeführer ist Geschäftsführer einer österreichischen GmbH. Bis 20. September 1985 war er an dieser Gesellschaft mit 25 Prozent beteiligt; mit diesem Tag erwarb er zusätzlich eine Beteiligung von 8,3 Prozent, sodaß er seitdem mit 33,3 Prozent an der Gesellschaft beteiligt ist. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung wurden infolge dieses Anteilserwerbes sämtliche Geschäftsführerbezüge des Beschwerdeführers im Jahr 1985 als Ei... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.08.1991

RS Vwgh 1991/8/27 90/14/0237

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z2 idF 1981/620;
Rechtssatz: Eine Beteiligung von mehr als 25 Prozent muß nur in irgendeinem Zeitpunkt des Jahres vorliegen, um für das gesamte Jahr Einkünfte aus selbständiger Arbeit zu begründen (Hinweis E 18.3.1991, 90/14/0009). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990140237.X01 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.08.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/7/3 90/14/0227

Der Beschwerdeführer bezeichnete sich in seinen Abgabenerklärungen für 1985 als Industrieberater und wies neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Einkünfte aus Gewerbebetrieb ab 1. Oktober 1985 aus. Gegen die erklärungsgemäß ergangenen Einkommen- und Gewerbesteuerbescheide 1985 erhob er Berufung, weil die Einkünfte aus seiner Tätigkeit als Ingenieurkonsulent entgegen der irrtümlichen Erklärung unter § 22 Abs. 2 Z. 1 EStG 1972 fielen. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die bela... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 03.07.1991

RS Vwgh 1991/7/3 90/14/0227

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §23; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1992, 125;
Rechtssatz: Von einer der Berufstätigkeit des Ziviltechnikers ähnlichen Tätigkeit kann nur dann gesprochen werden, wenn die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit, abgesehen von einer durch gehobene Vorbildung gekennzeichnete... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.07.1991

RS Vwgh 1991/7/3 90/14/0227

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §23; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1992, 125; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2814/79 E 14. Oktober 1981 RS 1 Stammrechtssatz Der unmittelbare Produktionsprozeß, zu dem auch die Auswahl (Planung) der für den jeweiligen Markt geeigneten Produkte, deren Qualitätsbe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.07.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/6/12 89/13/0180

Die beschwerdeführende OHG erklärte für das Kalenderjahr 1986 Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Handel mit Vlies) in Höhe von S 104.329,-- und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Verpachtung einer Liegenschaft) in Höhe von S 441.147,--. In der Gewerbesteuererklärung für 1986 schienen nur die Einkünfte aus Gewerbebetrieb auf. Das Finanzamt erließ einen Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO, in dem beide Einkünfte zusammenge... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 12.06.1991

RS Vwgh 1991/6/12 89/13/0180

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §21 Abs2 Z2;EStG 1972 §22 Abs1 Z3;EStG 1972 §23 Z2;
Rechtssatz: Die Gewinnanteile der Gesellschafter von Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind (wie insb OHG und KG), sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die Ausnahmen von diesem Grundsatz finden sich in § 21 Abs 2 Z 2 und § 22 Abs 1 Z 3 EStG 1972, wonach die Einkünf... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.06.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/6/11 87/14/0127

Der Beschwerdeführer war im Streitjahr Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH. Sein Anteil am Stammkapital betrug vom 1. Jänner bis 6. Oktober 1982 25 %. Am 7. Oktober 1982 übernahm er die restlichen 75 % des Stammkapitals. Strittig ist, wie die Worte im § 22 Abs 1 Z 2 EStG idF BGBl Nr 620/81 "in einem Zeitpunkt des Veranlagungszeitraumes" zu verstehen sind. Während die belangte Behörde die Ansicht vertritt, auch eine nur kurzfristige wesentliche Beteiligung des Beschwerdeführe... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.06.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/6/11 88/14/0219

Der Beschwerdeführer war im Streitjahr Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH. Sein Anteil am Stammkapital betrug vom 1. Jänner bis 31. Mai 1986 90 Prozent. Ab dem 1. Juni 1986 war er nur mehr mit 25 Prozent am Stammkapital beteiligt. Die aus seiner Tätigkeit als Gesellschafter-Geschäftsführer erzielten Einkünfte erklärte er für jenen Zeitraum, in dem er zu 90 Prozent am Stammkapital beteiligt war, als solche aus selbständiger Arbeit und für jenen Zeitraum, in dem er zu 25 Prozent ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.06.1991

RS Vwgh 1991/6/11 87/14/0127

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z2 idF 1981/620 ; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/05/02 89/13/0069 1 Stammrechtssatz Auch eine nur kurzfristig wesentliche Beteiligung am Stammkapital in einem bestimmten Veranlagungszeitraum führt dazu, daß sämtliche in diesem Veranlagungszeitraum bezogenen Einkünfte des Gesellschafter-Geschäftsführers als Einkünfte aus selbständ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.06.1991

RS Vwgh 1991/6/11 88/14/0219

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z2 idF 1981/620 ; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/05/02 89/13/0069 1 Stammrechtssatz Auch eine nur kurzfristig wesentliche Beteiligung am Stammkapital in einem bestimmten Veranlagungszeitraum führt dazu, daß sämtliche in diesem Veranlagungszeitraum bezogenen Einkünfte des Gesellschafter-Geschäftsführers als Einkünfte aus selbständi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.06.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/5/2 90/13/0274

Der Beschwerdeführer, ein Diplomingenieur, bezeichnete seine Tätigkeit in seinen für das Streitjahr abgegebenen Steuererklärungen als "Dienstleistung EDV". Er verfügte über die Berechtigung zur Ausübung des Gewerbes "Dienstleistung in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik (§ 103 Abs. 1 lit. a Z. 2 GewO 1973)". Der Beschwerdeführer erblickte in den Einkünften aus der "Dienstleistung EDV" solche aus selbständiger Arbeit, das Finanzamt hingegen in den Abgabenbeschei... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 02.05.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/5/2 89/13/0069

Der Beschwerdeführer war im Jahr 1984 Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH. Seine Beteiligung am Stammkapital der Gesellschaft betrug vom 1. Jänner 1984 bis 30. November 1984 zehn Prozent und ab 1. Dezember 1984 fünfzig Prozent. In seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 1984 wies er die Einkünfte als Geschäftsführer als solche aus nichtselbständiger Arbeit aus und wurde erklärungsgemäß veranlagt. In der Folge wurde das Einkommensteuerverfahren gemäß § 303 Abs. 4 BAO... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 02.05.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/5/2 89/13/0070

Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren darüber, ob die im Jahr 1984 bezogenen Vergütungen des Beschwerdeführers als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH deswegen zur Gänze gemäß § 22 Abs. 1 Z. 2 EStG als Einkünfte aus selbständiger Arbeit zu beurteilen waren, weil der Beschwerdeführer ab 1. Dezember 1984 an der GmbH wesentlich beteiligt war. Sowohl der entscheidungsrelevante Sachverhalt als auch der angefochtene Bescheid sowie die im verwaltungsgerichtlichen Ver... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 02.05.1991

RS Vwgh 1991/5/2 90/13/0274

Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;UrhG §2;
Rechtssatz: Werke der Literatur iSd UrhG bedürfen nicht der Schriftform, selbst die Sprachwerke aller Art nicht (Hinweis E 29.10.1975, 823/75, VwSlg 4906 F/1975; E 26.9.1985, 85/14/0057). Die schrifstellerische Tätigkeit kennzeichnet hingegen die Schriftform, es muß ein Schriftwerk geschaffen werden (Hinweis E... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.05.1991

RS Vwgh 1991/5/2 90/13/0274

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag95/06 Ziviltechniker
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 litb;EStG 1972 §23 Z1;ZivTG §4;ZivTG §5;ZivTG §6;
Rechtssatz: Wenn ein Abgabepflichtiger einem Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen lediglich Hilfsmittel für Vermessungen und die Verfassung von Plänen in Form von EDV-Programmen zur Verfügung stellt, ohne selbst vermessend oder planverfassend tätig zu werden, übt er k... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.05.1991

RS Vwgh 1991/5/2 89/13/0069

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z2 idF 1981/620 ; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1992, 126;
Rechtssatz: Auch eine nur kurzfristig wesentliche Beteiligung am Stammkapital in einem bestimmten Veranlagungszeitraum führt dazu, daß sämtliche in diesem Veranlagungszeitraum bezogenen Einkünfte des Gesellschafter-Geschäftsführers als Einkünfte aus selbständiger Arbeit ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.05.1991

RS Vwgh 1991/5/2 90/13/0274

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs3 Z2;EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §22 Abs1 Z1 litb;
Rechtssatz: Eine Tätigkeit ist erst dann als wissenschaftlich zu werten, wenn sie ausschließlich oder nahezu ausschließlich der Forschung, dh dem Erringen neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse, oder (und) der Lehre, dh der Vermittlung einer Wissenschaft an andere zum Zwecke der Erweiterun... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.05.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/4/11 90/13/0258

Der Beschwerdeführer, ein Lungenfacharzt, ging in der Einkommensteuererklärung für 1986 und deren Beilagen davon aus, daß er mit der Zurücklegung der Kassenverträge zum 30. Juni 1986 eine Betriebsaufgabe bewirkt habe. Er legte einerseits für die Zeit vom 1. Jänner bis zum 30. Juni und anderseits für die Zeit vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 1986 Einnahmenüberschußrechnungen (§ 4 Abs. 3 EStG 1972) vor und ermittelte weiters auf den Zeitpunkt der angenommenen Betriebsaufgabe (30. Juni 1... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.04.1991

RS Vwgh 1991/4/11 90/13/0258

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z5;EStG 1972 §24 Abs1;EStG 1972 §24 Abs3;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;
Rechtssatz: Wenn kein Veräußerungstatbestand iSd § 24 EStG 1972 verwirklicht wird, dann sind weder ein Veräußerungsgewinn noch ein Übergangsgewinn bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit anzusetzen, zumal auch - was den Übergangsgewinn betrifft - ein tatsächlicher... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.04.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/3/18 90/14/0004

Die beiden (miteinander verheirateten) Beschwerdeführer sind absolvierte Betriebswirte und bezeichnen sich in ihren Steuererklärungen 1980 bis 1982 jeweils als Betriebsberater. Sie erklärten jeweils neben Einkünften aus Gewerbebetrieb auch Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Das Finanzamt ordnete - den Feststellungen einer abgabenbehördlichen Prüfung folgend - auch die als freiberufliche erklärten Einnahmen den Einkünften aus Gewerbebetrieb zu. Gegen die entsprechenden Bescheide erhob... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.03.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/3/18 90/14/0009

Der Beschwerdeführer ist geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH, deren Gesellschaftsvertrag am 18. Dezember 1985 errichtet wurde. Er war an der Gesellschaft ursprünglich zu einem Drittel beteiligt. Mit Notariatsakt vom 9. Oktober 1986 schenkte er seiner Ehegattin einen Teil seines Geschäftsanteils, wodurch sich sein Anteil auf 25 Prozent verminderte. In der Einkommensteuererkärung für 1986 wies der Beschwerdeführer seine ab 1. Jänner 1986 bezogenen Geschäftsführervergütungen... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.03.1991

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