Entscheidungen zu § 22 Abs. 1 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 61-90 von 551

RS Vwgh 1998/5/26 97/14/0038

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 impl;EStG 1972 §23 Z1 impl;EStG 1988 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1;UStG 1972 §10 Abs2 Z8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/29 89/14/0022 1 Verstärkter Senat (hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Auch ein um der Stimmung willen und nicht in "künstlerischen" Veranstaltungen gebotener musikalisch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.05.1998

RS Vwgh 1998/5/26 97/14/0038

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita impl;EStG 1972 §23 Z1 impl;EStG 1988 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1;UStG 1972 §10 Abs2 Z8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/12/12 94/14/0060 2 (hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Die Art der Veranstaltung, in deren Rahmen eine musikalische Tätigkeit entfaltet wird, ist der Annahme freiberuf... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.05.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1997/11/26 95/13/0051

Der Beschwerdeführer erstattete für das Jahr 1988 eine Umsatzsteuererklärung und eine Einkommensteuererklärung. In einer Beilage zur Einkommensteuererklärung 1988 wies er darauf hin, daß er ab Juli dieses Jahres für eine Leasinggesellschaft als Angestellter tätig gewesen sei, während er im übrigen während des Kalenderjahres 1988 für den A. als Konsulent tätig gewesen sei und für die Firma B. & C. tageweise Beratungen durchgeführt habe. Die aus den beiden letztgenannten Tätigkeiten... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.11.1997

RS Vwgh 1997/11/26 95/13/0051

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag36 Wirtschaftstreuhänder
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1;WTBO §33 Abs1 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/13 91/13/0048 1 Stammrechtssatz Ähnlichkeit iSd § 22 Abs 1 Z 1 EStG 1972 setzt jedenfalls eine tatsächliche Tätigkeit voraus, die den wesentlichen und typischen Teil der Tätigkeit umfaßt, zu der die einschlägigen Vorschriften über den freien Beruf, zu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.11.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/10/28 93/14/0146

Der Beschwerdeführer führt das "Institut für Bewußt.Sein" (idF Institut), in dessen Rahmen er Seminare abhält. In den Streitjahren unterzog der Beschwerdeführer die daraus erzielten Umsätze dem ermäßigten Steuersatz von 10 % und erklärte die daraus erzielten Einkünfte als solche aus selbständiger Arbeit. Im Gefolge einer die Streitjahre umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung erließ das Finanzamt in wiederaufgenommenen Verfahren Bescheide betreffend Umsatz- und Einkommensteuer sowie e... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.10.1997

RS Vwgh 1997/10/28 93/14/0146

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;UStG 1972 §10 Abs2 Z7 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/15/0002 E 17. März 1986 VwSlg 6092 F/1986 RS 6 Stammrechtssatz Auch der Zuhörerkreis ist für die Beurteilung einer Vortragstätigkeit als wissenschaflich von Bedeutung. Wenn es auch nicht nötig ist, daß die Zuhörer selbst wissenschaftlich tätig sind, ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.10.1997

RS Vwgh 1997/10/28 93/14/0146

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;UStG 1972 §10 Abs2 Z7 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/14/0004 E 18. März 1991 RS 2 Stammrechtssatz Eine wissenschaftliche Tätigkeit verliert ihren Charakter als solche nicht schon deshalb, weil ihr Ergebnis zu wirtschaftlichen Zwecken ausgewertet wird, doch wird vorausgesetzt, daß die Gewinnung neuer wi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.10.1997

RS Vwgh 1997/10/28 93/14/0146

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;UStG 1972 §10 Abs2 Z7 litb;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/15/0125 E 23. Jänner 1989 RS 2 Stammrechtssatz Eine Tätigkeit ist nicht schon dann wissenschftlich, wenn sie auf Erkenntnisse der Wissenschaft aufbaut, diese verwertet und sich wissenschftlicher Methoden bedient... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.10.1997

RS Vwgh 1997/10/28 93/14/0146

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §167 Abs2;EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;UStG 1972 §10 Abs2 Z7 litb;
Rechtssatz: Ob eine Vortragstätigkeit bzw Seminartätigkeit als wissenschaftlich anzusehen ist, ist eine auf der Ebene der Beweiswürdigung zu lösende Sachfrage (Hinweis E 19.5.1993, 92/13/0119). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.10.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/7/29 93/14/0117

Die Beschwerdeführerin, die Witwe eines am 21. Jänner 1989 verstorbenen aktiven Rechtsanwaltes (idF Ehemann), erhielt im Streitjahr von der Rechtsanwaltskammer für Oberösterreich ein Sterbegeld von 200.000 S ausbezahlt. Die Rechtsanwaltskammer versteuerte dieses Sterbegeld gemäß § 67 Abs 6 EStG 1988 mit 6 %. Im Einkommensteuerbescheid für das Streitjahr erfaßte das Finanzamt das Sterbegeld als Einkünfte aus selbständiger Arbeit. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.07.1997

RS Vwgh 1997/7/29 93/14/0117

Index: 27/01 Rechtsanwälte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z4;EStG 1972 §25 Abs1 Z3;EStG 1988 §22 Z4;EStG 1988 §25 Abs1 Z3;Satzung Versorgungseinrichtung RAK OÖ 1994 §15;
Rechtssatz: Bezüge und Vorteile aus Versorgungseinrichtungen und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen fallen lediglich dann unter § 22 Z 4 EStG 1988 bzw § 22 Abs 1 Z 4 EStG 1972, we... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.07.1997

RS Vwgh 1997/7/29 93/14/0117

Index: 27/01 Rechtsanwälte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z4;EStG 1972 §25 Abs1 Z3;EStG 1988 §22 Z4;EStG 1988 §25 Abs1 Z3;Satzung Versorgungseinrichtung RAK OÖ 1994 §15;Satzung Versorgungseinrichtung RAK OÖ 1994 §17;
Rechtssatz: Dem Sterbegeld kommt trotz der in der Regel erfolgenden Auszahlung in zwei Teilbeträgen mangels laufender Zahlungen durch einen längeren Zeitraum kein Pensi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.07.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/7/9 94/13/0209

Die beschwerdeführende Partei ist ein Verein, der nach dem Inhalt des § 1 seiner Statuten seinen Sitz in Wien hat, seine Tätigkeit auf das Gebiet der Republik Österreich erstreckt und ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne der Bundesabgabenordnung verfolgt. Die Bestimmungen der Vereinsstatuten über den Zweck des Vereins und die Mittel zu dessen Erreichung haben folgenden Wortlaut: "§ 2: Zweck des Vereins Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gericht... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 09.07.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/7/9 95/13/0110

Die beschwerdeführende Partei ist ein Verein, der seinen Sitz in W hat und seine Tätigkeit auf das ganze Bundesgebiet erstreckt. Die Bestimmung des Punktes II. seiner Statuten hat folgenden Wortlaut: "II. Vereinszweck: 1/ Zweck des Vereines ist die Verwirklichung von Forschungsprojekten auf den Gebieten der humanen Wissenschaften, der Bildung, der Erziehung und die damit verbundene Lehr- und Bildungstätigkeit. 2/ Der Verein verfolgt keine wirtschaftl... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 09.07.1997

RS Vwgh 1997/7/9 94/13/0209

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §22 Z1 lita;EStG 1988 §4 Abs4 Z5 lite idF 1993/818;UStG 1972 §10 Abs2 Z7 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/03/22 92/13/0052 1 (hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Wissenschaftliche Tätigkeit kann sowohl in der Forschung als auch in der Lehre ausgeübt werden. Während die wissensch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.07.1997

RS Vwgh 1997/7/9 95/13/0110

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §4 Abs4 Z5 lite idF 1993/818;UStG 1972 §10 Abs2 Z7 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/15/0125 E 23. Jänner 1989 RS 1 Stammrechtssatz Eine Vortragstätigkeit und Seminartätigkeit ist als wissenschaftlich anzusehen, wenn ein Vortrag gehalten wird, der seinem Inhalt, seiner Zielsetzung und Methodik n... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.07.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/6/25 95/15/0192

Gesellschafter der beschwerdeführenden OHG, der XY I GesmbH & Co Hausanteilschein OHG - Serie 14, die im Jahr 1987 ihre Tätigkeit aufgenommen hat, sind laut Gesellschaftsvertrag vom September 1986 folgende juristische Personen: - die XY I Immobilienbeteiligung GmbH - die C-AG und - die Sparkasse B I Treuhand GmbH. Die C-AG wurde in der Folge in eine GmbH umgewandelt (C-GmbH), die Sparkasse B I Treuhand GmbH wurde mit der C-GmbH als aufnehmende Gesellschaft verschmolzen. G... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.06.1997

RS Vwgh 1997/6/25 95/15/0192

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z3;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1988 §22 Z3;EStG 1988 §23 Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 95/15/0193 E 25. Juni 1997 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/12/13 93/13/0253 1 (hier ohne ersten und letzten Satz) Stammrechtssatz Aus dem Zusammenhalt der Bestimmungen des § 22 Abs 1 Z 3 EStG 1972 mit § 23 Z 2 EStG 1972... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.06.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/5/23 94/13/0107

Die Beschwerdeführerin (Geburtsjahrgang 1906) betrieb in den streitgegenständlichen Jahren ein Gebäudeverwaltungsunternehmen. Das Unternehmen war bis zum 31. Dezember 1992 unter dem bürgerlichen Namen der Beschwerdeführerin im Firmenbuch protokolliert. An dem Unternehmen waren ihre beiden Söhne Dr. Helfried X und Dr. Peter X beteiligt. In den Jahren 1991 und 1992 wurde in dem Unternehmen eine abgabenbehördliche Prüfung hinsichtlich der Zeiträume 1987 bis 1989 vorgenommen. Im Prüfu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.05.1997

RS Vwgh 1997/5/23 94/13/0107

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs3 Z2;EStG 1972 §2 Abs3 Z3;EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §22 Abs1 Z2;EStG 1972 §23;EStG 1988 §2 Abs3 Z2;EStG 1988 §2 Abs3 Z3;EStG 1988 §22 Z1;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §23;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Einbeziehung von Einkünften aus Mitunternehmerschaften in die Einkünfte aus selbständiger Arbeit ist, daß (grundsätzlich) jeder einzelne Ges... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.05.1997

RS Vwgh 1997/5/23 94/13/0107

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1972 §2 Abs3 Z2;EStG 1972 §2 Abs3 Z3;EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §22 Abs1 Z2;EStG 1972 §23;EStG 1988 §2 Abs3 Z2;EStG 1988 §2 Abs3 Z3;EStG 1988 §22 Z1;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §23;
Rechtssatz: Für die Qualifikation einer Tätigkeit als freier Beruf ist es nicht schädlich, wenn sich der Steuerpflichtige ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.05.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/3/18 95/14/0157

Der Beschwerdeführer ist als Musiker auf dem Gebiet der volkstümlichen Musik tätig. Für die Jahre 1990 und 1991 erklärte er die Einkünfte aus seinen Auftritten als solche aus selbständiger Arbeit. Er teilte dem Finanzamt auf dessen Anfrage mit, er erziele seine Einnahmen hauptsächlich durch Einzelauftritte in Hotels und Gaststätten. Er spiele auch zu Hochzeiten, Geburtstags- und Betriebsfeiern sowie Vereinsfesten. Er sei in einem Ort in der Steiermark aufgewachsen, wo ihn der Leiter d... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.03.1997

RS Vwgh 1997/3/18 95/14/0157

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 impl;EStG 1972 §23 Z1 impl;EStG 1988 §22 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1;UStG 1972 §10 Abs2 Z8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/29 89/14/0022 1 Verstärkter Senat VwSlg 6505 F/1990 (hier EStG 1988 heranzuziehen) Stammrechtssatz Auch ein um der Stimmung willen und nicht in "künstlerischen" Veranstaltungen gebot... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.03.1997

RS Vwgh 1997/3/18 95/14/0157

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita impl;EStG 1972 §23 Z1 impl;EStG 1988 §22 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1;UStG 1972 §10 Abs2 Z8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/12/12 94/14/0060 4 (hier EStG 1988 heranzuziehen) Stammrechtssatz Wenn das dargebotene Musikstück nicht als Kunst anzusehen ist, spricht unbeschadet der im E eines VS vom 29.5.1990... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.03.1997

RS Vwgh 1997/3/18 95/14/0157

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §22 Z1 lita;
Rechtssatz: Einkünfte iSd § 22 Abs 1 Z 1 lit a EStG 1972 aus einer künstlerischen Tätigkeit erfordern die Künstlereigenschaft des Abgabepflichtigen und dessen eigenschöpferische Betätigung. Die Wertung einer musikalischen Tätigkeit als künstlerisch hängt demnach einerseits von der Befähigung des Ausübenden und and... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.03.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/1/15 94/13/0002

Die Mitbeteiligte bezeichnete ihre Tätigkeit in den Steuererklärungen für die Jahre 1986 bis 1988 mit "Kostümbildnerin" und "Schneiderin". Hinsichtlich dieser Jahre wurde bei der Mitbeteiligten eine abgabenbehördliche Prüfung vorgenommen. Im Prüfungsbericht wurde insbesondere ausgeführt: Die Mitbeteiligte habe die Höhere Bundeslehranstalt für Mode und Bekleidungstechnik in Wien absolviert und sei gelernte Schneidermeisterin. Sie habe keine abgeschlossene künstlerische Hochschulbildung... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.01.1997

RS Vwgh 1997/1/15 94/13/0002

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;
Rechtssatz: Eine Tätigkeit als Kostümbildner - eine Tätigkeit, die an den Kunsthochschulen gelehrt wird und tatsächlich von akademisch ausgebildeten Personen ausgeübt wird - kann als ein eigenes Kunstfach angesehen werden. Fehlt dabei dem Steuerpflichtigen eine einschlägige Hochschulbildung oder sonstige vollwertige künstlerische Ausbi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.01.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1996/9/18 96/15/0121

Die Beschwerdeführerin ist eine GmbH. Ihr alleiniger Gesellschafter ist der Geschäftsführer GW. Die Beschwerdeführerin hat für das Jahr 1994 von sämtlichen Bruttobezügen des Geschäftsführers laufend Kommunalsteuer einbehalten und an die Gemeinde Dornbirn abgeführt. Aufgrund der in Beiträgen der Fachliteratur (Heidinger, SWK 1994, A 683 und A 733) vertretenen Auffassung, bei einer Beteiligung des GmbH-Geschäftsführers an der GmbH von über 50 % falle für dessen Bezüge Kommunalsteuer... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.09.1996

RS Vwgh 1996/9/18 96/15/0121

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z2;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 litb;KommStG 1993 §2; Beachte Besprechung in ÖStZ 1997/5, S 89-98; Besprechung in SWK 1997/4, S 82-87;
Rechtssatz: Der Bestimmung des § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 ist die in der Literatur vertretene Bedeutung (Hinweis Heidinger, SWK 1994, A 693 und 733), ein Gesellschafter-Geschäftsfü... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.09.1996

RS Vwgh 1996/9/18 96/15/0121

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z2;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 litb;KommStG 1993 §2; Beachte Besprechung in ÖStZ 1997/5, S 89-98; Besprechung in SWK 1997/4, S 82-87;
Rechtssatz: Aus den ERlRV zum AbgÄG 1981, 850 BlgNR XV GP, ergibt sich, daß die Erweiterung des § 22 EStG 1972 alle an einer Kapitalgesellschaft mit mehr als 25 Prozent beteiligten Pers... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.09.1996

Entscheidungen 61-90 von 551

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