Der Beschwerdeführer ist Facharzt für innere Medizin. Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist einerseits das Ausmaß der betrieblichen Nutzung seiner Zweitordination und andererseits die Abzugsfähigkeit seiner Prämien für freiwillige Lebensversicherungen als Betriebsausgaben strittig. Dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid ist zu diesen Punkten im wesentlichen folgendes zu entnehmen: 1) Zum Ausmaß der betrieblichen bzw. privaten Gebäudenutzung: Der Beschwer... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §18 Abs1 Z2;EStG 1972 §20 Abs1 Z1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §18 Abs1 Z2;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Eine Lebensversicherung, die ein selbständig Erwerbstätiger auf seine Person nimmt, stellt in der Regel einen außerbetrieblichen Vorgang dar; dies muß jedoch nicht ausnahmslos der Fall... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §18 Abs1 Z2;EStG 1972 §20 Abs1 Z1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §18 Abs1 Z2;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Werden Prämien für die Ablebensversicherungen des Abgabepflichtigen zur Besicherung von Betriebskrediten (im konkreten Fall von ihm aufgenommen zur Finanzierung des Investitionsbedarfs... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist strittig, ob die vom Beschwerdeführer als Arbeitnehmer im Sinne des § 3 Abs. 4 Betriebspensionsgesetz (BPG), BGBl. Nr. 282/1990, an eine Pensionskasse nach § 1 Abs. 1 Pensionskassengesetz (PKG), BGBl. Nr. 281/1990, geleisteten eigenen Beiträge Werbungskosten gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 darstellen. Die belangte Behörde begründete im angefochtenen Bescheid ihren den Werbungskostencharakter derartiger Beitragsleistungen verneinenden Standpunkt damit, daß es sich... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag57/03 Pensionskassenrecht
Norm: BPG 1990 §4;BPG 1990 §5;BPG 1990 §6;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §18 Abs1 Z2;EStG 1988 §2 Abs3 Z4;EStG 1988 §25 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Die eigenen Beitragsleistungen des Arbeitnehmers zu einer (betrieblichen oder überbetrieblichen) Pensionskasse dienen lediglich dem Erwerb einer Pensionsanwartschaft, der für die Anerkennung als Werbung... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und den ihr angeschlossenen Beilagen geht der folgende entscheidungswesentliche Sachverhalt hervor: Mit Bescheid vom 13. Dezember 1991 forderte das Finanzamt vom Beschwerdeführer Lohnsteuer für die Kalenderjahr 1984 bis 1989 in Höhe von S 51.915,-- nach, weil der Beschwerdeführer nicht innerhalb von fünf Jahren nach Erwerb eines Grundstückes in A, EZ 714, Parzelle 414/58, - die erste Kaufpreisrate für das Grundstück sei am 3. Februar 1984 bezahlt worden - Maßnah... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litb;EStG 1988 §18 Abs4 Z2 litb;
Rechtssatz: Nach Literatur und Rechtsprechung (Hinweis: Quantschnigg-Schuch, Einkommensteuerhandbuch, Randziffer 136.1 zu § 18) sind als Maßnahmen, aus denen die Verwendung des Grundstückes zur Errichtung eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung erkennbar ist, zB der Beginn der tatsächlichen Bauausführun... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Nutzungsberechtigter einer Genossenschaftswohnung, auf deren Überlassung an ihn das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz anzuwenden ist. Für das Jahr 1989 und die Monate Jänner bis August des Jahres 1990 wurde dem Beschwerdeführer von der Wohnbaugenossenschaft ein Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag nach § 14d WGG in Höhe von monatlich S 284,35, ab September 1990 und auch für das Jahr 1991 ein solcher von monatlich S 820,47 vorgeschrieben. Um die vom Beschwerdefüh... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §107 Abs1;EStG 1988 §18 Abs1 Z3;EStG 1988 §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/13/0044
Rechtssatz: Ein im Wege der Vorschreibung eines Erhaltungsbeitrages durch eine gemeinnützige Genossenschaft einem Abgabepflichtigen überwälzter Sanierungsaufwand ist nicht als Sonderausgabe zu b... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1988 §18 Abs1 Z3 lita;EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litc;EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litd;StGG Art2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/13/0044
Rechtssatz: Gegen eine in teleologischer Reduktion des zweiten Satzes der Bestimmung des § 18 A... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit
Norm: EStG 1988 §107 Abs1;EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litc;EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litd;EStG 1988 §34 Abs1;MRG §45;WGG 1979 §14 Abs2;WGG 1979 §14d; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/13/0044
Rechtssatz: Durch die ausdrückliche Aufnahme gerade auch jener Betr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §107 Abs1;EStG 1988 §18 Abs1 Z3;EStG 1988 §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/13/0044
Rechtssatz: Der Unterschiedlichkeit des aus dem Miteigentumsrecht an einer Liegenschaft resultierenden Alleinbenutzungsrechtes an einer bestimmten Wohnung oder sonstigen Räumlichkeiten zum bloß ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litc; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/13/0044
Rechtssatz: Ist der Begünstigungszweck der Bestimmung des § 18 Abs 1 Z 3 lit c EStG 1988 im Anreiz zur Wohnraumsanierung durch Beschäftigung befugter Unternehmer zu sehen, dann würde eine Auslegung, nach welcher die rechtliche M... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist evangelischer Pfarrer und Religionslehrer und bezieht aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Anläßlich eines Antrages auf Durchführung des Jahresausgleiches für 1990 beantragte der Beschwerdeführer, die von ihm geleisteten Kirchenbeiträge als Sonderausgaben und den die Sonderausgaben übersteigenden Betrag als Werbungskosten anzuerkennen. Das Finanzamt anerkannte S 1.000,-- als Sonderausgaben, lehnte aber die Anerkennung des darüb... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §18 Abs1 Z5;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/11/23 94/13/0182 5 Stammrechtssatz Wenn auch die Kirchenbeitragsbehörden die Beiträge der "einfachen" Kirchenmitglieder häufig mangels Vorlage der Einkommensunterlagen niedrig einschätzen und diese Möglichkeit einem Pfarrer und Religionslehrer nicht z... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid hat die belangte Behörde die Ausgaben des Beschwerdeführers für die Sanierung von 6 Türen samt Türstöcken nach der sogenannten "Portas-Methode" in Anlehnung an das hg. Erkenntnis vom 22. Februar 1994, 91/14/0234, ÖStZB 1994, 580, nicht als Sonderausgaben gemäß § 18 Abs 1 Z. 3 lit. c EStG 1988 anerkannt. Der Beschwerdeführer erachtet sich durch diesen Bescheid in seinem Recht auf Berücksichtig... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat gemeinsam mit seiner Ehefrau 1990 Teile eines landwirtschaftlichen Anwesens gemietet, und zwar eine Wohnung im Obergeschoß und die anschließende Garage sowie ein unausgebautes Dachgeschoß. Der Beschwerdeführer übernahm die Instandsetzung der Wohnung im Obergeschoß, den Umbau des im Obergeschoß angrenzenden Raumteiles in einen Vorraum der Wohnung und den Ausbau des Dachgeschoßes in eine Wohnung. Die Vermieter und Eigentümer des Gebäudes nahmen beim Land ein Woh... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litc;
Rechtssatz: Die Sanierung von Türen nach der "Portas-Methode" stellt eine Reparatur der Türen dar. Selbst wenn nach der Reparatur der Türen nach dieser Methode diese neuen Türen gleichwertig sein sollten, folgt daraus nicht, daß dadurch der Nutzwert des Wohnraumes wesentlich erhöht oder der Zeitraum seiner Nutzung wesentlich verlängert... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litc;
Rechtssatz: Die Entfernung einer Wand zwischen zwei Zimmern zur Gewinnung eines großen Raumes für Essen und Kochen stellt eine Veränderung an der Bausubstanz vorhandenen Wohnraumes, also Herstellungsaufwand und damit Wohnraumsanierung iSd § 18 Abs 1 Z 3 lit c EStG 1988 dar (Hinweis: Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, EStG 1... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litc;
Rechtssatz: Aufwendungen für Wohnraumsanierung - darunter fallen sowohl Instandsetzungsaufwendungen als auch Herstellungsaufwendungen - sind unabhängig vom Rechtstitel, unter dem die Benützung des Wohnraums erfolgt, also auch vom Mieter als Sonderausgaben gemäß § 18 Abs 1 Z 3 lit c EStG 1988 absetzbar (Hinweis: Quantschnigg/Schuch, Ein... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litc;
Rechtssatz: Grenzt die Abgabenbehörde im Abgabenbescheid "Instandhaltung (Reparatur) des alten Gebäudebestandes" von der Neuherstellung, wobei sie darunter die Neuschaffung von Wohnraum versteht und nicht Herstellungsaufwendungen iSd § 18 Abs 1 Z 3 lit c EStG 1988, ab, liegt eine inhaltliche Rechtswidrigkeit des Bescheides vor. Gerade ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litc;
Rechtssatz: Die Auffassung, eine "Renovierung" oder "Erneuerung" einer Türe unter Mitverwendung noch brauchbarer alter Teile sei unter dem Gesichtspunkt der Erhöhung des Nutzwertes der Wohnung oder der Verlängerung ihrer Nutzungsdauer einem Austausch von Türen samt Türstöcken bei Anwendung des § 18 Abs 1 Z 3 lit c EStG 1988 gleich zu b... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litd;EStG 1988 §18 Abs3 Z1;
Rechtssatz: Für die Sonderausgabeneigenschaft der Rückzahlung von Darlehen ist es erforderlich, daß der Steuerpflichtige oder ein Angehöriger des begünstigten Personenkreises iSd § 18 Abs 3 Z 1 iVm § 106 EStG 1988 zur Rückzahlung des Darlehens verpflichtet ist, oder daß der Steuerpflichtige von seinem Rechtsvorgän... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litc;
Rechtssatz: Für die Sonderausgabeneigenschaft von Sanierungsaufwendungen des Mieters iSd § 18 Abs 1 Z 3 lit c EStG 1988 kommt es nicht darauf an, ob der Mieter einen angemessenen Mietzins zahlt und ob seine Sanierungsaufwendungen nach Ablauf des Mietvertrages entschädigungslos an den Vermieter fallen. European C... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §177;EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litc;
Rechtssatz: Ein Sachverständiger aus dem Fach des Tischlereiwesens ist nicht zur Begutachtung wesentlicher Nutzwerterhöhung von Wohnraum oder einer wesentlichen Verlängerung des Zeitraumes der Nutzung von Wohnraum berufen. European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litc;
Rechtssatz: § 18 Abs 1 Z 3 lit c EStG 1988 spricht von Ausgaben zur Sanierung von Wohnraum und nicht zur Sanierung von Wohnungen. Eine einheitliche Betrachtung der Wohnung, nämlich daß die baulichen Maßnahmen nur in ihrer Gesamtheit - also einheitlich - beurteilt, also entweder zur Gänze als Wohnraumsanierung oder als Wohnraumschaffung... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §166;BAO §177;EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litc;
Rechtssatz: Die Wiedergabe des Gesetzeswortlautes stellt keine Angabe eines tauglichen Beweisthemas dar, weil die Beurteilung der Frage, ob der Nutzwert eines Wohnraumes wesentlich erhöht oder der Zeitraum der Wohnraumnutzung wesentlich verlängert wird, bereits eine Rechts... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litd;
Rechtssatz: Wird nicht dem Mieter ein Darlehen für die Sanierung von Wohnraum gewährt, sondern seinem Vermieter, und übernimmt der Mieter lediglich dessen Rückzahlung, so können diese Aufwendungen beim Mieter nicht gemäß § 18 Abs 1 Z 3 lit d EStG 1988 als Sonderausgaben für die Rückzahlung von Darlehen, die für die Sanierung von Wohnra... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/22 91/14/0234 2 Stammrechtssatz Voraussetzung für einen begünstigten Aufwand iSd § 18 Abs 1 Z 3 lit c EStG 1988 ist jedenfalls das Vorliegen eines Verbesserungsbedarfes (Hinweis Werner-Schuch, Kommentar zur Lohnsteuer I, EStG 1988, Abschnitt 7, Randzahl 196). Keine wesentliche Erhöhung de... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist evangelischer Pfarrer und Religionslehrer und bezieht aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Anläßlich von Anträgen auf Durchführung des Jahresausgleiches für die Jahre 1989 bis 1991 beantragte der Beschwerdeführer, die von ihm geleisteten Kirchenbeiträge als Sonderausgaben und den die Sonderausgaben übersteigenden Betrag als Werbungskosten anzuerkennen. Das Finanzamt anerkannte jeweils S 1.000,-- als Sonderausgaben, lehnte aber ... mehr lesen...