Mit Kaufvertrag vom 2. Juni 1989 erwarb der Beschwerdeführer von der im September 1926 geborenen Verkäuferin M.A. gegen Leibrente ein (privat genutztes) bebautes Grundstück. Die Leibrentenzahlung machte der Beschwerdeführer in folgender Höhe als Sonderausgabe geltend: für 1991: S 120.000,--, für 1992: S 286.000,--, für 1993 und 1994: je S 242.000,--, für 1995 bis 1997: je S 264.000,--. Im Zuge einer den Zeitraum 1993 bis 1997 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung traf der ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs1 Z1 idF 1999/I/106;
Rechtssatz: Bei Annahme einer Gegenleistungsrente liegen Sonderausgaben erst vor, wenn der nach § 16 Abs. 2 und 4 BewG kapitalisierte Wert der Rentenverpflichtung überschritten wird und nicht schon, wenn der niedrigere Wert des hingegebenen Grundstückes überschritten ist. European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Das Gesetz kennt im Bereich der Übertragung eines Wirtschaftsgutes eine Rente, die sofort und zur Gänze zu Sonderausgaben führt (sog. Versorgungsrente) nicht (Hinweis E 26.1.1999, 98/14/0045). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:2000140140.X02 ... mehr lesen...
Die nunmehrige Ehefrau des Beschwerdeführers (idF nur: Ehefrau) erhielt von ihrem Vater (idF nur: Vater) von März bis Mai 1993 rund 317.000 S, um so den Ankauf einer Eigentumswohnung zu finanzieren. In der am 27. Mai 1993 zwischen der Ehefrau und dem Vater schriftlich getroffenen Vereinbarung (idF nur: Vereinbarung vom 27. Mai 1993) wurde bestimmt, der kreditierte Betrag sei in Jahresraten von mindestens 20.000 S, beginnend ab dem Jahr 1996 durch Überweisung auf ein bestimmtes Ko... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21;BAO §22;BAO §23;EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litd;
Rechtssatz: Die Beurteilung, es sei nicht fremdüblich, einen Kredit durch Übergabe von Waren zu tilgen, widerspricht weder den Denkgesetzen noch dem allgemeinen menschlichen Erfahrungsgut. Mit den Erfahrungen des täglichen Lebens in Widerspruch steht di... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Dienstnehmer der Wirtschaftskammer Österreich und als solcher über längere Zeiträume im Ausland als Handelsdelegierter tätig. In seiner Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 1994 beantragte der Beschwerdeführer, Beträge von insgesamt 47.360 S, die er für eine Kollektivkrankenversicherung bei der Versicherungsanstalt der österreichischen Bundesländer entrichtet habe, als Werbungskosten zu berücksichtigen. Das Finanzamt fo... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Dienstnehmer der Wirtschaftskammer Österreich und als solcher über längere Zeiträume im Ausland als Handelsdelegierter tätig. Mit dem angefochtenen Bescheid hob die belangte Behörde die Einkommensteuerbescheide 1995 und 1996 in Ausübung des Aufsichtsrechtes nach § 299 Abs. 2 BAO auf. In der Begründung: wurde dazu ausgeführt, im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung für die Jahre 1995 und 1996 seien die beantragten Ausgaben für eine kollektive Krankenv... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z4 lita;EStG 1988 §18 Abs1 Z2;EStG 1988 §20 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/13/0183 E 23. Jänner 2002 RS 1 Stammrechtssatz Beiträge zu Personenversicherungen sind insofern Werbungskosten, als sie in § 16 Abs 1 Z 4 EStG 1988 genannt sind (im Wesentlichen gesetzliche Pflichtversicherung). Ansonsten sind Prämien zu Personenversicherun... mehr lesen...
Im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung für 1990 erklärte die Beschwerdeführerin u.a. sonstige Einkünfte aus einem Legat nach dem im Jahr 1980 verstorbenen Hans P in Höhe von rd S 1,075 Mio. Das Legat war ihr laut handschriftlichem Testament mit folgendem Wortlaut zugesagt worden (Anm: Beim Universalerben handelt es sich um das uneheliche Kind des Erblassers): "An Anna L (Mutter meines Universalerben Hans Christoph L): Ihr soll zu Lasten der Verlassenschaft bis zur Volljähr... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezog in den Streitjahren bis zu seiner Pensionierung mit 30. September 1996 Aktivbezüge als Prokurist eines Elektrizitätsversorgungsunternehmens. Strittig ist der Abzug so genannter "Beitragsleistungen zur betrieblichen Pensionsvorsorge" als Werbungskosten bei den während der Aktivzeit erzielten Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Es handelte sich um Beträge von 75.474 S (1994), 81.164 S (1995) und 65.318 S (1996). In der Berufungsschrift vom 8. Jänner... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z4;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §18 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/15/0013
Rechtssatz: Handelt es sich bei den in Rede stehenden "Beitragsleistungen zur betrieblichen Pensionsvorsorge" um keine Versicherungsbeiträge ieS zur Sicherung einer Alterspension und um keine ... mehr lesen...
Im Gefolge einer die Jahre 1987 bis 1989 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung wurde die steuerliche Anerkennung einer bisher erklärungsgemäß als Sonderausgabe nach § 18 Abs. 1 Z. 1 EStG 1972 (für die Jahre 1987 und 1988) und § 18 Abs. 1 Z. 1 EStG 1988 (für das Jahr 1989) anerkannten Rentenzahlung des Beschwerdeführers strittig. Im angefochtenen Bescheid wird zum Sachverhalt ausgeführt, der Beschwerdeführer habe mit Notariatsakt vom 21. Dezember 1978 das Buchdruckereiunternehme... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1404;EStG 1972 §18 Abs1 Z1;EStG 1988 §18 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Bei der Erfüllungsübernahme nach § 1404 ABGB handelt es sich um eine, wenn auch nicht vom Gläubiger der übernommenen Schuld, so doch von deren Schuldner als Gläubiger des Übernehmers rechtlich erzwingbare Leistung. (Hier: Der Sohn hat die gegenüber ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Rechtsanwalt, machte in der Einkommensteuererklärung für das Jahr 1998 unter dem Titel eines Nachkaufes von Versicherungszeiten Sonderausgaben in Höhe von 280.000 S geltend. Mit Bescheid der Rechtsanwaltskammer Wien vom 1. Dezember 1998 - so die Sachverhaltsschilderung in der Beschwerde - sei ausgesprochen worden, dass der Beschwerdeführer für den Nachkauf von sieben Versicherungsjahren einen Betrag von 280.000 S zu leisten habe, wobei ihm für das Jahr 1998 4... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs1 Z2;EStG 1988 §18 Abs3 Z2;EStG 1988 §19;
Rechtssatz: Die Vorschriften des § 19 EStG 1988 über die Zurechnung von Ausgaben gelten nur dann nicht für die Sonderausgaben, wenn sich aus § 18 EStG 1988 selbst Abweichendes ergibt. Die Bestimmung des § 18 Abs 1 Z 2 vorletzter Absatz EStG 1988 sieht zwar eine Durchbrechung des Abflussprinzips vor. Diese... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurden im Instanzenzug vom Beschwerdeführer geleistete Prämien für eine Lebensversicherung und eine Unfallversicherung zu Versicherungsanstalten mit dem Sitz in der Bundesrepublik Deutschland als Sonderausgaben mit der Begründung: nicht anerkannt, dass nach § 18 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 Prämien an Versicherungsunternehmen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum nur dann als Sonderausgaben abzugsfähig seien, wenn das Versicherungsunternehmen einen Geschäftsbetrie... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erwarb am 1. Juli 1988 ein Grundstück um 170.425 S und machte die damit im Zusammenhang stehenden Darlehensrückzahlungen als Sonderausgaben geltend. Er ließ einen Bauplan erstellen, worauf ihm mit Bescheid vom 5. September 1988 eine Baubewilligung erteilt wurde. Im Herbst 1988 begann er gemeinsam mit Freunden händisch eine Baugrube auszuheben, setzte jedoch keine weiteren Maßnahmen. Nachdem er die Baugrube wieder zugeschüttet hatte, verkaufte er am 7. November 198... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §117 Abs5;EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litb;EStG 1988 §18 Abs4 Z2 litb;
Rechtssatz: Hat der Abgabepflichtige zunächst eine Maßnahme gesetzt, die auf die Errichtung eines Eigenheimes abgezielt hat und dann diese Maßnahme aber insofern wieder rückgängig gemacht, als er die Baugrube wieder zugeschüttet hat, sind die Voraussetzungen des § 18 Abs 1 Z 3 lit b EStG 1... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer schloss im März 1979 eine kombinierte Er- und Ablebensversicherung mit 30-jähriger Laufzeit ab. Im Versicherungsvertrag wurde vereinbart, dass nach Ablauf von 10, 15, 20, 25 und 30 Jahren je ein Fünftel der vereinbarten Versicherungssumme von S 730.000,-- (somit je S 146.000,--) zur Auszahlung gelangen sollte. Im Jänner 1990 teilte die Versicherungsanstalt dem Finanzamt mit, dass sie an den Beschwerdeführer eine vertraglich vereinbarte Versicherungsleistung (Erleb... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §117 Abs2 Z1;EStG 1988 §18 Abs1 Z2;
Rechtssatz: In der Auszahlung der Versicherungsleistung kann keine Rückvergütung der als Gegenleistung für den Erhalt dieser Versicherungsleistung geleisteten Versicherungsprämien erblickt werden. Die bei Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, EStG 1988, Tz 41 zu § 18, angeführte, nicht näher begründete Ansich... mehr lesen...
Die C-GmbH hat ihr Unternehmen mit Generalversammlungsbeschluss vom 13. September 1989 im Wege einer so genannten verschmelzenden Umwandlung gemäß § 2 Umwandlungsgesetz 1954 auf die beschwerdeführende GmbH (ihren bisherigen Hauptgesellschafter) übertragen. Die Anmeldung zur Eintragung des Umwandlungsbeschlusses ins Handelsregister erfolgte am 14. September 1989. Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren darüber, ob der durch die Umwandlung bei der übernehmenden beschwe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der im Antrag vom 25. August 1993 auf Durchführung des Jahresausgleiches für 1992 seinen Beruf bzw die Art der Tätigkeit mit Galvaniseur angegeben hat, machte Aufwendungen von rund 21.000 S für einen von ihm seit September 1991 besuchten Universitätslehrgang "Betriebliches Innovations- und Technologiemanagement" (idF: Lehrgang) als Werbungskosten und Beträge von rund 86.000 S zur Errichtung eines Eigenheimes als Sonderausgaben geltend. Mit Schreiben vom 4. N... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/11/15 94/14/0107 5 Stammrechtssatz Spätestens im Zeitpunkt der Benützungsbewilligung muß der entsprechende Grundanteil zumindest in das außerbücherliche Eigentum des Errichters übergegangen und der Vertrag über die Einräumung des Wohnungseigentums abgeschlossen sein (Hinweis: Hofstätter/Reic... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war in den Streitjahren Bezirkshauptmann in G. Mit Bescheiden vom 31. März, 13. April und 22. Juni 1995 erfolgte die Durchführung der Jahresausgleiche für die Jahre 1989, 1990 und 1993 bzw. die Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 1994. In diesen Bescheiden wurden erklärungsgemäß Aufwendungen für eine Dienstwohnung (bezahlte Dienstwohnungsvergütung und Sachbezugswert) als Werbungskosten berücksichtigt. Die Werbungskosten waren vom Beschwerdeführer im Wesentlich... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z1;EStG 1988 §18 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/15/0029
Rechtssatz: Als auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhende "dauernde Lasten" (die als Oberbegriff auch die Renten umfassen) sind nur solche Geldleistungen oder Sachleistungen anzusehen, die einem anderen gege... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z1;EStG 1988 §18 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/15/0029
Rechtssatz: Keine Renten sind wiederkehrende Leistungen, die auf einem laufenden Leistungsaustausch beruhen (Hinweis Stoll, Rentenbesteuerung, 04te Auflage, Rz 18). European Case Law... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z1;EStG 1988 §18 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/15/0029
Rechtssatz: Eine Vermögensumschichtung schließt eine dauernde Last aus (Hinweis E 13.6.1989, 86/14/0129). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997150028.X07 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 1994 die Anerkennung von Werbungskosten in Höhe von S 81.540,--. Diese seien für die Dienstwohnung in Z im Zeitraum vom 1. März 1994 bis 31. Dezember 1994 angefallen (der Betrag setze sich aus einer monatlich zu bezahlenden Vergütung zuzüglich des Sachbezugswertes zusammen). Der in K wohnhafte Beschwerdeführer sei am 1. April 1992 zum Bezirkshauptmann in Z bestellt worden. Nach den Bestimmungen des ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z6;EStG 1988 §18 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Den Aufwendungen des Abgabepflichtigen für die Dienstwohnung stand deren Nutzungsmöglichkeit als Vermögenswert gegenüber. Den geltend gemachten Aufwendungen konnte daher schon deshalb nicht der Charakter einer dauernden Last nach § 18 Abs 1 Z 1 EStG 1988 zuko... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Eine Vermögensumschichtung schließt eine dauernde Last aus (Hinweis E 13.6.1989, 86/14/0129). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997150137.X09 Im RIS seit 21.02.2002 mehr lesen...