Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/02 Familienrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §98;EheG §55a;EheG §81;EStG 1988 §18 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z4;EStG 1988 §20 Abs3;
Rechtssatz: Die Lösung der Frage, ob Rentenzahlungen aufgrund einer Vereinbarung über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens (§ 81 EheG) anläßlich der einvernehmlichen Scheidung der Ehe (§ 55a EheG) v... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin und ihr Gatte schlossen als Käufer am 23. November 1990 mit der A-AG einen Kaufvertrag über eine in Österreich gelegene Liegenschaft in der Größe von 184 m2. In dem Vertrag wurde festgelegt, daß auch ein von der A-AG noch herzustellendes Eigenheim - es sei von ihr nach den Plänen des Architekturbüros X und der Bau- und Ausstattungsbeschreibung samt Änderungsprotokoll vom 16. Oktober 1990 schlüsselfertig herzustellen - Teil des Kaufgegenstandes sei. Der Gesamtkau... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §18 Abs1 Z3 lita;EStG 1988 §18 Abs1 Z3 lita;
Rechtssatz: Es ist nicht erkennbar, daß eine Vereinbarung, mit der alle geleisteten Kaufpreiszahlungen auf die Dauer von fünf bzw acht Jahren ab dem Zeitpunkt der Einzahlung "gebunden" sind, eine weitergehende Bindung des Käufers, als sie sich bereits aus einem Kaufvertrag ergibt, bewirkt. Auch die Verpflicht... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litb;
Rechtssatz: Sonderausgaben iSd § 18 Abs 1 Z3 lit b EStG 1988 können nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes nur Beträge sein, die für die Errichtung von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen verausgabt werden. Der Steuerpflichtige muß Errichter des Wohnraumes, also Bauherr gewesen sein (Hinweis E 25.9.1984, 83/14/0226; E 28.5.1986, 86/13/0... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §10 Abs3;EStG 1988 §18 Abs1 Z3 lita;
Rechtssatz: Das EStG 1988 stellt (in seiner Stammmfasung) in § 10 Abs 3 letzter Satz darauf ab, ob der ausschließliche Betriebsgegenstand die gewerbliche Vermietung von Wirtschaftsgütern "ist". Aus dem Grundsatz der Einheit der Rechtssprache und der Überlegung, daß dem Gesetzgeber nicht zugemutet werden kann, daß er ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs1 Z3 lita;
Rechtssatz: Ein Steuerpflichtiger muß, um Sonderausgaben nach § 18 Abs 1 Z 3 lit a EStG 1988 geltend machen zu können, Wohnungswerber sein. Die verba legalia "Schaffung von Wohnraum" erfassen allerdings nicht nur Eigentumswohnungen, sondern auch Eigenheime (Hinweis E 2.6.1982, 81/13/0082). Daran ändert nichts, daß Bauträger iSd zweiten... mehr lesen...
Beschwerdeführerin ist die Verlassenschaft nach Dr. E, welcher bis zu seinem Ableben am 1. März 1989 als praktischer Arzt tätig war. Dr. E hatte zur Finanzierung seiner Arztpraxis Bankkredite aufgenommen und sie durch reine Ablebensversicherungen (Kreditrestschuldversicherungen) abgesichert. Im August 1989 wurde für Dr. E eine Einkommensteuererklärung für 1989 eingereicht, in welcher ua Einkünfte aus selbständiger Arbeit in Höhe von rund S 4 Mio erklärt und für einen darin ent... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs1 Z2;EStG 1988 §4 Abs3;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Alle Rechte und Pflichten aus den Versicherungsverträgen finden im Betriebserfolg des Versicherungsnehmers ihren Niederschlag, soweit sie einen nach der gewählten Gewinnermittlung gem § 4 Abs 3 EStG 1988 relevanten, somit endgültigen Vermögenszufluß oder Vermögensabfluß bewirken. Zu Recht wurd... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs1 Z2;EStG 1988 §20;EStG 1988 §4 Abs3;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Zwar stellt der Abschluß einer Lebensversicherung in der Regel einen außerbetrieblichen Vorgang dar, eine Ausnahme von dieser Regel tritt aber ein, wenn aus den Umständen klar erkennbar ist, daß die Lebensversicherung im betrieblichen Interesse liegt und die Verfolgung außerbetri... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat in einem gleichgelagerten Beschwerdefall mit Erkenntnis vom 7. Dezember 1994, Zl. 94/13/0154, bereits entschieden. Durch dieses Erkenntnis ist auch die im vorliegenden Beschwerdefall zu lösende Rechtsfrage klargestellt. Es wird daher gemäß § 43 Abs. 2 zweiter Satz VwGG auf das zitierte Erkenntnis verwiesen. Die Entscheidung konnte gemäß § 12 Abs. 1 Z. 2 VwGG im Dreiersenat getroffen werden. Die Entscheidung über den Aufwandersatz stützt sich ... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat in einem, einen evangelischen Pfarrer und Religionslehrer betreffenden Erkenntnis vom 7. Dezember 1994, Zl. 94/13/0154, bereits entschieden. Da die Rechtslage für Mitglieder der römisch-katholischen Kirche aus der Sicht der im Beschwerdefall zu lösenden Rechtsfrage keine andere ist, wird gemäß § 43 Abs. 2 zweiter Satz VwGG auf das zitierte Erkenntnis verwiesen. Die Entscheidung konnte gemäß § 12 Abs. 1 Z. 2 VwGG im Dreiersenat getroffen werden. V... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat in einem, einen evangelischen Pfarrer und Religionslehrer betreffenden Erkenntnis vom 7. Dezember 1994, Zl. 94/13/0154, bereits entschieden. Da die Rechtslage für Mitglieder der römisch-katholischen Kirche aus der Sicht der im Beschwerdefall zu lösenden Rechtsfrage keine andere ist, wird gemäß § 43 Abs. 2 zweiter Satz VwGG auf das zitierte Erkenntnis verwiesen. Die Entscheidung konnte gemäß § 12 Abs. 1 Z. 2 VwGG im Dreiersenat getroffen werden. V... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §18 Abs1 Z5;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Kein RS. (Verweis gemäß § 43 Abs 2 VwGG auf das hg Erkenntnis vom 7.12.1994, 94/13/0154). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994150201.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §18 Abs1 Z5;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Kein RS. (Verweis gemäß § 43 Abs 2 VwGG auf das hg Erkenntnis vom 7.12.1994, 94/13/0154). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994150202.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §18 Abs1 Z5;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Kein RS. (Verweis gemäß § 43 Abs 2 VwGG auf das hg Erkenntnis vom 7.12.1994, 94/13/0154). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994150199.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Facharzt für innere Medizin. Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist einerseits das Ausmaß der betrieblichen Nutzung seiner Zweitordination und andererseits die Abzugsfähigkeit seiner Prämien für freiwillige Lebensversicherungen als Betriebsausgaben strittig. Dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid ist zu diesen Punkten im wesentlichen folgendes zu entnehmen: 1) Zum Ausmaß der betrieblichen bzw. privaten Gebäudenutzung: Der Beschwer... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §18 Abs1 Z2;EStG 1972 §20 Abs1 Z1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §18 Abs1 Z2;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Eine Lebensversicherung, die ein selbständig Erwerbstätiger auf seine Person nimmt, stellt in der Regel einen außerbetrieblichen Vorgang dar; dies muß jedoch nicht ausnahmslos der Fall... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §18 Abs1 Z2;EStG 1972 §20 Abs1 Z1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §18 Abs1 Z2;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Werden Prämien für die Ablebensversicherungen des Abgabepflichtigen zur Besicherung von Betriebskrediten (im konkreten Fall von ihm aufgenommen zur Finanzierung des Investitionsbedarfs... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist strittig, ob die vom Beschwerdeführer als Arbeitnehmer im Sinne des § 3 Abs. 4 Betriebspensionsgesetz (BPG), BGBl. Nr. 282/1990, an eine Pensionskasse nach § 1 Abs. 1 Pensionskassengesetz (PKG), BGBl. Nr. 281/1990, geleisteten eigenen Beiträge Werbungskosten gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 darstellen. Die belangte Behörde begründete im angefochtenen Bescheid ihren den Werbungskostencharakter derartiger Beitragsleistungen verneinenden Standpunkt damit, daß es sich... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag57/03 Pensionskassenrecht
Norm: BPG 1990 §4;BPG 1990 §5;BPG 1990 §6;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §18 Abs1 Z2;EStG 1988 §2 Abs3 Z4;EStG 1988 §25 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Die eigenen Beitragsleistungen des Arbeitnehmers zu einer (betrieblichen oder überbetrieblichen) Pensionskasse dienen lediglich dem Erwerb einer Pensionsanwartschaft, der für die Anerkennung als Werbung... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und den ihr angeschlossenen Beilagen geht der folgende entscheidungswesentliche Sachverhalt hervor: Mit Bescheid vom 13. Dezember 1991 forderte das Finanzamt vom Beschwerdeführer Lohnsteuer für die Kalenderjahr 1984 bis 1989 in Höhe von S 51.915,-- nach, weil der Beschwerdeführer nicht innerhalb von fünf Jahren nach Erwerb eines Grundstückes in A, EZ 714, Parzelle 414/58, - die erste Kaufpreisrate für das Grundstück sei am 3. Februar 1984 bezahlt worden - Maßnah... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litb;EStG 1988 §18 Abs4 Z2 litb;
Rechtssatz: Nach Literatur und Rechtsprechung (Hinweis: Quantschnigg-Schuch, Einkommensteuerhandbuch, Randziffer 136.1 zu § 18) sind als Maßnahmen, aus denen die Verwendung des Grundstückes zur Errichtung eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung erkennbar ist, zB der Beginn der tatsächlichen Bauausführun... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Nutzungsberechtigter einer Genossenschaftswohnung, auf deren Überlassung an ihn das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz anzuwenden ist. Für das Jahr 1989 und die Monate Jänner bis August des Jahres 1990 wurde dem Beschwerdeführer von der Wohnbaugenossenschaft ein Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag nach § 14d WGG in Höhe von monatlich S 284,35, ab September 1990 und auch für das Jahr 1991 ein solcher von monatlich S 820,47 vorgeschrieben. Um die vom Beschwerdefüh... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §107 Abs1;EStG 1988 §18 Abs1 Z3;EStG 1988 §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/13/0044
Rechtssatz: Ein im Wege der Vorschreibung eines Erhaltungsbeitrages durch eine gemeinnützige Genossenschaft einem Abgabepflichtigen überwälzter Sanierungsaufwand ist nicht als Sonderausgabe zu b... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1988 §18 Abs1 Z3 lita;EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litc;EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litd;StGG Art2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/13/0044
Rechtssatz: Gegen eine in teleologischer Reduktion des zweiten Satzes der Bestimmung des § 18 A... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit
Norm: EStG 1988 §107 Abs1;EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litc;EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litd;EStG 1988 §34 Abs1;MRG §45;WGG 1979 §14 Abs2;WGG 1979 §14d; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/13/0044
Rechtssatz: Durch die ausdrückliche Aufnahme gerade auch jener Betr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §107 Abs1;EStG 1988 §18 Abs1 Z3;EStG 1988 §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/13/0044
Rechtssatz: Der Unterschiedlichkeit des aus dem Miteigentumsrecht an einer Liegenschaft resultierenden Alleinbenutzungsrechtes an einer bestimmten Wohnung oder sonstigen Räumlichkeiten zum bloß ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litc; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/13/0044
Rechtssatz: Ist der Begünstigungszweck der Bestimmung des § 18 Abs 1 Z 3 lit c EStG 1988 im Anreiz zur Wohnraumsanierung durch Beschäftigung befugter Unternehmer zu sehen, dann würde eine Auslegung, nach welcher die rechtliche M... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist evangelischer Pfarrer und Religionslehrer und bezieht aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Anläßlich eines Antrages auf Durchführung des Jahresausgleiches für 1990 beantragte der Beschwerdeführer, die von ihm geleisteten Kirchenbeiträge als Sonderausgaben und den die Sonderausgaben übersteigenden Betrag als Werbungskosten anzuerkennen. Das Finanzamt anerkannte S 1.000,-- als Sonderausgaben, lehnte aber die Anerkennung des darüb... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §18 Abs1 Z5;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/11/23 94/13/0182 5 Stammrechtssatz Wenn auch die Kirchenbeitragsbehörden die Beiträge der "einfachen" Kirchenmitglieder häufig mangels Vorlage der Einkommensunterlagen niedrig einschätzen und diese Möglichkeit einem Pfarrer und Religionslehrer nicht z... mehr lesen...