RS Vwgh 1999/3/25 98/15/0125

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Veröffentlicht am 25.03.1999
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
57/01 Versicherungsaufsicht

Norm

EStG 1988 §18 Abs1 Z2;
VAG 1978 §14 idF 1994/652;
VAG 1978 §1a idF 1994/652;

Rechtssatz

Der Wortlaut des § 18 Abs 1 Z 2 EStG 1988 stellt inhaltlich darauf ab, dass das Versicherungsunternehmen auf Grund einer entsprechenden Anknüpfung an das Inland dem VAG unterliegt und damit der Schutz des Versicherungsnehmers gewährleistet ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998150125.X02

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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