RS Vwgh 1999/4/22 97/15/0137

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.04.1999
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §18 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Als auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhende "dauernde Lasten" (die als Oberbegriff auch die Renten umfassen) sind nur solche Geldleistungen oder Sachleistungen zu verstehen, die einem anderen gegenüber auf Grund einer rechtlichen Verpflichtung geleistet werden und zu Vermögensminderungen führen (Hinweis E 18.10.1982, 3864/80; E 6.5.1980, 3371/79). Keine Renten sind wiederkehrende Leistungen, die auf einem laufenden Leistungsaustausch beruhen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997150137.X08

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten