Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §108e;
Rechtssatz: Mit der Wortfolge "ist anzuschließen" in der Stammfassung des § 108e EStG 1988 wird der zeitliche Rahmen der Antragstellung exakt festgelegt. Im Beschwerdefall ist mit der Einreichung der Körperschaftssteuererklärung für das Jahr 2002 am 25. August 2003 die gesetzliche Frist zur Geltendmachung der Investitionszuwachsprämie für das Jah... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §108e;
Rechtssatz: Der Prämienantrag kann nach Einreichung der Abgabenerklärung betreffend Einkommen- und/oder Körperschaftsteuer (bzw. der Gewinnfeststellungserklärung) nicht wirksam gestellt werden. Die Steuererklärung des betreffenden Jahres im Sinne des § 108e EStG 1988 ist die Abgabenerklärung, mit jene Einkünfte erklärt werden müssten, die Vorauss... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1988 §108e Abs4 idF 2004/I/057;EStG 1988 §108e;EStG 1988 §124b Z105 idF 2004/I/057; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2006/15/0133 E 21. September 2006 RS 1 Stammrechtssatz Gegen das Auslegungsergebnis, dass nach der Stammfassung des § 108e EStG (geltend für die Investitionszuwachsprämien 2002 und 2003) der ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §134 Abs2;B-VG Art7 Abs1;EStG 1988 §108e;
Rechtssatz: Dass § 108e EStG 1988 die Antragstellung nicht mit einem bestimmten, für alle Steuerpflichtigen gleich langen Zeitraum befristet, erscheint sachgerecht, weil zum einen davon ausgegangen werden kann, dass im Zeitpunkt der Ers... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft mbH bilanziert nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr, nämlich auf den 31. März. Die Steuererklärungen (U1, K1) für das Jahr 2001/2002 wurden am 17. Oktober 2003 beim Finanzamt eingereicht. Die Veranlagung zur Umsatz- und Körperschaftsteuer 2002 erfolgte am 20. Oktober 2003. Die Bescheide wurden der beschwerdeführenden Gesellschaft am 21. Oktober 2003 zugestellt. Am 13. November 2003 reichte die Beschwerdeführerin die Erklärung zur Geltendma... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei ist eine GmbH. Ihre Alleingesellschafterin ist die A-AG. In der Beilage zur Körperschaftsteuererklärung 2003 beantragte die Mitbeteiligte Investitionszuwachsprämie für 2003 im Ausmaß von EUR 320.112,54. In der Folge führte das Finanzamt eine Nachschau durch und erließ sodann einen Bescheid, mit welchem es die Investitionszuwachsprämie 2003 mit null Euro festsetzte. In der Bescheidbegründung wird ausgeführt, die Mitbeteiligte gehöre seit ihrer Gründung im Jahre... mehr lesen...
1. Der Beschwerdeführer, ein Wirtschaftsprüfer und Steuerberater reichte am 10. März 2003 die Einkommen- und Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2002 samt Anträge und Erläuterungen zur Einkommensteuererklärung ein. Mit Bescheid vom 7. Juli 2003 wurde er zur Einkommensteuer 2002 veranlagt. 2. Am 5. Jänner 2004 überreichte der Beschwerdeführer beim Finanzamt das Formblatt E 108e "Beilage zur Einkommensteuer- /Körperschaftsteuer- oder Feststellungserklärung für 2002 zur Geltend... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Kommanditgesellschaft übermittelte dem Finanzamt mit Schreiben vom 2. Juni 2004 die Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften für das Jahr 2002 (Eingangsstempel des Finanzamtes: 3. Juni 2004). Den Bescheid betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für 2002 erließ das Finanzamt mit Ausfertigungsdatum 8. Juli 2004. Mit Eingabe vom 11. August 2004 brachte die Mitbeteiligte Berufung gegen den Gewinnfeststellungsbescheid e... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §108e;
Rechtssatz: Es kann nicht der geringste Zweifel daran bestehen, dass die Anspruchsvoraussetzungen für die Investitionszuwachsprämie für jedes Steuersubjekt (bzw die Mitunternehmerschaft als Gewinnermittlungssubjekt) getrennt zu beurteilen sind (vgl. etwa Hofstätter/Reichel, § 108e EStG 1988, Seite 3 sowie Tz 8; Doralt, RdW 2005/506). ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §108c;EStG 1988 §108d;EStG 1988 §108e;EStG 1988 §108f; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2008/15/0061 E 19. März 2008
Rechtssatz: Eine zusammenschauende Betrachtung der Regelungen der Prämien nach § 108c bis § 108f EStG 1988 lässt erkennen, dass der Gesetzgeber jeweils eine überschaubare Frist für die Einreichung des Antrages auf... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §108e; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2008/15/0061 E 19. März 2008
Rechtssatz: Ein Antrag auf Gewährung der Investitionszuwachsprämie, der nach Einreichung der Steuererklärung des betreffenden Jahres gestellt wird, ist verspätet. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2006:2004150104.X03... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1988 §108e Abs4 idF 2004/I/057;EStG 1988 §108e;EStG 1988 §124b Z105 idF 2004/I/057;
Rechtssatz: Gegen das Auslegungsergebnis, dass nach der Stammfassung des § 108e EStG (geltend für die Investitionszuwachsprämien 2002 und 2003) der Prämienantrag nicht nach Einreichung der Abgabenerklärung betreffend Einkomm... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin produziert für verschiedene Automobilhersteller Serienteile für Autos. Hiebei verwendet sie kundenspezifische Werkzeuge ("Formen"), die nur für bestimmte Kfz verwendbar sind und nur für Bestellungen des jeweiligen Kunden (Automobilhersteller) verwendet werden dürfen. Die Beschwerdeführerin stellt die genannten Werkzeuge selbst her. Sie erhält hiefür von dem jeweiligen Kunden "Werkzeugkostenzuschüsse", durch welche ein Teil der Herstellungskosten abgegolten wird.... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §108e;
Rechtssatz: Für die Berechnung der Bemessungsgrundlage der Investitionszuwachsprämie kommt es ausschließlich auf die steuerlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten an (Hinweis Hofstätter/Reichel, § 108e EStG 1988, Tz 5). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2006:2005140113.X01 Im... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §108e;EStG 1988 §4;EStG 1988 §6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/14/0107 E 25. Jänner 2006 RS 1 Stammrechtssatz Herstellungskosten sind Aufwendungen, die getätigt werden, um ein Wirtschaftsgut neuer Art hervorzubringen. Die Aktivierung der Herstellungskosten hält den Herstellungsvorgang gewinnneutral (vgl. E 26. Juli 2005, 2002/14/0039, sowie Mayr... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war von November 1989 bis April 1992 Gesellschafter-Geschäftsführer der ein Bordell betreibenden S. & P. GmbH. Am 10. März 1991 kam es im Bordellbetrieb zu einem Schusswechsel mit tödlichem Ausgang, in dessen Gefolge sich der Beschwerdeführer vom 10. März 1991 bis zum 22. Juni 1992 in Untersuchungshaft befand. Am 2. Oktober 1991 wurden sowohl in der Privatwohnung des Beschwerdeführers als auch im Bordellbetrieb Hausdurchsuchungen durchgeführt. Im Zuge diese... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §92;EStG 1988;KStG 1988 §8 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Es trifft zu, dass die Feststellung verdeckter Ausschüttungen im Körperschaftsteuerverfahren keine Bindungswirkung für das Einkommensteuerverfahren entfaltet. Der Anteilsinhaber kann daher einwenden, dass der Körperschaftsteuerbesc... mehr lesen...
Mit Beschluss vom 18. November 2004, AW 2004/13/0031-9, hat der Verwaltungsgerichtshof einem am 6. September 2004 eingelangten Antrag der Beschwerdeführerin, ihrer Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, mit der Begründung: nicht stattgegeben, sie habe mit ihrem Antragsvorbringen dem von der hg. Rechtsprechung entwickelten Konkretisierungsgebot nicht tauglich entsprochen. Abgesehen vom Fehlen der gebotenen Angaben zu den Vermögensverhältnissen der Beschwerdeführerin ermög... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs1;EStG 1988;UStG 1994;VwGG §30 Abs2;VwGG §62 Abs1;
Rechtssatz: Zurückweisung - Umsatz- und Einkommenssteuer für das Jahr 1998 - Der Verwaltungsgerichtshof hat dem ersten Antrag der Beschwerdeführerin, ihrer Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, mit der
Begründung: nic... mehr lesen...
In einer Beilage zur Einkommensteuererklärung 1997 machte der Beschwerdeführer Aufwendungen aus einer "Bürgschaftsverpflichtung für Bruder MMag. Peter K." in Höhe von 560.000 S als außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 EStG 1988 geltend. In einer Beilage zur Einkommensteuererklärung 1997 machte der Beschwerdeführer Aufwendungen aus einer "Bürgschaftsverpflichtung für Bruder MMag. Peter K." in Höhe von 560.000 S als außergewöhnliche Belastung im Sinne des Paragraph 34, EStG 198... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/14/0085 E 26. April 1989 RS 1 Stammrechtssatz Eine sittliche Verpflichtung zur Übernahme einer Bürgschaft für nahe Angehörige kann nur unter folgenden kumulativen Voraussetzungen als gegeben angenommen werden: 1) Es ist erforderlich, daß der Abgabepflichtige glaubt, durch die Übernahme von Bürgschaften eine existenzb... mehr lesen...
Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß § 30 Abs. 2 VwGG davon abhängig, dass zwingende öffentliche Interessen dem begehrten Vollzugsaufschub nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührter Interessen mit dem Vollzug des Bescheides oder der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß Paragraph 30, Absatz 2, Vw... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988;UStG 1994;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 1998 - Mit der Vorlage der als "Saldenliste per 31.12.2003" und "Saldenliste per 30.06.2004" überschriebenen Schriftstücke wurde dem Konkretisierungsgebot nicht ausreichend entsprochen. Abgesehen vom Fehlen... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988;UStG 1994;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 1998 - Träfe die Behauptung der Beschwerdeführerin zu, dass sie ihr Unternehmen veräußern müsste, um die Steuernachzahlung zu begleichen, dann wäre daraus zu folgern, dass die Zuerkennung aufschiebender Wir... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte für die Streitjahre neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit solche aus Kapitalvermögen aus einer Beteiligung als (echter) stiller Gesellschafter in Höhe von jeweils 0 S. Den den Einkommensteuererklärungen angeschlossenen Beilagen war zu entnehmen, dass Kapitalerträgen in Höhe von 7.552,54 S (für 1997) bzw. 16.622,77 S (für 1998) jeweils Werbungskosten (Bankzinsen und Spesen) in gleicher Höhe gegenüber standen. Bei Festsetzung der Einkommensteuer fü... mehr lesen...
Aus der Beschwerde ergibt sich im Zusammenhang mit dem angefochtenen Bescheid folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin betreibt eine Land- und Forstwirtschaft. Da sie für das Jahr 1991 keine Abgabenerklärungen einreichte, legte das Finanzamt die mit 5.263 S geschätzten Einkünfte dem Feststellungsbescheid nach § 187 BAO (Ausfertigungsdatum 18. Jänner 1993) zugrunde. Das Finanzamt erlangte Kenntnis davon, dass die Beschwerdeführerin ein Waldgrundstück von ca 2,6 ha mit Ka... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2000/14/0023 E 24. Juni 2003 2000/14/0022 E 24. Juni 2003
Rechtssatz: Bei der Einkommensteuer geht es um die Besteuerung der im Einkommen zu Tage tretenden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Hinweis E 27. Mai 2003, 98/14/0065). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §77;EStG 1988; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2003/14/0028
Rechtssatz: Die Person des Schuldners der Einkommensteuer ergibt sich aus dem Gesetz und ist der Parteiendisposition entzogen. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH betreibt die Erzeugung und den Handel von Arzneimitteln. Im Zuge einer im Jahre 1997 durchgeführten Buch- und Betriebsprüfung traf der Prüfer u. a. folgende Feststellungen: Mit Valuta 23. September 1993 habe die Beschwerdeführerin "12 % Königreich Spanien" Wertpapiere mit Endfälligkeit 15. Juli 1994 um den Preis von 50,396.105 S erworben. Die Laufzeit dieser Veranlagung habe 10 Monate betragen; der Verkauf sei fixiert gewesen per 15. Juli 1994 mit einem Ver... mehr lesen...