Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §9 Abs2 idF 1983/176;VStG §9 Abs4 idF 1983/176;
Rechtssatz: Die Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten iSd § 9 Abs 2 letzter Satz VStG wirkt erst ab dem Zeitpunkt, zu dem der Beh die Zustimmung der zum verantwortlichen Beauftragten bestellten Person nachgewiesen wird; erst mit dem Einlangen des Zustimmungsnachweises bei der Beh tritt ihr gegenüber der namhaft gema... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §9 Abs2 idF 1983/176;VStG §9 Abs4 idF 1983/176;
Rechtssatz: AusfzF, ab wann eine Zustimmung zur Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten iSd § 9 Abs 2 VStG angenommen werden kann. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989090140.X05 Im RIS seit 22.02.1990 Zuletzt ak... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §9 Abs2 idF 1983/176;VStG §9 Abs4 idF 1983/176; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0213 E 9. Juni 1988 RS 1 Stammrechtssatz Von einem aus der Zeit vor der Begehung der Verwaltungsübertretung stammenden Zustimmungsnachweis zur Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten gem § 9 Abs 4 VStG kann nur dann gesprochen werden, wenn ein die Zustimmung zur Bestellung zum ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom 30. Juni 1988 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, als gemäß § 9 VStG 1950 Verantwortlicher der A-GmbH zumindest vom 25. April 1986 bis 30. Juni 1987 im Standort B, das Gastgewerbe (Verabreichung von Speisen und Ausschank von Getränken) in der Betriebsart eines "Buffets" gewerbsmäßig ausgeübt zu haben, ohne im Besitz der hiefür erforderlichen Konzession gewesen zu sein. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 366... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §9 Abs4 idF 1983/176; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/18/0073 E VS 16. Jänner 1987 VwSlg 12375 A/1987 RS 4 Stammrechtssatz Um von einem verantwortlichen Beauftragten iSd § 9 VStG sprechen zu können, ist gemäß Abs 4 dessen nachweisliche Zustimmung zu seiner Bestellung erforderlich. Diese Bestellung wirkt erst ab dem Zeitpunkt, zu dem der Behörde die Zustimmung der zu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §9 Abs1 idF 1983/176;VStG §9 Abs2 idF 1983/176;VStG §9 Abs4 idF 1983/176; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/18/0073 E VS 16. Jänner 1987 VwSlg 12375 A/1987 RS 4 Stammrechtssatz Um von einem verantwortlichen Beauftragten iSd § 9 VStG sprechen zu können, ist gemäß Abs 4 dessen nachweisliche Zustimmung zu seiner Bestellung erforderlich. Diese Bestellung wirkt erst ab dem... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §9 Abs2 idF 1983/176;VStG §9 Abs4 idF 1983/176; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0213 E 9. Juni 1988 RS 1 Stammrechtssatz Von einem aus der Zeit vor der Begehung der Verwaltungsübertretung stammenden Zustimmungsnachweis zur Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten gem § 9 Abs 4 VStG kann nur dann gesprochen werden, wenn ein die Zustimmung zur Bestellung zum ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §9 Abs1 idF 1983/176;VStG §9 Abs2 idF 1983/176;VStG §9 Abs4 idF 1983/176; Beachte Besprechung in:AnwBl 12/1990, S 732; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/18/0073 E VS 16. Jänner 1987 VwSlg 12375 A/1987 RS 4 Stammrechtssatz Um von einem verantwortlichen Beauftragten iSd § 9 VStG sprechen zu können, ist gemäß Abs 4 dessen nachweisliche Zustimmung zu seine... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §9 Abs4;
Rechtssatz: Die Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten wirkt erst ab dem Zeitpunkt, zu dem der Behörde die Zustimmung der zum verantwortlichen Beauftragten bestellten Person nachgewiesen wird (Hinweis E VS 16.1.1987, 86/18/0073, VwSlg 12375 A/1987). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1987070160.X03 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §28;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;VStG §9 Abs1;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/08/0088 E 27. September 1988 RS 4 Stammrechtssatz Im Gegensatz zur Befreiung von der strafrechtlichen Verantwortlichkeit bei Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten iSd § 9 Abs 2 VStG und § 9 Abs 4 VStG bleibt bei Bestellung ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4;
Rechtssatz: Von einem aus der Zeit vor der Begehung der Verwaltungsübertretung stammenden Zustimmungsnachweis kann nur dann gesprochen werden, wenn ein die Zustimmung zur Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten betreffendes Beweisergebnis schon vor der Begehung der Tat vo... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §9 Abs2 idF 1983/176;VStG §9 Abs4 idF 1983/176; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/08/0306 E 17. März 1988 VwSlg 12675 A/1988 RS 1 Stammrechtssatz Zur Erbringung des Zustimmungsnachweises genügt es nicht, wenn sich der Beschuldigte auf die erst im Verwaltungsstrafverfahren abzulegende Zeugenaussage des verantwortlichen Beauftragten beruft, mit der dessen Zustimmung zur... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §31 Abs2;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/08/0104 E 9. Juni 1988 RS 2 Stammrechtssatz Ein Bevollmächtigter (iSd § 31 Abs 2 ASchG) muss nicht nur mit seinem Einverständnis vom Arbeitgeber mit der Überwachung der Einhaltung der jeweiligen arbeitnehmerschutzrechtlichen Bestimmungen betraut, sondern von diesem auch... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AVG §39 Abs2;AVG §66 Abs4;AZG §28 Abs1;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Ob für eine bestimmte Person als Bevollmächtigten die Voraussetzungen iSd § 28 Abs 1 AZG zutreffen (Hinweis E 11.6.1986, 83/11/0144), hat die belBeh in dem gegen eine bestimmte Person eingeleiteten Strafverfahren, uzw a... mehr lesen...
1. Zur Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 7. Juni 1988, Zl. 88/10/0002, verwiesen, mit dem der damals angefochten gewesene Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol (der belangten Behörde) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben worden ist. 2. Im fortgesetzten Verfahren erließ die belangte Behörde den nunmehr bekämpften Bescheid vom 27. Juli 1988, dessen - gegenüber dem erstinstanzlichen Straferkenntnis modifizierter - Schuldspruch wie folgt lautet: "Der... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4; Beachte Vorgeschichte:88/10/0002 E 7. Juni 1988;
Rechtssatz: Ein verantwortlicher Beauftragter, der diese Funktion "stillschweigend" übernommen hat, kommt nach dem Gesetz schon im Hinblick auf die in § 9 Abs 4 VStG vorgesehene nachweisliche Zustimmung zur Bestellung nicht in Betracht. European Case Law Identi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0095 E 27. September 1988 RS 3 Stammrechtssatz Beweispflichtig für das Zustandekommen ein die Zustimmung zur Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten betreffendes Beweisergebnis schon vor Begehung der Tat ist der Beschuldigte. (Hinweis auf E vom 17.3.1988, 87/08/0306) ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §31 Abs5;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/08/0084 E 27. September 1988 RS 1 Stammrechtssatz Bestellt der (hinsichtlich der strafrechtlichen Verantwortlichkeit) an die Stelle des Arbeitgebers getretene verantwortliche Beauftragte iSd § 9 Abs 2 und 4 VStG einen Bevollmächtigten, dann ist er neben dem letzteren st... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §9 Abs2 idF 1983/176;VStG §9 Abs4 idF 1983/176; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0213 E 9. Juni 1988 RS 1 Stammrechtssatz Von einem aus der Zeit vor der Begehung der Verwaltungsübertretung stammenden Zustimmungsnachweis zur Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten gem § 9 Abs 4 VStG kann nur dann gesprochen werden, wenn ein die Zustimmung zur Bestellung zum ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/03 Weinrecht
Norm: VStG §9 Abs4;VStG §9;WeinG 1961 §51 Abs2 litc;
Rechtssatz: Handlungen, die unter § 51 Abs 2 lit c WeinG fallen, zählen unzweifelhaft zum kaufmännischen Bereich eines Unternehmens. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987100170.X03 Im RIS seit 03.10.1988 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §31 Abs5;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4;
Rechtssatz: Bestellt der (hinsichtlich der strafrechtlichen Verantwortlichkeit) an die Stelle des Arbeitgebers getretene verantwortliche Beauftragte iSd § 9 Abs 2 und 4 VStG einen Bevollmächtigten, dann ist er neben dem letzteren strafrechtlich verantwortlich, wenn die Übertretung mit seinem Wissen begang... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §9 Abs2 idF 1983/176;VStG §9 Abs4 idF 1983/176; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0213 E 9. Juni 1988 RS 1 Stammrechtssatz Von einem aus der Zeit vor der Begehung der Verwaltungsübertretung stammenden Zustimmungsnachweis zur Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten gem § 9 Abs 4 VStG kann nur dann gesprochen werden, wenn ein die Zustimmung zur Bestellung zum ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §9 Abs2 idF 1983/176;VStG §9 Abs4 idF 1983/176; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/08/0306 E 17. März 1988 VwSlg 12675 A/1988 RS 1 Stammrechtssatz Zur Erbringung des Zustimmungsnachweises genügt es nicht, wenn sich der Beschuldigte auf die erst im Verwaltungsstrafverfahren abzulegende Zeugenaussage des verantwortlichen Beauftragten beruft, mit der dessen Zustimmung zur... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §9 Abs2 idF 1983/176;VStG §9 Abs4 idF 1983/176; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0213 E 9. Juni 1988 RS 1 Stammrechtssatz Von einem aus der Zeit vor der Begehung der Verwaltungsübertretung stammenden Zustimmungsnachweis zur Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten gem § 9 Abs 4 VStG kann nur dann gesprochen werden, wenn ein die Zustimmung zur Bestellung zum ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4;
Rechtssatz: Beweispflichtig für das Zustandekommen ein die Zustimmung zur Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten betreffendes Beweisergebnis schon vor Begehung der Tat ist der Beschuldigte. (Hinweis auf E vom 17.3.1988, 87/08/0306) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1986080095.X03 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4;
Rechtssatz: Der Nachweis der Zustimmung der zum verantwortlichen Beauftragten bestellten Person muss nicht schon vor Begehung der Verwaltungsübertretung der Behörde gegenüber erbracht werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1986080095.X01 Im RIS seit 03.04.2006 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §9 Abs4;
Rechtssatz: Der iSd Ausführungen der Erkenntnisse eines verstärkten Senates vom 16.1.1987, 86/18/0073 und 86/18/0077, erforderliche Zustimmungsnachweis ist erst dann erbracht, sobald er der Verwaltungsstrafbehörde vorgelegt wird. Beruft sich der angeblich zum verantwortlichen Beauftragten Bestellte in seiner Zeugenaussage während des Strafverfahrens auf eine Be... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §9 Abs2 idF 1983/176;VStG §9 Abs4 idF 1983/176; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0213 E 9. Juni 1988 RS 1 Stammrechtssatz Von einem aus der Zeit vor der Begehung der Verwaltungsübertretung stammenden Zustimmungsnachweis zur Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten gem § 9 Abs 4 VStG kann nur dann gesprochen werden, wenn ein die Zustimmung zur Bestellung zum ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §28;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;VStG §9 Abs1;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4;
Rechtssatz: Im Gegensatz zur Befreiung von der strafrechtlichen Verantwortlichkeit bei Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten iSd § 9 Abs 2 VStG und § 9 Abs 4 VStG bleibt bei Bestellung eines Bevollmächtigten iSd § 28 AZG die grundsätzliche Verantwortlichkeit ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §31 Abs2;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4;
Rechtssatz: Ein Bevollmächtigter (iSd § 31 Abs 2 ASchG) muss nicht nur mit seinem Einverständnis vom Arbeitgeber mit der Überwachung der Einhaltung der jeweiligen arbeitnehmerschutzrechtlichen Bestimmungen betraut, sondern von diesem auch mit entsprechenden Anordnungsbefugnissen und Entscheidungsbefugniss... mehr lesen...