Index:        40/01 Verwaltungsverfahren               
Norm:        VStG §9 Abs3 idF 1983/176;VStG §9 Abs4 idF 1983/176;                   Hinweis auf Stammrechtssatz       GRS wie 84/10/0115 E 26. November 1984 VwSlg 11596 A/1984 RS 1               Stammrechtssatz         Eine wesentliche Voraussetzung, um von einem "verantwortlichen Beauftragten" iSd § 9 Abs 3 VStG 1950, der die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit an Stelle des Inhabers des Unternehmens trägt, sprechen zu könne...                    mehr lesen...                
                    
                    Index:        40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz               
Norm:        ASchG 1972 §31 Abs2;VStG §9 Abs4;                                           
Rechtssatz:          Bei der Bestellung eines Bevollmächtigten nach § 31 Abs 2 ASchG müssen die strengen Voraussetzungen des § 9 Abs 4 VStG (zB die nachweisliche Zustimmung des Beauftragten) nicht eingehalten werden. Ein solcher Bevollmächtigter befreit den zur Vertretung nach außen Berufenen - im Gegensatz zu einem verantwort...                    mehr lesen...                
                    
                    Index:        40/01 Verwaltungsverfahren               
Norm:        VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4;                                           
Rechtssatz:          Die Berufung auf einen verantwortlichen Beauftragten ist nur dann zulässig, wenn der Behörde spätestens während des Verwaltungsstrafverfahrens ein - aus der Zeit vor der Begehung der dem Beschuldigten angelasteten Übertretung stammender - Zustimmungsnachweis eines derartigen verantwortlichen Beauftragten einlangt (Hinweis E VS 16.1.1987...                    mehr lesen...                
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich (der belangten Behörde) vom 12. Februar 1987 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe auf seinem Grundstück n1, KG G, in der Zeit vom 1. September 1985 bis 31. Oktober 1985 einen Kahlhieb auf einer zusammenhängenden Fläche im Ausmaß von mehr als 0,5 ha (nämlich ca. 1,4 ha) durchgeführt, a) ohne die erforderliche Bewilligung zu besitzen, und b) hiebei im Bereich der Grenzs... mehr lesen...
                    
                    Index:        40/01 Verwaltungsverfahren               
Norm:        VStG §9 Abs2 Satz2 idF 1983/176;VStG §9 Abs4 idF 1983/176;                   Hinweis auf Stammrechtssatz       GRS wie 84/10/0266 E 25. März 1985 RS 3               Stammrechtssatz         Erst ab dem Zeitpunkt, zu dem der Behörde die Zustimmung der zum "verantwortlichen Beauftragten" bestellten Person nachgewiesen wird, wirkt diese Bestellung; erst mit dem Einlangen des Zustimmungsnachweises bei der Behörde tritt der ihr ...                    mehr lesen...                
                    
                    Index:        40/01 Verwaltungsverfahren82/05 Lebensmittelrecht               
Norm:        SpeiseeisV §9 Abs1;VStG §9 Abs3;VStG §9 Abs4;                                           
Rechtssatz:          Verstöße gegen § 9 Abs 1 der Speiseeisverordnung 1973 in einem gewerblichen Unternehmen hat grundsätzlich der Gewerbeinhaber zu verantworten. Von dieser verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortung vermag sich ein Einzelunternehmer nur unter den Voraussetzungen des § 9 Abs 3 VStG und § 9 Abs 4 VStG...                    mehr lesen...                
                    
                    Index:        40/01 Verwaltungsverfahren               
Norm:        VStG §9 Abs1 idF 1983/176;VStG §9 Abs2 idF 1983/176;VStG §9 Abs4 idF 1983/176;                   Hinweis auf Stammrechtssatz       GRS wie 86/18/0073 E VS 16. Jänner 1987 VwSlg 12375 A/1987 RS 4               Stammrechtssatz         Um von einem verantwortlichen Beauftragten iSd § 9 VStG sprechen zu können, ist gemäß Abs 4 dessen nachweisliche Zustimmung zu seiner Bestellung erforderlich. Diese Bestellung wirkt erst ab dem...                    mehr lesen...                
                    
                    Index:        40/01 Verwaltungsverfahren               
Norm:        VStG §9 Abs4 idF 1983/176;                   Hinweis auf Stammrechtssatz       GRS wie 86/18/0073 E VS 16. Jänner 1987 VwSlg 12375 A/1987 RS 4               Stammrechtssatz         Um von einem verantwortlichen Beauftragten iSd § 9 VStG sprechen zu können, ist gemäß Abs 4 dessen nachweisliche Zustimmung zu seiner Bestellung erforderlich. Diese Bestellung wirkt erst ab dem Zeitpunkt, zu dem der Behörde die Zustimmung der zu...                    mehr lesen...                
                    
                    Index:        40/01 Verwaltungsverfahren               
Norm:        VStG §9 Abs2 Satz2 idF 1983/176;VStG §9 Abs4 idF 1983/176;                   Hinweis auf Stammrechtssatz       GRS wie 84/10/0266 E 25. März 1985 RS 3               Stammrechtssatz         Erst ab dem Zeitpunkt, zu dem der Behörde die Zustimmung der zum "verantwortlichen Beauftragten" bestellten Person nachgewiesen wird, wirkt diese Bestellung; erst mit dem Einlangen des Zustimmungsnachweises bei der Behörde tritt der ihr ...                    mehr lesen...                
                    
                    Index:        40/01 Verwaltungsverfahren               
Norm:        AVG §39 Abs2;VStG §9 Abs2 Satz1;VStG §9 Abs4;                                           
Rechtssatz:          Auch bei Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten aus dem Kreis der zur Vertretung nach außen Berufenen wirkt diese erst ab dem Einlangen des Zustimmungsnachweises bei der Behörde und tritt diese Person als Adressat der Verwaltungsstrafnorm an die Stelle der übrigen zur Vertretung nach außen Berufenen, welche in...                    mehr lesen...                
Beachte Siehe: 81/01/0069 E 28. September 1983 RS 4 Rechtssatz: Um von einem verantwortlichen Beauftragten iSd § 9 VStG sprechen zu können, ist gemäß Abs 4 dessen nachweisliche Zustimmung zu seiner Bestellung erforderlich. Diese Bestellung wirkt erst ab dem Zeitpunkt, zu dem der Behörde die Zustimmung der zum verantwortlichen Beauftragten bestellten Person nachgewiesen wird. Erst mit dem Einlangen des Zustimmungsnachweises bei der Behörde tritt ihr gegenüber der namhaft gemachte v... mehr lesen...
                    
                    Index:        40/01 Verwaltungsverfahren               
Norm:        VStG §9 Abs4 idF 1983/176;VStG §9;                   Hinweis auf Stammrechtssatz       GRS wie 86/18/0073 E VS 16. Jänner 1987 VwSlg 12375 A/1987 RS 4               Stammrechtssatz         Um von einem verantwortlichen Beauftragten iSd § 9 VStG sprechen zu können, ist gemäß Abs 4 dessen nachweisliche Zustimmung zu seiner Bestellung erforderlich. Diese Bestellung wirkt erst ab dem Zeitpunkt, zu dem der Behörde die Zustimmun...                    mehr lesen...                
                    
                    Index:        40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein               
Norm:        KJBG 1948 §11 Abs3;KJBG 1948 §16;KJBG 1948 §17;KJBG 1948 §30;VStG §9 Abs3;VStG §9 Abs4;                                           
Rechtssatz:          Bei Zuwiderhandeln gengen die §§ 11 Abs 3, 16 und 17 iVm § 30 KJBG kann nur der Unternehmer bestraft werden (Hinweis auf E 23.5.1978, 2673/77) (hier: ein verantwortlicher Beauftragter nach § 9 Abs 3 und 4 VStG wurde nicht bestellt), der sich bzgl de...                    mehr lesen...                
                    
                    Index:        40/01 Verwaltungsverfahren               
Norm:        VStG §9 Abs3 idF 1983/176;VStG §9 Abs4 idF 1983/176;                   Hinweis auf Stammrechtssatz       GRS wie 84/10/0115 E 26. November 1984 VwSlg 11596 A/1984 RS 1               Stammrechtssatz         Eine wesentliche Voraussetzung, um von einem "verantwortlichen Beauftragten" iSd § 9 Abs 3 VStG 1950, der die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit an Stelle des Inhabers des Unternehmens trägt, sprechen zu könne...                    mehr lesen...                
                    
                    Index:        L70704 Theater Veranstaltung OberösterreichL70714 Spielapparate Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren               
Norm:        VeranstaltungsG OÖ 1954 §12;VStG §5 Abs1 Satz2;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4;                   Hinweis auf Stammrechtssatz       GRS wie 85/01/0270 E 15. Oktober 1986 RS 3               Stammrechtssatz         Die Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten iSd § 9 Abs 4 VStG 1950 kann nicht durch einseitige Erklärung eines der Geschäftsführer eine...                    mehr lesen...                
Rechtssatz: Die Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten iSd § 9 Abs 4 VStG 1950 kann nicht durch einseitige Erklärung eines der Geschäftsführer einer GmbH, die Verantwortung für einen bestimmten Betrieb zu übernehmen, erfolgen. Im RIS seit 17.02.2005 mehr lesen...
1. Mit den im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheiden wurde ausgesprochen, daß der Beschwerdeführer als Bevollmächtigter der H Gesellschaft mbH und somit Verantwortlicher im Sinne der Bestimmung des § 9 VStG 1950 den in diesem Betrieb beschäftigten Kraftwagenlenker JD 1) am 31. Jänner 1984 zu 15 Stunden, am 1. Februar 1984 zu 14,30 Stunden, am 2. Februar 1984 zu 18,45 Stunden und am 3. Februar 1984 zu 17,15 Stunden Einsatzzeit herangezogen habe, obwohl diese eine Dauer von 1... mehr lesen...
                    
                    Index:        Arbeitsrecht - AZG40/01 Verwaltungsverfahren               
Norm:        VStG §9 Abs3 idF 1983/176VStG §9 Abs4 idF 1983/176               Beachte       Miterledigung (miterledigt  bzw  zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):86/08/0025            Hinweis auf Stammrechtssatz       GRS wie 84/10/0115 E 26. November 1984 VwSlg 11596 A/1984 RS 1               Stammrechtssatz         Eine wesentliche Voraussetzung, um von einem "verantwortlichen Beauftragten" iSd § 9 Abs 3 VStG 195...                    mehr lesen...