Index:        40/01 Verwaltungsverfahren               
Norm:        VStG §9 Abs2 idF 1983/176;VStG §9 Abs4 idF 1983/176;                   Hinweis auf Stammrechtssatz       GRS wie 87/08/0306 E 17. März 1988 VwSlg 12675 A/1988 RS 1               Stammrechtssatz         Zur Erbringung des Zustimmungsnachweises genügt es nicht, wenn sich der Beschuldigte auf die erst im Verwaltungsstrafverfahren abzulegende Zeugenaussage des verantwortlichen Beauftragten beruft, mit der dessen Zustimmung zur...                    mehr lesen...                
                    
                    Index:        40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz               
Norm:        ASchG 1972 §31 Abs2;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4;                   Hinweis auf Stammrechtssatz       GRS wie 88/08/0104 E 9. Juni 1988 RS 2               Stammrechtssatz         Ein Bevollmächtigter (iSd § 31 Abs 2 ASchG) muss nicht nur mit seinem Einverständnis vom Arbeitgeber mit der Überwachung der Einhaltung der jeweiligen arbeitnehmerschutzrechtlichen Bestimmungen betraut, sondern von diesem auch...                    mehr lesen...                
                    
                    Index:        001  Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein               
Norm:        AVG §39 Abs2;AVG §66 Abs4;AZG §28 Abs1;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4;VwRallg;                                           
Rechtssatz:          Ob für eine bestimmte Person als Bevollmächtigten die Voraussetzungen iSd § 28 Abs 1 AZG zutreffen (Hinweis E 11.6.1986, 83/11/0144), hat die belBeh in dem gegen eine bestimmte Person eingeleiteten Strafverfahren, uzw a...                    mehr lesen...                
1. Zur Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 7. Juni 1988, Zl. 88/10/0002, verwiesen, mit dem der damals angefochten gewesene Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol (der belangten Behörde) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben worden ist. 2. Im fortgesetzten Verfahren erließ die belangte Behörde den nunmehr bekämpften Bescheid vom 27. Juli 1988, dessen - gegenüber dem erstinstanzlichen Straferkenntnis modifizierter - Schuldspruch wie folgt lautet: "Der... mehr lesen...
                    
                    Index:        40/01 Verwaltungsverfahren               
Norm:        VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4;               Beachte       Vorgeschichte:88/10/0002 E 7. Juni 1988;                                       
Rechtssatz:          Ein verantwortlicher Beauftragter, der diese Funktion "stillschweigend" übernommen hat, kommt nach dem Gesetz schon im Hinblick auf die in § 9 Abs 4 VStG vorgesehene nachweisliche Zustimmung zur Bestellung nicht in Betracht.                         European Case Law Identi...                    mehr lesen...                
                    
                    Index:        40/01 Verwaltungsverfahren               
Norm:        VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4;                   Hinweis auf Stammrechtssatz       GRS wie 86/08/0095 E 27. September 1988 RS 3               Stammrechtssatz         Beweispflichtig für das Zustandekommen ein die Zustimmung zur Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten betreffendes Beweisergebnis schon vor Begehung der Tat ist der Beschuldigte. (Hinweis auf E vom 17.3.1988, 87/08/0306)                                       ...                    mehr lesen...                
                    
                    Index:        40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz               
Norm:        ASchG 1972 §31 Abs5;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4;                   Hinweis auf Stammrechtssatz       GRS wie 88/08/0084 E 27. September 1988 RS 1               Stammrechtssatz         Bestellt der (hinsichtlich der strafrechtlichen Verantwortlichkeit) an die Stelle des Arbeitgebers getretene verantwortliche Beauftragte iSd § 9 Abs 2 und 4 VStG einen Bevollmächtigten, dann ist er neben dem letzteren st...                    mehr lesen...                
                    
                    Index:        40/01 Verwaltungsverfahren               
Norm:        VStG §9 Abs2 idF 1983/176;VStG §9 Abs4 idF 1983/176;                   Hinweis auf Stammrechtssatz       GRS wie 86/08/0213 E 9. Juni 1988 RS 1               Stammrechtssatz         Von einem aus der Zeit vor der Begehung der Verwaltungsübertretung stammenden Zustimmungsnachweis zur Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten gem § 9 Abs 4 VStG kann nur dann gesprochen werden, wenn ein die Zustimmung zur Bestellung zum ...                    mehr lesen...                
                    
                    Index:        40/01 Verwaltungsverfahren80/03 Weinrecht               
Norm:        VStG §9 Abs4;VStG §9;WeinG 1961 §51 Abs2 litc;                                           
Rechtssatz:          Handlungen, die unter § 51 Abs 2 lit c WeinG fallen, zählen unzweifelhaft zum kaufmännischen Bereich eines Unternehmens.                         European Case Law Identifier (ECLI)       ECLI:AT:VWGH:1988:1987100170.X03                       Im RIS seit         03.10.1988                    mehr lesen...                
                    
                    Index:        40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz               
Norm:        ASchG 1972 §31 Abs5;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4;                                           
Rechtssatz:          Bestellt der (hinsichtlich der strafrechtlichen Verantwortlichkeit) an die Stelle des Arbeitgebers getretene verantwortliche Beauftragte iSd § 9 Abs 2 und 4 VStG einen Bevollmächtigten, dann ist er neben dem letzteren strafrechtlich verantwortlich, wenn die Übertretung mit seinem Wissen begang...                    mehr lesen...                
                    
                    Index:        40/01 Verwaltungsverfahren               
Norm:        VStG §9 Abs2 idF 1983/176;VStG §9 Abs4 idF 1983/176;                   Hinweis auf Stammrechtssatz       GRS wie 86/08/0213 E 9. Juni 1988 RS 1               Stammrechtssatz         Von einem aus der Zeit vor der Begehung der Verwaltungsübertretung stammenden Zustimmungsnachweis zur Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten gem § 9 Abs 4 VStG kann nur dann gesprochen werden, wenn ein die Zustimmung zur Bestellung zum ...                    mehr lesen...                
                    
                    Index:        40/01 Verwaltungsverfahren               
Norm:        VStG §9 Abs2 idF 1983/176;VStG §9 Abs4 idF 1983/176;                   Hinweis auf Stammrechtssatz       GRS wie 87/08/0306 E 17. März 1988 VwSlg 12675 A/1988 RS 1               Stammrechtssatz         Zur Erbringung des Zustimmungsnachweises genügt es nicht, wenn sich der Beschuldigte auf die erst im Verwaltungsstrafverfahren abzulegende Zeugenaussage des verantwortlichen Beauftragten beruft, mit der dessen Zustimmung zur...                    mehr lesen...                
                    
                    Index:        40/01 Verwaltungsverfahren               
Norm:        VStG §9 Abs2 idF 1983/176;VStG §9 Abs4 idF 1983/176;                   Hinweis auf Stammrechtssatz       GRS wie 86/08/0213 E 9. Juni 1988 RS 1               Stammrechtssatz         Von einem aus der Zeit vor der Begehung der Verwaltungsübertretung stammenden Zustimmungsnachweis zur Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten gem § 9 Abs 4 VStG kann nur dann gesprochen werden, wenn ein die Zustimmung zur Bestellung zum ...                    mehr lesen...                
                    
                    Index:        40/01 Verwaltungsverfahren               
Norm:        VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4;                                           
Rechtssatz:          Beweispflichtig für das Zustandekommen ein die Zustimmung zur Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten betreffendes Beweisergebnis schon vor Begehung der Tat ist der Beschuldigte. (Hinweis auf E vom 17.3.1988, 87/08/0306)  						                       European Case Law Identifier (ECLI)       ECLI:AT:VWGH:1988:1986080095.X03        ...                    mehr lesen...                
                    
                    Index:        40/01 Verwaltungsverfahren               
Norm:        VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4;                                           
Rechtssatz:          Der Nachweis der Zustimmung der zum verantwortlichen Beauftragten bestellten Person muss nicht schon vor Begehung der Verwaltungsübertretung der Behörde gegenüber erbracht werden.  						                       European Case Law Identifier (ECLI)       ECLI:AT:VWGH:1988:1986080095.X01                       Im RIS seit         03.04.2006 ...                    mehr lesen...                
                    
                    Index:        40/01 Verwaltungsverfahren               
Norm:        VStG §9 Abs4;                                           
Rechtssatz:          Der iSd Ausführungen der Erkenntnisse eines verstärkten Senates vom 16.1.1987, 86/18/0073 und 86/18/0077, erforderliche Zustimmungsnachweis ist erst dann erbracht, sobald er der Verwaltungsstrafbehörde vorgelegt wird. Beruft sich der angeblich zum verantwortlichen Beauftragten Bestellte in seiner Zeugenaussage während des Strafverfahrens auf eine Be...                    mehr lesen...                
                    
                    Index:        40/01 Verwaltungsverfahren               
Norm:        VStG §9 Abs2 idF 1983/176;VStG §9 Abs4 idF 1983/176;                   Hinweis auf Stammrechtssatz       GRS wie 86/08/0213 E 9. Juni 1988 RS 1               Stammrechtssatz         Von einem aus der Zeit vor der Begehung der Verwaltungsübertretung stammenden Zustimmungsnachweis zur Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten gem § 9 Abs 4 VStG kann nur dann gesprochen werden, wenn ein die Zustimmung zur Bestellung zum ...                    mehr lesen...                
                    
                    Index:        40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein               
Norm:        AZG §28;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;VStG §9 Abs1;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4;                                           
Rechtssatz:          Im Gegensatz zur Befreiung von der strafrechtlichen Verantwortlichkeit bei Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten iSd § 9 Abs 2 VStG und § 9 Abs 4 VStG bleibt bei Bestellung eines Bevollmächtigten iSd § 28 AZG die grundsätzliche Verantwortlichkeit ...                    mehr lesen...                
                    
                    Index:        40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz               
Norm:        ASchG 1972 §31 Abs2;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4;                                           
Rechtssatz:          Ein Bevollmächtigter (iSd § 31 Abs 2 ASchG) muss nicht nur mit seinem Einverständnis vom Arbeitgeber mit der Überwachung der Einhaltung der jeweiligen arbeitnehmerschutzrechtlichen Bestimmungen betraut, sondern von diesem auch mit entsprechenden Anordnungsbefugnissen und Entscheidungsbefugniss...                    mehr lesen...                
                    
                    Index:        40/01 Verwaltungsverfahren               
Norm:        VStG §9 Abs2 idF 1983/176;VStG §9 Abs4 idF 1983/176;                   Hinweis auf Stammrechtssatz       GRS wie 87/08/0306 E 17. März 1988 VwSlg 12675 A/1988 RS 1               Stammrechtssatz         Zur Erbringung des Zustimmungsnachweises genügt es nicht, wenn sich der Beschuldigte auf die erst im Verwaltungsstrafverfahren abzulegende Zeugenaussage des verantwortlichen Beauftragten beruft, mit der dessen Zustimmung zur...                    mehr lesen...                
                    
                    Index:        40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz               
Norm:        ASchG 1972 §31 Abs2;VStG §9 Abs4;                   Hinweis auf Stammrechtssatz       GRS wie 87/08/0240 E 25. Februar 1988 VwSlg 12659 A/1988; RS 1               Stammrechtssatz         Bei der Bestellung eines Bevollmächtigten nach § 31 Abs 2 ASchG müssen die strengen Voraussetzungen des § 9 Abs 4 VStG (zB die nachweisliche Zustimmung des Beauftragten) nicht eingehalten werden. Ein solcher Bevollm...                    mehr lesen...                
                    
                    Index:        40/01 Verwaltungsverfahren               
Norm:        VStG §9 Abs2 idF 1983/176;VStG §9 Abs4 idF 1983/176;                                           
Rechtssatz:          Von einem aus der Zeit vor der Begehung der Verwaltungsübertretung stammenden Zustimmungsnachweis zur Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten gem § 9 Abs 4 VStG kann nur dann gesprochen werden, wenn ein die Zustimmung zur Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten betreffendes Beweisergebnis schon vor ...                    mehr lesen...                
                    
                    Index:        40/01 Verwaltungsverfahren               
Norm:        VStG §9 Abs4 idF 1983/176;VStG §9 idF 1983/176;               Beachte       Besprechung in:AnwBl 1989/10, 638;               Hinweis auf Stammrechtssatz       GRS wie 86/18/0073 E VS 16. Jänner 1987 VwSlg 12375 A/1987 RS 4               Stammrechtssatz         Um von einem verantwortlichen Beauftragten iSd § 9 VStG sprechen zu können, ist gemäß Abs 4 dessen nachweisliche Zustimmung zu seiner Bestellung erforderlich. Diese ...                    mehr lesen...                
                    
                    Index:        40/01 Verwaltungsverfahren               
Norm:        VStG §9 Abs4;                                           
Rechtssatz:          Die Unterfertigung eines Dienstvertrages seitens eines Poliers ist bei Fehlen einer entsprechenden Konkretisierung keine Zustimmung zur Bestellung als verantwortlicher Beauftragter iSd § 9 Abs 4 VStG.                         European Case Law Identifier (ECLI)       ECLI:AT:VWGH:1988:1987080279.X01                       Im RIS seit         14.04.1988                    mehr lesen...                
                    
                    Index:        40/01 Verwaltungsverfahren               
Norm:        VStG §9 Abs2 idF 1983/176;VStG §9 Abs4 idF 1983/176;                   Hinweis auf Stammrechtssatz       GRS wie 87/08/0306 E 17. März 1988 VwSlg 12675 A/1988 RS 1               Stammrechtssatz         Zur Erbringung des Zustimmungsnachweises genügt es nicht, wenn sich der Beschuldigte auf die erst im Verwaltungsstrafverfahren abzulegende Zeugenaussage des verantwortlichen Beauftragten beruft, mit der dessen Zustimmung zur...                    mehr lesen...                
                    
                    Index:        40/01 Verwaltungsverfahren               
Norm:        VStG §9 Abs2 idF 1983/176;VStG §9 Abs4 idF 1983/176;                   Hinweis auf Stammrechtssatz       GRS wie 87/08/0306 E 17. März 1988 VwSlg 12675 A/1988 RS 1               Stammrechtssatz         Zur Erbringung des Zustimmungsnachweises genügt es nicht, wenn sich der Beschuldigte auf die erst im Verwaltungsstrafverfahren abzulegende Zeugenaussage des verantwortlichen Beauftragten beruft, mit der dessen Zustimmung zur...                    mehr lesen...                
                    
                    Index:        40/01 Verwaltungsverfahren               
Norm:        VStG §9 Abs2 idF 1983/176;VStG §9 Abs4 idF 1983/176;                   Hinweis auf Stammrechtssatz       GRS wie 87/08/0306 E 17. März 1988 VwSlg 12675 A/1988 RS 1               Stammrechtssatz         Zur Erbringung des Zustimmungsnachweises genügt es nicht, wenn sich der Beschuldigte auf die erst im Verwaltungsstrafverfahren abzulegende Zeugenaussage des verantwortlichen Beauftragten beruft, mit der dessen Zustimmung zur...                    mehr lesen...                
                    
                    Index:        40/01 Verwaltungsverfahren               
Norm:        VStG §9 Abs3 idF 1983/176;VStG §9 Abs4 idF 1983/176;                   Hinweis auf Stammrechtssatz       GRS wie 84/10/0115 E 26. November 1984 VwSlg 11596 A/1984 RS 1               Stammrechtssatz         Eine wesentliche Voraussetzung, um von einem "verantwortlichen Beauftragten" iSd § 9 Abs 3 VStG 1950, der die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit an Stelle des Inhabers des Unternehmens trägt, sprechen zu könne...                    mehr lesen...                
                    
                    Index:        40/01 Verwaltungsverfahren               
Norm:        VStG §9 Abs2 idF 1983/176;VStG §9 Abs4 idF 1983/176;               Beachte       Besprechung in:AnwBl 9/1989, S 579;                                       
Rechtssatz:          Zur Erbringung des Zustimmungsnachweises genügt es nicht, wenn sich der Beschuldigte auf die erst im Verwaltungsstrafverfahren abzulegende Zeugenaussage des verantwortlichen Beauftragten beruft, mit der dessen Zustimmung zur Bestellung unter Beweis ges...                    mehr lesen...                
                    
                    Index:        40/01 Verwaltungsverfahren               
Norm:        VStG §9 Abs4 idF 1983/176;                   Hinweis auf Stammrechtssatz       GRS wie 86/18/0073 E VS 16. Jänner 1987 VwSlg 12375 A/1987 RS 4               Stammrechtssatz         Um von einem verantwortlichen Beauftragten iSd § 9 VStG sprechen zu können, ist gemäß Abs 4 dessen nachweisliche Zustimmung zu seiner Bestellung erforderlich. Diese Bestellung wirkt erst ab dem Zeitpunkt, zu dem der Behörde die Zustimmung der zu...                    mehr lesen...