1.1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der Vorarlberger Landesregierung wurde das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft A (BH) bestätigt, mit dem über die Beschwerdeführerin gemäß § 18 Abs. 3 des Vorarlberger Sittenpolizeigesetzes, LGBl. 1976/6 (SPG), eine Geldstrafe in der Höhe von S 4.000,--, im Uneinbringlichkeitsfalle eine Ersatzarreststrafe in der Dauer von 6 Tagen, verhängt worden war, weil sie vorsätzlich Gelegenheit ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/03 Weinrecht
Norm: Kellerbuch Ernte- und Bestandsmeldungen §3;VStG §5 Abs1;WeinG 1985 §43 Abs1 Z2 idF 1988/298;WeinG 1985 §65 Abs1 Z5 idF 1988/298;
Rechtssatz: Bei einer Verwaltungsübertretung nach § 43 Abs 1 Z 2 iVm § 65 Abs 1 Z 5 WeinG handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt iSd § 5 VStG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989... mehr lesen...
Index: L40018 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen VorarlbergL40058 Prostitution Sittlichkeitspolizei Vorarlberg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: SittenpolG Vlbg 1976 §18 Abs1 litd;SittenpolG Vlbg 1976 §4 Abs2;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/10/0156 E 26. Juni 1989 RS 1 Stammrechtssatz Wird kein besonderer Vorsatz gefordert, so genügt für die Verwirklichung einer Verwaltungs... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/03 Weinrecht
Norm: Kellerbuch Ernte- und Bestandsmeldungen §3;VStG §5 Abs1;WeinG 1985 §43 Abs1 Z2 idF 1988/298;WeinG 1985 §65 Abs1 Z5 idF 1988/298;
Rechtssatz: Eine Pflicht der Gemeinde zur Übersendung des Formulars für die Meldung des geernteten Lesegutes iSd § 3 Kellerbuch Ernte- und Bestandsmeldungen ist weder dem WeinG noch der genannten V zu entnehmen. Vielmehr ist es Sache... mehr lesen...
Index: L40018 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen VorarlbergL40058 Prostitution Sittlichkeitspolizei Vorarlberg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: SittenpolG Vlbg 1976 §18 Abs1 litd;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Da § 18 Abs 1 lit d Vlbg SittenpolG für die Strafbarkeit ausdrücklich Vorsatz verlangt, handelt es sich bei der Gewährung oder Beschaffung von Gelegenheiten zur Ausübung gewerbsmäßiger Unz... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 16. März 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung der R. S. Ges.m.b.H. nach außen Berufener zu verantworten, daß diese Gesellschaft auf einer näher bezeichneten Baustelle am 5. Dezember 1986 den Arbeitnehmern gegenüber fünf (in Hinsicht auf die Tatanlastung näher beschriebene) arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen nicht einge... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 28. Februar 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als verantwortlicher Beauftragter der Qu. Aktiengesellschaft zu verantworten, daß 1.) am Samstag dem 2. Jänner 1988 die Wochenendruhe für an einem näher beschriebenen Ort beschäftigte 23 (namentlich angeführte) Arbeitnehmer nicht spätestens um 13.00 Uhr begonnen habe, da diese um ca. 15.45 Uhr beschäftigt worden seien, wobei der Arbeitsbeg... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 14. November 1988 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er sei als Arbeitgeber dafür verantwortlich, daß der Spenglerlehrling G. am 7. Juli 1986 vom Partieführer den Auftrag erhalten habe, allein die alten Rinnhaken der Dachrinnen vom 9,70 m hohen Dachsaum des turmförmigen Erkers eines näher beschriebenen Wohnhauses zu demontieren, wobei nicht dafür gesorgt worden sei, daß der Lehrling vorschriftsmäßig a... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: BArbSchV §45 Abs4;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Bei den Übertretungen nach § 45 Abs 4 erster und zweiter Satz der BArbSchV handelt es sich um Ungehorsamsdelikte iSd § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990190066.X01 Im RIS seit 12.03.1990 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;VStG §5 Abs1 idF 1987/516;
Rechtssatz: Zu einer Umkehr der Beweislast kommt es nur dann, wenn der objektive Tatbestand eines Ungehorsamsdeliktes feststeht, wobei in dieser Hinsicht die Beweislast die Beh trifft (Hinweis E 20.2.1967, 615/1966, VwSlG 7087/A). Schlagworte Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §5 Abs1 idF 1987/516;
Rechtssatz: Bei Vorliegen eines Ungehorsamsdeliktes besteht von vornherein die Vermutung des Verschuldens (in Form fahrlässigen Verhaltens) des Täters, welche aber von ihm widerlegt werden kann (Hinweis E 24.5.1989, 89/02/0017). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990190066.X02 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §3 Abs2;KJBG 1987 §19 Abs1;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/26 90/19/0040 1 Stammrechtssatz Von einem aus der Zeit vor der Begehung der Verwaltungsübertretung stammenden Zustimmungsnachweis kann nur dann gesprochen werden, wenn ein die Zustimmung zur Bestellung zum verantwortlichen Be... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §31;BArbSchV;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/26 90/19/0040 1 Stammrechtssatz Von einem aus der Zeit vor der Begehung der Verwaltungsübertretung stammenden Zustimmungsnachweis kann nur dann gesprochen werden, wenn ein die Zustimmung zur Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten betre... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Kriegsinvalidenrentner, war bis 14. Juli 1988 gewerberechtlich befugter Tierhändler. Die Gewerbeberechtigungen zum Kleinhandel mit Kleintieren wurden dem Beschwerdeführer mit Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheit vom 28. Juni 1988 entzogen. Dieser Bescheid ist am 14. Juli 1988 in Rechtskraft erwachsen. Der Beschwerdeführer beantragte beim Verwaltungsgerichtshof die Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Erhebung der Beschwerde gegen dies... mehr lesen...
Index: L46109 Tierhaltung Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: TierschutzG Wr 1987 §28 Abs2;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Übertretung des § 28 Abs 2 Wr Tierschutz- und TierhalteG 1987 handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt iSd § 5 VStG, weil zum Tatbestand der Verwaltungsübertretung der Eintritt eines Schadens oder einer Gefahr nicht gehört und die Strafnorm über das zur Strafbarkeit erforderliche Verschulde... mehr lesen...
Der Magistrat der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 11. Bezirk, richtete an die Beschwerdeführerin mit Datum 3. November 1987 ein Straferkenntnis mit folgendem Spruch: Sie haben beim Betrieb der Betriebsanlage in Wien 11, X-Straße, am 27.11.1986 Vorschriften der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung insoferne verletzt, als 1.) der unter Punkt 5) des Bescheides vom 1. 2. 1982, MBA 11 - Ba 10161/2/81, vorgeschriebene Handfeuerlöscher, Brandklassen A, B, C, UP 6 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 13. April 1989 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie sei als handelsrechtliche Geschäftsführerin und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der S. Ges.m.b.H. dafür verantwortlich, daß diese Gesellschaft nicht unverzüglich nach der spätestens am 20. Jänner 1988 erlangten Kenntnis von der Schwangerschaft der an einem näher zitierten Tag geborenen Dienstnehmerin R. N. dem zuständigen Arbe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: MSchG 1979 §3 Abs6;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Übertretung nach § 3 Abs 6 MSchG handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt iSd § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG. Schlagworte Allgemein
Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete
Arbeitsrecht Arbeiterschutz European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Dem Unternehmer muß auf Grund der im Wirtschaftsleben notwendigen Arbeitsteilung zugebilligt werden, die Besorgung einzelner Angelegenheiten anderen Personen selbstverantwortlich zu überlassen und die eigene Tätigkeit in diesen Belangen auf eine angemessene Kontrolle zu beschränken. Allerdings obliegt es den Unternehmer in einem solchen Fall, durch ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4;
Rechtssatz: Von einem aus der Zeit vor der Begehung der Verwaltungsübertretung stammenden Zustimmungsnachweis kann nur dann gesprochen werden, wenn ein die Zustimmung zur Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten betreffendes Beweisergebnis schon vor der Begehung der Tat vorhanden war (etwa in Form einer entsprechenden Urkunde, aber... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 9. Oktober 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 15. Juli 1988 um 22.10 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Bus auf einer näher beschriebenen, öffentlichen Straße gelenkt und sich um 23.55 Uhr auf dem Gendarmerieposten E. trotz vermuteter Alkoholbeeinträchtigung und trotz verbindlicher Aufforderung durch ein besonders geschultes und von der Behörde ermächtigtes Straßenaufsichtsorgan... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Hat der Besch kein zur Glaubhaftmachung seines mangelnden Verschuldens iSd § 5 Abs 1 VStG taugliches Vorbringen erstattet, ist die Beh nicht verhalten, das Ermittlungsverfahren durch Aufnahme weiterer Beweise zu ergänzen (Hinweis E 5.4.1989, 89/03/0004). Schlagworte Sachverhalt Sachverhalts... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Verwaltungsrechtszug schuldig erkannt, er habe es als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws unterlassen, trotz Aufforderung der Erstbehörde vom 14. September 1987 - zugestellt am 17. September 1987 - der Behörde binnen zwei Wochen nach Zustellung bekanntzugeben, wer den Pkw am 24. Juni 1987, um 15.15 Uhr, an dem näher bezeichneten Ort gelenkt hat. Er habe dadurch die Rechtsvorschrift des § 103 Abs. 2 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19;VStG §21 Abs1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Eine Anwendung des § 21 Abs 1 VStG kommt nur in Frage, wenn die Schuld des Besch geringfügig ist. Davon kann aber nur die Rede sein, wenn das tatbildmäßige Verhalten des Täters hinter dem in der betreffenden Strafdrohung typisierten Unrechts- und Schuldgehalt erheblich zurückbleibt. Solches kann zwar auch bei vorsätzlichem Han... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 18. Mai 1989 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 103 Abs. 2 KFG 1960 schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er es als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges unterlassen habe, "der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen (Aufforderung vom 23.3.1988, zugestellt durch Hinterlegung mit Beginn der Abholfrist 7.4.1988) bekanntzugebe... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach näher bestimmten Kraftfahrzeuges "unterlassen, der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen vom 19.12.1988, zugestellt am 13.1.1989, bekanntzugeben, wer dieses Kraftfahrzeug" an einem bestimmten Ort "abgestellt hat, sodaß es dort am 14.11.1988 um 17.02 Uhr gestanden ist, Auskunft zu erteilen". Er habe dadurch eine Übertretun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §13 Abs2;KFG 1967 §103 Abs2;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Wenn die Absicht besteht, eine schriftliche Auskunft gem § 103 Abs 2 KFG im Wachzimmer abzugeben, jedoch deren Entgegennahme verweigert wird, wird eine solche Auskunft nicht "erteilt", sondern lediglich ein Versuch in dieser Richtung unternommen, sodaß der Tatbestand des § 103 Abs 2 KFG objektiv v... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;VStG §5 Abs1;ZustG §13 Abs4;
Rechtssatz: Keine gesetzliche Bestimmung verpflichtet den Zulassungsbesitzer, Vorkehrungen dafür zu treffen, daß einer in seiner Abwesenheit von der Abgabestelle anfragenden Beh eine Lenkerauskunft erteilt wird (die Frage, ob einem ortsabwesenden Zulassungsbesitzer - einem RA - gem § 13 Abs 4 ZustG eine Au... mehr lesen...
Am 9. März 1989 langte beim Arbeitsamt Salzburg eine von der Fa. W-GmbH stammende Meldung gemäß § 26 Abs. 2 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) ein, wonach das Beschäftigungsverhältnis mit der türkischen Staatsangehörigen D am 9. Dezember 1988 geendet habe. Diese Meldung enthielt ferner den Hinweis auf ein Schreiben der Absenderin vom 12. Dezember 1988, von welchem der Beschwerdeführer im erstinstanzlichen Verfahren behauptete, damit habe seine Sekretärin dem Arbeitsamt berei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §26 Abs2 idF 1988/231;AuslBG §28 Abs1 Z3 lita idF 1988/231;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Nach § 28 Abs 1 Z 3 lit a AuslBG ist nur der Arbeitgeber haftbar (Hinweis E 13.7.1989, 89/09/0011). Der Besch machte geltend, er habe seiner im § 26 Abs 2 AuslBG normierten Pflicht dadurch genügt, daß seine Sekretärin eine brieflich... mehr lesen...