RS Vwgh 1990/3/19 89/10/0214

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Veröffentlicht am 19.03.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
80/03 Weinrecht

Norm

Kellerbuch Ernte- und Bestandsmeldungen §3;
VStG §5 Abs1;
WeinG 1985 §43 Abs1 Z2 idF 1988/298;
WeinG 1985 §65 Abs1 Z5 idF 1988/298;

Rechtssatz

Eine Pflicht der Gemeinde zur Übersendung des Formulars für die Meldung des geernteten Lesegutes iSd § 3 Kellerbuch Ernte- und Bestandsmeldungen ist weder dem WeinG noch der genannten V zu entnehmen. Vielmehr ist es Sache des Besch, sich dieses Formular so rechtzeitig zu beschaffen, daß er den Bestimmungen des WeinG entsprechen kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989100214.X02

Im RIS seit

19.03.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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