Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §49 Abs2;VStG §64 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/20 94/02/0027 2 Stammrechtssatz Es bietet sich kein Anhaltspunkt dafür, daß eine Erledigung nach § 49 Abs 2 vorletzter Satz VStG in Hinsicht auf das bekämpfte Ausmaß der verhängten Strafe kein "Straferkenntnis" bildet, wird doch durch einen derartigen Einspruch in diesem Umfang das ordentliche Verfa... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §49 Abs2;VStG §64 Abs1;
Rechtssatz: Im Hinblick auf den eindeutigen Wortlaut des § 64 Abs 1 VStG macht es keinen Unterschied, ob mit einem "Straferkenntnis" (der Erledigung nach § 49 Abs 2 vorletzter Satz VStG) eine Herabsetzung der in der Strafverfügung festgesetzten Strafe erfolgte oder nicht, sodaß auch bei einer Herabsetzung die Kosten des erstinstanzlichen Strafver... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Wien vom 26. Juli 1993 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach der StVO für schuldig befunden; es wurde eine Geldstrafe von S 800,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 48 Stunden) verhängt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer rechtzeitig Einspruch, womit er ausdrücklich nur das Ausmaß der verhängten Strafe bekämpfte. In der Folge erließ die Bundespolizeidirektion Wien das Straferkenntnis vom 21. Oktober 1993, mit welchem der Beschw... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §49 Abs2;VStG §64 Abs1;
Rechtssatz: Es bietet sich kein Anhaltspunkt dafür, daß eine Erledigung nach § 49 Abs 2 vorletzter Satz VStG in Hinsicht auf das bekämpfte Ausmaß der verhängten Strafe kein "Straferkenntnis" bildet, wird doch durch einen derartigen Einspruch in diesem Umfang das ordentliche Verfahren eingeleitet, welches eben durch ein "Straferkenntnis" beendet w... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §49 Abs2;VStG §51 Abs6;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof versteht das Wort "darüber" im vorletzten Satz des § 49 Abs 2 VStG im gegebenen Zusammenhang dahin, daß damit der Entscheidungsrahmen der Behörde erster Instanz insoweit abgesteckt ist, als nicht über das Begehren des Einspruchswerbers hinaus eine Entscheidungsbefugnis besteht. Das bedeutet, daß in einem Fal... mehr lesen...
Mit Strafverfügung des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 12. Oktober 1990 wurde über den Beschwerdeführer gemäß § 7 Abs. 1 Parkgebührengesetz für die Stadt Salzburg, LGBl. für Salzburg Nr. 28/1989, eine Geldstrafe von S 500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 20 Stunden verhängt), weil er entgegen den Bestimmungen der §§ 7 Abs. 1 in Verbindung mit 3 Abs. 1 Parkgebührengesetz für die Stadt Salzburg und § 4 Abs. 1 Parkgebührenverordnung der Stadt Salzburg, ABl. Nr. 7/1990, am 8. Ma... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §21 Abs1;VStG §49 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/02 90/19/0303 1 Stammrechtssatz Der in einem Einspruch gegen eine Strafverfügung enthaltene Antrag, gemäß § 21 Abs 1 VStG von der Verhängung einer Strafe abzusehen und eine Ermahnung auszusprechen, hindert nicht, den Einspruch als Berufung anzusehen (Hinweis E 8.4.1981, 2495/80). ... mehr lesen...
I. 1. Mit dem Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft vom 10. April 1991 wurde der Beschwerdeführer wegen insgesamt acht Übertretungen von Arbeitnehmerschutzvorschriften bestraft. Die Spruchpunkte 1, 2 und 6 betreffen Übertretungen des § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 12 Abs. 1 Arbeitsruhegesetz in Verbindung mit Abschn. I Z. 2 lit. c bb der Arbeitsruhegesetz-Verordnung. Diese Übertretungen hat der Beschwerdeführer nach dem zitierten Straferkenntnis dadurch begangen, daß er als gemäß... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §12;VStG §19;VStG §44a Z1;VStG §49 Abs2;VStG §51 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs1;
Rechtssatz: Bekämpft eine Berufung gegen ein Straferkenntnis nicht den Schuldspruch, sondern nur die Höhe der verhängten Geldstrafe und gibt die Berufungsbehörde der Berufung gegen das Strafausmaß nicht statt, so is... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Linz vom 21. Mai 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 16. März 1990 um 10.08 Uhr in Unterweitersdorf auf der A 7 bei km 26,97 in Richtung Freistadt mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten Fahrzeug die durch Verbotszeichen kundgemachte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h überschritten, weil die Fahrgeschwindigkeit 116 km/h betragen habe; diese Überschreitung sei mit einem Meßgerät festgestellt worden. Er habe hiedurc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19 Abs1;VStG §19 Abs2;VStG §49 Abs2;
Rechtssatz: Das ordentliche Verfahren, von dem § 19 Abs 2 VStG spricht, umfaßt auch das Berufungsverfahren, sodaß die Berufungsbehörde, auch wenn sie (nur) über eine bloße Strafberufung iSd § 49 Abs 2 VStG abzusprechen hat, sowohl § 19 Abs 1 als auch § 19 Abs 2 VStG anzuwenden hat (Hinweis E 3.7.1986, 86/02/0051). ... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen vom 4. Dezember 1990 wurde der Beschwerdeführer einer zu einem näher genannten Zeitpunkt an einem näher genannten Ort begangenen Übertretung nach § 24 Abs. 1 lit. a StVO 1960 für schuldig erkannt. Über ihn wurde eine Geldstrafe (Ersatzarreststrafe) verhängt. In einer am 8. Tag nach Zustellung dieser Strafverfügung zur Post gegebenen Sendung übermittelte der Beschwerdeführer der Erstbehörde die ihm zugestellte Ausfertigung d... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §49 Abs1;VStG §49 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/03/0161 E 21. September 1988 RS 1 Stammrechtssatz Ist einem Einspruch gegen eine Strafverfügung nicht zu entnehmen, dass damit ausschließlich die Straffrage bekämpft wird, ist es der Rechtsmittelbehörde versagt, eine Berufungsentscheidung zu treffen. Tut sie es denno... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §49 Abs2;VStG §49 Abs3;
Rechtssatz: Der handschriftliche Zusatz auf der vom Besch der Erstbeh übermittelten Ausfertigung der Strafverfügung lautend: "Da mir das Strafausmaß zu hoch erscheint, ferner ich keinen Strafzettel gefunden habe, erlaube ich mir gegen dieses Verfahren Einspruch zu erheben.", ist als Einspruch iSd § 49 Abs 3 VStG zu qualifizieren. ... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Erstbehörde vom 29. Mai 1990 wurde über den Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 42 Abs. 1 erster Halbsatz StVO eine Geldstrafe von S 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 48 Stunden) verhängt, weil er am 12. Mai 1990 um 20.00 Uhr an einem bestimmten Ort als Lenker eines Lastkraftwagens mit Anhänger das Fahrverbot am Samstag (15.00 Uhr bis 24.00 Uhr) nicht eingehalten habe. Am 19. Juni 1990 nahm die Erstbehörde mit dem Beschwerdeführer eine Nieders... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §24;VStG §49 Abs1;VStG §49 Abs2;
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Frage, ob eine gegen eine Strafverfügung gerichtete Eingabe als Einspruch im Sinne des § 49 Abs 1 VStG oder als Berufung gemäß § 49 Abs 2 VStG zu werten ist, kommt es nicht allein auf die Bezeichnung der Eingabe an, sondern ist der Inhalt dieses Rechtsmittels in der Gesamtheit dafür maßgebend, ob bei o... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs1;VStG §49 Abs2;VStG §49 Abs3;
Rechtssatz: Lautet die abschließende Antragsformulierung des Einspruches auf Herabsetzung der Strafe, geht jedoch aus der
Begründung: (hier in einem Nachsatz) eindeutig hervor, daß der Besch auch die Vorwerfbarkeit des ihm angelasteten Verhaltens bestreitet, wird keinesfalls nur das Strafausmaß, sondern der Ausspruch über die Schuld b... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §49 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Wertet die belBeh den Einspruch des Besch fälschlich als Berufung iSd § 49 Abs 2 VStG, ist die Berufungsentscheidung wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belBeh gem § 42 Abs 2 Z 2 VwGH aufzuheben. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991020002... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Zwettl vom 1. Juni 1988 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, am 1. April 1988 um 15.14 Uhr an einem näher bezeichneten Tatort auf der Freilandstraße schneller als die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h (um 40 km/h) gefahren zu sein und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 3 lit. a in Verbindung mit § 20 Abs. 2 StVO 1960 begangen zu haben, weshalb nach der zuerst genannten Gesetzesstelle über sie eine Geldst... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Wien - Bezirkspolizeikommissariat Landstraße - vom 15. Juli 1986 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 17. Juni 1986 um 17.10 Uhr in Schwechat, Brauhausstraße, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws, 1) den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsgurt auf der Fahrt nicht angelegt gehabt, 2) es unterlassen, unverzüglich die Ausstellung eines neuen Führerscheines zu beantragen, obwohl das Lichtbild den Besitze... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Linz vom 20. Juni 1986 wurde über den Beschwerdeführer eine Geldstrafe in der Höhe von S 800,-- (Ersatzarreststrafe 72 Stunden) verhängt, weil er zur Tatzeit am Tatort "andere Straßenbenützer am Vorbei- bzw. Wegfahren gehindert" und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 23 Abs. 1 StVO 1960 begangen habe. Gegen diese Strafverfügung erhob der Beschwerdeführer rechtzeitig Einspruch gegen das Strafausmaß, welchen er damit begründete, ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §49 Abs2;VStG §51;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Hat der Bf die gegen ihn ergangene Strafverfügung ausdrücklich nur wegen ihres Ausspruches über die Strafen bekämpft, so ist es ihm verwehrt, im Verfahren vor dem VwGH die Schuldfrage aufzuwerfen (Hinweis E 5.11.1964, 1489/64, VwSlg 6478 A/1964; E 19.1.1965, 609/64). Schlagworte... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19 Abs1;VStG §19 Abs2;VStG §47;VStG §49 Abs2;VStG §51 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Mit dem Sinn des G ist es nicht vereinbar, die Berufungsbehörde in den Fällen des § 49 Abs 2 VStG auf eine Prüfung zu beschränken, ob die Strafbehörde erster Instanz bei der Festsetzung des Strafausmaßes die Vorschriften des § 19 Abs 1 VStG richtig angewendet ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §33;StGB §34;VStG §19 Abs1;VStG §19 Abs2;VStG §47;VStG §49 Abs2;VStG §51 Abs4;
Rechtssatz: Bei Strafverfügungen gem § 47 VStG kommt eine Strafbemessung nach den Kriterien des § 19 Abs 2 VStG in der Regel mangels Kenntnis der relevanten Umstände nicht in Betracht, zumal diesbezügliche Erhebungen mit dem Zweck eines vereinfachten Verfahrens unvereinba... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §49 Abs1;VStG §49 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Aus § 49 Abs 2 VStG ergibt sich, daß ein Einspruch nur dann als Berufung anzusehen ist und über ihn die Berufungsbehörde zu entscheiden hat, wenn er sich ausdrücklich bloß gegen das Ausmaß der verhängten Strafe oder gegen die Kostenbestimmung wendet. Ist dies nicht der Fall und erkennt die ... mehr lesen...
Gegen die Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Liezen vom 10. August 1989, mit der über den Beschwerdeführer wegen der von ihm am 13. Juli 1989 als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Fahrzeuges zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort begangenen Geschwindigkeitsüberschreitung gemäß § 99 Abs. 3 lit. a StVO eine Geldstrafe von S 1.000,-- (Ersatzarreststrafe 36 Stunden) verhängt wurde, erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 23. August 1989 Berufung, die er wie ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §49 Abs1;VStG §49 Abs2;
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Frage, ob eine gegen eine Strafverfügung gerichtete Eingabe als Einspruch iSd § 49 Abs 1 VStG oder als Berufung gemäß § 49 Abs 2 VStG zu werten ist, kommt es nicht allein auf die Bezeichnung der Eingabe an, sondern ist der Inhalt dieses Rechtsmittels in seiner Gesamtheit dafür maßgebend, ob bei objektiver Betra... mehr lesen...
I. 1. Der vorliegenden Beschwerde und dem dieser angeschlossenen bekämpften Bescheid läßt sich folgender Sachverhalt entnehmen: Mit Strafverfügung des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Graz vom 7. November 1989 wurde der nunmehrige Beschwerdeführer mehrerer Übertretungen des Arbeitszeitgesetzes schuldig erkannt und hiefür mit Geldstrafen von insgesamt S 12.000,-- (Ersatzarrest von insgesamt zwölf Tagen) bestraft, weil er es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der U-GmbH in Gr... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §21 Abs1;VStG §49 Abs2;
Rechtssatz: Der in einem Einspruch gegen eine Strafverfügung enthaltene Antrag, gemäß § 21 Abs 1 VStG von der Verhängung einer Strafe abzusehen und eine Ermahnung auszusprechen, hindert nicht, den Einspruch als Berufung anzusehen (Hinweis E 8.4.1981, 2495/80). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:199... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Horn vom 24. Oktober 1989 wurde der Beschwerdeführer wegen Überschreitung der im Ortsgebiet erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h (Radarmessung 70 km/h) einer Verwaltungsübertretung nach § 20 Abs. 2 StVO für schuldig befunden. Es wurde eine Geldstrafe von S 500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 30 Stunden) verhängt. Gegen diese Strafverfügung erhob der Beschwerdeführer lediglich hinsichtlich der Höhe der verhängten Strafe Einspruch. Dies... mehr lesen...