1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis erkannte das Landesverwaltungsgericht Salzburg nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung den Revisionswerber wegen sieben Übertretungen nach § 52 Abs. 1 drittes Tatbild iVm § 1 Abs. 1, §§ 2, 3 und 4 Abs. 2 Glücksspielgesetz (GSpG) schuldig und verhängte über ihn sieben Geldstrafen (im Nichteinbringungsfall Ersatzfreiheitsstrafen). Die Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG erklärte es für nicht zulässig. 1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis erkannte das Landesverwaltungsgericht Salzburg nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung die Revisionswerberin als handelsrechtliche Geschäftsführerin einer näher bezeichneten Gesellschaft wegen sechs Übertretungen nach § 52 Abs. 1 Z 1 drittes Tatbild iVm § 1 Abs. 1, §§ 2, 3 und 4 Abs. 2 Glücksspielgesetz (GSpG) schuldig und verhängte über sie sechs Geldstrafen (im Nichteinbringungsfall Ersatzfreiheitsstrafen). Die Revision nach Art. 133 A... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis erkannte das Landesverwaltungsgericht Salzburg nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung die Revisionswerberin als handelsrechtliche Geschäftsführerin einer näher bezeichneten Gesellschaft zweier Übertretungen nach § 52 Abs. 1 drittes Tatbild iVm § 1 Abs. 1, §§ 2, 3 und 4 Abs. 2 Glücksspielgesetz (GSpG) für schuldig und verhängte über sie zwei Geldstrafen (im Nichteinbringungsfall Ersatzfreiheitsstrafen). Die Revision nach Art. 133 Abs. 4 ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 22. September 2017 wurde die Revisionswerberin als handelsrechtliche Geschäftsführein und damit als das zur Vertretung nach außen berufene Organ einer näher bezeichneten Gesellschaft wegen Übertretung des § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 bis 4, § 4 iVm § 52 Abs. 1 Z 1Glücksspielgesetz (GSpG) zur Zahlung einer Geldstrafe in der Höhe von EUR 1.000,-- verpflichtet. Überdies wurde eine Ersatzfreiheitsstrafe in der Höhe v... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 22. September 2017 wurde die Revisionswerberin als handelsrechtliche Geschäftsführein und damit als das zur Vertretung nach außen berufene Organ einer näher bezeichneten Gesellschaft wegen Übertretung des § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 bis 4, § 4 iVm § 52 Abs. 1 Z 1Glücksspielgesetz (GSpG) zur Zahlung einer Geldstrafe in der Höhe von EUR 1.000,-- verpflichtet. Überdies wurde eine Ersatzfreiheitsstrafe in der Höhe v... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2; AVG §59 Abs1; AVG §60; B-VG Art133 Abs4; VStG §44a; VwGG §34 Abs1;VwGVG 2014 §17; AVG § 58 heute AVG § 58 gültig ab 01.02.1991 AVG § 59 heute ... mehr lesen...
1 I. Gegenstand 1 römisch eins. Gegenstand 2 A. Mit Bescheid der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde vom 21. November 2017 wurde dem Revisionswerber die Übertretung des § 158 Abs. 1 Z 8d iVm § 61 Abs. 1 erster Satz und § 27 Abs. 1 Salzburger Jagdgesetz (JG) zur Last gelegt und gemäß § 45 Abs. 1 Z 4 VStG eine Ermahnung erteilt, da er es als Jagdleiter einer näher bezeichneten Eigenjagd zu verantworten habe, dass der für das Jagdjahr 2015 für dieses Jagdg... mehr lesen...
1 I. Gegenstand 1 römisch eins. Gegenstand 2 A. Mit Bescheid der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde vom 21. November 2017 wurde dem Revisionswerber die Übertretung des § 158 Abs. 1 Z 8d iVm § 61 Abs. 1 erster Satz und § 27 Abs. 1 Salzburger Jagdgesetz (JG) zur Last gelegt und gemäß § 45 Abs. 1 Z 4 VStG eine Ermahnung erteilt, da er es als Jagdleiter einer näher bezeichneten Eigenjagd zu verantworten habe, dass der für das Jagdjahr 2015 für dieses Jagdg... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z2; VStG §44a Z3; VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1991 VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1991 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z2; VStG §44a Z3; VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1991 VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1991 ... mehr lesen...
Index: L65005 Jagd Wild Salzburg10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: JagdG Slbg 1993 §158 Abs1 Z8;JagdG Slbg 1993 §158 Abs1 Z8a;JagdG Slbg 1993 §158 Abs1 Z8b;JagdG Slbg 1993 §158 Abs1 Z8c;JagdG Slbg 1993 §158 Abs1 Z8d; VStG §44a Z2; VwGG §42 Abs2 Z1; VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1991 ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Oberösterreich vom 28. August 2017, VStV/917300869141/2017, wurde der Revisionswerber der näher konkretisierten achtfachen Übertretung des § 9 Abs. 1 VStG iVm § 2 Abs. 1 und 4 iVm § 52 Abs. 1 Z 1 (3. Tatbild) Glücksspielgesetz (GSpG) schuldig erkannt; es wurden über ihn acht Geldstrafen in der Höhe von jeweils EUR 6.000,-- (sowie Ersatzfreiheitsstrafen) verhängt. 1 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Oberösterreich... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 7. März 2017 ordnete die Landespolizeidirektion Wien gegenüber der erstrevisionswerbenden Gesellschaft (Erstrevisionswerberin) und dem Drittrevisionswerber gemäß § 53 Abs. 1 Glücksspielgesetz (GSpG) die Beschlagnahme eines näher bezeichneten Gerätes sowie des Steckschlüssels und des noch festzustellenden allfälligen Inhaltes der Gerätekassenlade an und verfügte gemäß § 54 Abs. 1 GSpG die Einziehung dieses Gerätes samt Steckschlüssel. 1 Mit Bescheid vom 7.... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Wien vom 23. November 2016 wurde der Erstrevisionswerber als handelsrechtlicher Geschäftsführer der zweitrevisionswerbenden Partei der sechsfachen Übertretung des § 2 Abs. 4 iVm § 52 Abs. 1 Z 1 erster Fall Glücksspielgesetz (GSpG) iVm § 9 Abs. 1 VStG für schuldig erkannt und über ihn sechs Geldstrafen in der Höhe von jeweils 9.000 EUR (und Ersatzfreiheitsstrafen) verhängt. Weiters schrieb die Landespolizeidirektion Wien dem Erstre... mehr lesen...
Index: 34 Monopole40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GSpG 1989 §52 Abs1 Z1; VStG §44a Z1; VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1991 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
Ra 2018/15/0069
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Mit jeweils zwei Aufforderungen zur Rechtfertigung vom 19. Oktober 2016 (betreffend den Erstrevisionswerber) bzw. 21. Oktober 2016 (betreffend den Zweitrevisionswerber) legte die belangte Behörde dem Erst- und Zweitrevisionswerber zur Last, sie hätten als handelsrechtliche Geschäftsführer der drittrevisionswerbenden Partei zu verantworten, dass diese am 15. Dezember 2015 um 12.15 Uhr bzw. 17.10 Uhr an zwei näher genannten Standorten in W durch das Zurverfügungstellen von Software für ... mehr lesen...
Index: L70300 Buchmacher Totalisateur Wetten001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: Totalisateur Buchmacherwetten Gebühren 1919 §1 Abs1;Totalisateur Buchmacherwetten Gebühren 1919 §2 Abs1;Totalisateur Buchmacherwetten Gebühren 1919 §2 Abs3 Z2; VStG §31; VStG §32 Abs2; VStG §44a Z1; VwGG §42 Abs2 Z1;VwGVG 2014 §27;VwGVG 2014 §38;VwGVG 2014 §50;VwRallg; VStG § 31 heute ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §32 Abs2; VStG §44a Z1;VwGVG 2014 §27;VwGVG 2014 §38;VwGVG 2014 §50; VStG § 32 heute VStG § 32 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 VStG § 32 gültig von 01.07.2013 bis 31.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Steiermark vom 9. Mai 2017 wurde der Erstrevisionswerber als handelsrechtlicher Geschäftsführer der zweitrevisionswerbenden Partei der dreifachen Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 iVm § 2 Abs. 2 und 4 iVm § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) iVm § 9 Abs. 1 VStG schuldig erkannt und über ihn gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 GSpG drei Geldstrafen in der Höhe von jeweils 4.000,-- Euro (samt Ersatzfreiheitsstrafen) verhängt. Die zwei... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch vom 16. Februar 2018 wurde die Revisionswerberin der Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 5 iVm § 50 Abs. 4 Glücksspielgesetz (GSpG) für schuldig erkannt und über sie eine Geldstrafe in der Höhe von 10.000,- Euro (für den Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe in der Höhe von 152 Stunden) verhängt. 1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch vom 16. Februar 2018 wurde die Revisionswerberin de... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis erkannte das Landesverwaltungsgericht Salzburg nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung den Revisionswerber wegen acht Übertretungen nach § 52 Abs. 1 drittes Tatbild iVm § 1 Abs. 1, § 2, § 3 und § 4 Abs. 2 Glücksspielgesetz (GSpG) schuldig und verhängte über ihn acht Geldstrafen (im Nichteinbringungsfall Ersatzfreiheitsstrafen). Die Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG erklärte es für nicht zulässig. 1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis ... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Steiermark wurde der Revisionswerber als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit als das gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organ einer näher bezeichneten Gesellschaft wegen einer Übertretung nach § 52 Abs. 1 Z 1 iVm § 2 Abs. 2 und 4 iVm § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) für schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe in der Höhe von 1.000 Euro (für den Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersa... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 1 Nach Artikel 133, Absatz 4, ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Ried im Innkreis vom 8. Jänner 2018 wurde dem Revisionswerber Folgendes zur Last gelegt: "Sie haben am 10.07.2016 um 10.34 Uhr in der Gemeinde St. Konrad, auf der B120 bei km 9.505, Kranichsteg in Fahrtrichtung Gmunden, mit dem Kleinkraftrad einspurig mit dem amtlichen Kennzeichen (...) die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 48 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abge... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2; VStG §44a Z1; VwGG §42 Abs2 Z1; StVO 1960 § 20 heute StVO 1960 § 20 gültig ab 24.04.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 17/2026 StVO 1960 § 20 gültig von 01.07.2005 bis 23.0... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Steiermark vom 3. Mai 2017 wurde der Revisionswerber als gemäß § 9 Abs. 1 VStG nach außen vertretungsbefugtes Organ einer näher bezeichneten Gesellschaft der vierfachen Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 iVm § 2 Abs. 2 und 4 iVm § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) schuldig erkannt. Über ihn wurden vier Geldstrafen in der Höhe von jeweils EUR 5.000,-- (samt Ersatzfreiheitsstrafen) verhängt. 1 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirekti... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Steiermark vom 3. Mai 2017 wurde der Revisionswerber als gemäß § 9 Abs. 1 VStG nach außen vertretungsbefugtes Organ einer näher bezeichneten Gesellschaft der vierfachen Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 iVm § 2 Abs. 2 und 4 iVm § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) schuldig erkannt. Über ihn wurden vier Geldstrafen in der Höhe von jeweils EUR 5.000,-- (samt Ersatzfreiheitsstrafen) verhängt. 1 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirekti... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 9. Mai 2018 wurde der Revisionswerber als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit als das zur Vertretung nach außen berufene Organ einer näher bezeichneten Gesellschaft wegen Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 iVm § 2 Abs. 2 und 4 iVm § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) zur Zahlung einer Geldstrafe in der Höhe von EUR 3.000,-- verpflichtet. Überdies wurde eine Ersatzfreiheitsstrafe in der Höhe von 90 Stunden ver... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 9. Mai 2018 wurde der Revisionswerber als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit als das zur Vertretung nach außen berufene Organ einer näher bezeichneten Gesellschaft wegen Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 iVm § 2 Abs. 2 und 4 iVm § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) zur Zahlung einer Geldstrafe in der Höhe von EUR 3.000,-- verpflichtet. Überdies wurde eine Ersatzfreiheitsstrafe in der Höhe von 90 Stunden ver... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 9. Mai 2018 wurde der Revisionswerber als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit als das zur Vertretung nach außen berufene Organ einer näher bezeichneten Gesellschaft wegen Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 iVm § 2 Abs. 2 und 4 iVm § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) zur Zahlung einer Geldstrafe in der Höhe von EUR 3.000,-- verpflichtet. Überdies wurde eine Ersatzfreiheitsstrafe in der Höhe von 90 Stunden ver... mehr lesen...