RS Vwgh 2007/3/26 2004/10/0029

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Veröffentlicht am 26.03.2007
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

AVG §58 Abs2;
AVG §60;
LebensmittelHygieneV 1998 §3;
LMG 1975 §10;
LMG 1975 §74 Abs4 Z1;
VStG §44a Z1;

Rechtssatz

Von der belangten Behörde ist im Beschwerdefall (Bestrafung gemäß § 74 Abs. 4 Z 1 LMG iVm § 3 der Lebensmittelhygieneverordnung) darzulegen, inwiefern Maßnahmen im Sinne des § 3 Lebensmittelhygieneverordnung zur Verhinderung des Auftretens von Listerien in vorverpackten Lebensmitteln gemäß § 3 Lebensmittelhygieneverordnung im Detailverkauf möglich und zumutbar wären. Der bloße Hinweis auf die Möglichkeit, im Falle des Verkaufes in einer Filiale eines großen Handelsbetriebes auf der Ebene des Konzerns entsprechende Kontrollen durchzuführen, belegt noch nicht, dass aus § 3 der Lebensmittelhygieneverordnung eine derartige Verpflichtung folgt. Unzutreffend ist die Ansicht, aus der Tatsache, dass durch eine lediglich augenscheinliche Prüfung eine Kontaminierung mit Listerien nicht feststellbar sei, folge bereits die Strafbarkeit nach § 3 Lebensmittelhygieneverordnung, wenn mangels Vorliegens entsprechender Nachweise durch den Erzeuger keine eigene diesbezügliche Untersuchung vorgenommen worden sei.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild) "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Unterlassungsdelikt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2004100029.X02

Im RIS seit

23.05.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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