1 Mit drei Straferkenntnissen der Bezirkshauptmannschaft Liezen vom 1. Dezember 2017 bzw. 4. Dezember 2017 wurde der Revisionswerber als Verantwortlicher der U I s.r.o. wegen insgesamt 17 Übertretungen des § 52 Abs. 1 Z 1 Glücksspielgesetz (GSpG) schuldig erkannt und es wurden über ihn 17 Geldstrafen in der Höhe von jeweils EUR 2.500,-- samt Ersatzfreiheitsstrafen verhängt. 2 Mit drei Erkenntnissen jeweils vom 4. April 2018 wies das Landesverwaltungsgericht Steiermark (LVwG)... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten vom 21. November 2017 wurde der Revisionswerber als Inhaber näher genannter Glücksspieleinrichtungen in einem bestimmten Lokal zur Zahlung einer Geldstrafe wegen Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 5 Glücksspielgesetz (GSpG) iVm. § 50 Abs. 4 GSpG verpflichtet; für den Fall der Uneinbringlichkeit wurde eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt. Dem Revisionswerber wurde vorgeworfen, er habe anlässlich einer glücksspielrechtlichen Kon... mehr lesen...
1 Die mitbeteiligte Partei ist ein konzessioniertes Kreditinstitut. 2 Mit Straferkenntnis vom 13. September 2016 verhängte die FMA gemäß § 99d BWG eine Geldstrafe über die mitbeteiligte Partei als juristische Person, weil die mangelnde Überwachung bzw. Kontrolle durch deren nach außen zur Vertretung berufenen Geschäftsführer im Zeitraum vom 1. Jänner 2014 bis zum 30. Juni 2014 die Begehung eines Verstoßes gegen die in § 98 Abs. 5a Z 3 in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Z 1 BWG an... mehr lesen...
1 Die mitbeteiligte Partei ist ein konzessioniertes Kreditinstitut. 2 Mit Straferkenntnis vom 13. September 2016 verhängte die FMA gemäß § 99d BWG eine Geldstrafe über die mitbeteiligte Partei als juristische Person, weil die mangelnde Überwachung bzw. Kontrolle durch deren nach außen zur Vertretung berufenen Geschäftsführer im Zeitraum vom 1. Jänner 2014 bis zum 30. Juni 2014 die Begehung eines Verstoßes gegen die in § 98 Abs. 5a Z 3 in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Z 1 BWG an... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der revisionswerbenden Bezirkshauptmannschaft (im Folgenden: BH) vom 7. September 2017 wurde dem Mitbeteiligten zur Last gelegt, er habe als Dienstgeber den Baraa A. und den Mohamad A. vom 16. Juli 2017 von 10.20 Uhr (Arbeitsantritt) bis 10:49 Uhr (Zeitpunkt der Kontrolle) auf einer Baustelle in H. mit dem Ausräumen des Lagers beschäftigt, ohne diese Dienstnehmer gemäß § 33 Abs. 1, Abs. 1a und 2 ASVG als in der Unfallversicherung (teilversicherte) pflichtver... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis vom 18. Juni 2018 wurde die Erstmitbeteiligte als verantwortliche Beauftragte der Zweitmitbeteiligten schuldig erachtet, es zu verantworten, dass die Zweitmitbeteiligte in einer näher genannten Betriebsstätte, in der diese Gesellschaft die Tätigkeit als Wettunternehmerin, nämlich Buchmacherin, ausübe, am 28. Februar 2018 um 13.07 Uhr insofern gegen § 25 Abs. 1 Z 5 Wiener Wettengesetz, wonach die Ausübung der Tätigkeit als Wettunternehmerin oder Wettunternehm... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a
Rechtssatz: § 44a VStG wird entsprochen, wenn der
Spruch: des Straferkenntnisses dem Beschuldigten die Tat in so konkretisierter Umschreibung vorwirft, dass er in die Lage versetzt wird, den Tatvorwurf zu bestreiten, und er davor geschützt wird, wegen desselben Verhaltens nochmals zur Verantwortung gezogen zu werden (VwGH 19.2.1993, 92/09/0307, mwN). ... mehr lesen...
Index: 37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BWG 1993 §99dBWG 1993 §99d Abs1BWG 1993 §99d Abs2VStG §31VStG §31 Abs1VStG §32VStG §32 Abs1VStG §44a Z1VStG §9VwGVG 2014 §38 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ro 2018/02/0025 E 29.03.2019Ro 2018/02/0026 E 29.03.2019
Rechtssatz: Da die juristische Person nicht selbst handeln kann, ist ihre Strafbarkeit gemä... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof3 Finanzrecht Geldrecht Währungsrecht Kreditrecht37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BWG 1993 §99dFMABG 2001 §22 Abs6 Z2FM-GwG 2017 §35VStG §44aVwGG §42 Abs2 Z1VwRallg Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ro 2018/02/0025 E 29.03.2019Ro 2018/02/0026 E 29.03.2019
Rechtssatz: Das Verfahre... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1VStG §45 Abs1 Z1VwGG §42 Abs2 Z1 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ro 2019/02/0008 E 21.06.2019 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2017/02/0078 E 20. Oktober 2017 RS 1 Stammrechtssatz Gemäß § 44a Z 1 VStG hat der
Spruch: eines Straferkenntnisses, wenn er nicht auf Einstellung lautet, die als erwiesen angenommene... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Tirol vom 5. Oktober 2017 wurde der Revisionswerber der Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 erstes Tatbild Glücksspielgesetz (GSpG) schuldig erkannt und über ihn gemäß § 52 Abs. 2 GSpG drei Geldstrafen in Höhe von jeweils 3.000,- EUR (sowie Ersatzfreiheitsstrafen in der Höhe von jeweils 105 Stunden) verhängt, weil eine näher bezeichnete KG, als Betreiberin eines näher bezeichneten Lokals, zu einem konkret bestimmten Tatzeitraum mit dre... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Wien vom 11. Juni 2015 wurde der Revisionswerber der Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 (1. Fall) iVm § 2 Abs. 4 Glücksspielgesetz (GSpG) schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt. 2 Zum bisherigen Verfahrensgang wird eingangs auf das hg. Erkenntnis vom 31. Jänner 2018, Ra 2017/17/0045, verwiesen. 3 Mit dem nunmehr angefochtenen Erkenntnis gab das Verwaltungsgericht der Beschwerd... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz vom 22. November 2017 wurde der Revisionswerber als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit als das gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organ einer näher genannten Gesellschaft vierer Übertretungen nach § 52 Abs. 1 Z 1 iVm § 2 Abs. 2 und 4 iVm § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) für schuldig erkannt und über ihn gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 GSpG eine Geldstrafe in der Höhe von 16.000 Euro (für den Fall der Unei... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 26. Juli 2017 wurde die Revisionswerberin der Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 iVm § 2 Abs. 2 und 4 iVm § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) für schuldig erkannt und über sie gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 GSpG eine Geldstrafe in der Höhe von 2.500,-- Euro (für den Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt, weil sie in einer näher bezeichneten Tankstelle unter Verwendung eines näher bezeichneten Glücksspielge... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Steiermark vom 9. Mai 2017 wurde der Revisionswerber als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer näher bezeichneten Gesellschaft der Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 drittes Tatbild iVm § 2 Abs. 2 und 4 sowie § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) für schuldig erkannt, weil diese Gesellschaft in einem näher bezeichneten Lokal verbotene Ausspielungen mit acht näher ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Steiermark vom 9. Mai 2017 wurde der Revisionswerber als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer näher bezeichneten Gesellschaft der Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 drittes Tatbild iVm § 2 Abs. 2 und 4 sowie § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) für schuldig erkannt, weil diese Gesellschaft in einem näher bezeichneten Lokal verbotene Ausspielungen mit acht näher ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 16. Jänner 2018 wurde der Revisionswerber der sechsfachen Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 viertes Tatbild iVm § 2 Abs. 2 und 4 iVm § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) für schuldig erkannt und über ihn gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 iVm § 52 Abs. 2 GSpG sechs Geldstrafen in der Höhe von je 3.000,-- Euro (für den Fall der Uneinbringlichkeit je eine Ersatzfreiheitsstrafe in der Höhe von 168 Stunden) verhängt, weil er es als hand... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde vom 3. Mai 2018 wurde die Erstrevisionswerberin wegen Verstoßes gegen ihre Mitwirkungspflicht nach § 50 Abs. 4 Glücksspielgesetz (GSpG) bei der Kontrolle eines Lokals einer Übertretung nach § 52 Abs. 1 Z 5 GSpG für schuldig erkannt und über sie eine Geldstrafe in der Höhe von 1.800 Euro (im Nichteinbringungsfall eine Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 2. A... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde vom 9. Jänner 2018 wurde der Mitbeteiligte unter datumsmäßiger Anführung des Beginns des jeweiligen Beschäftigungszeitraums sowie dem Zeitpunkt der Kontrolle unter der Bezeichnung "Tatzeit" schuldig erkannt, sechs namentlich genannte afghanische Staatsangehörige beschäftigt zu haben, obwohl für diese Ausländer keine der im Einzelnen aufgezählten arbeitsmarktrechtlichen Bewilligungen erteilt oder Bestätigungen ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1;VwGG §42 Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2017/17/0021 E 15. November 2017 RS 1 Stammrechtssatz § 44a Z 1 VStG ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes dann entsprochen, wenn dem Beschuldigten im
Spruch: des Straferkenntnisses die Tat in so konkretisierter Umschreibung vorgeworfen wird, dass er in die... mehr lesen...
1 A. Das Verwaltungsgericht legte mit dem angefochtenen im Rechtszug ergangenen Erkenntnis dem Revisionswerber zur Last, dass er (insoweit in Ergänzung zur verwaltungsbehördlichen Entscheidung) als Unternehmer am 26. November 2015 in S (beides wurde noch näher konkretisiert) eine gewerbsmäßige Güterbeförderung durchgeführt habe, wobei keine Gemeinschaftslizenz habe vorgelegt werden können. Die Fracht (eine Ladung von 500 kg Nüssen) sei im Transit durch Österreich von Bulgarien ... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis vom 17. Juli 2017 erkannte die Landespolizeidirektion Kärnten den Revisionswerber mehrerer Übertretungen des § 52 Abs. 1 Z 1 des Glücksspielgesetz (GSpG) schuldig, weil er am 6. März 2015 verbotene Ausspielungen in zwei Fällen unternehmerisch zugänglich gemacht und in zwei Fällen veranstaltet habe. Es wurden über ihn vier Geldstrafen in der Höhe von jeweils 4.000 EUR (Ersatzfreiheitsstrafen für den Fall deren Uneinbringlichkeit: jeweils sechs Tage) verhängt.... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis vom 17. März 2015 erkannte die Landespolizeidirektion Tirol den Revisionswerber als Obmann eines Vereins schuldig, vier Übertretungen des § 52 Abs. 1 Z 1 iVm § 1, 2, 3 und 4 Glücksspielgesetz (GSpG) iVm § 9 VStG begangen zu haben, verhängte über ihn vier Geldstrafen in der Höhe von jeweils 3.000 EUR (Ersatzfreiheitsstrafen für den Fall deren Uneinbringlichkeit: jeweils 35 Stunden) und verpflichtete ihn zu einem Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens in de... mehr lesen...
1 Mit an die zweitrevisionswerbende Gesellschaft (Zweitrevisionswerberin) gerichtetem Bescheid vom 17. März 2017 ordnete die Landespolizeidirektion Wien gemäß § 53 Abs. 1 Glücksspielgesetz (GSpG) die Beschlagnahme von drei näher bezeichneten Glücksspielgeräten und eines "E-Kiosks" samt noch festzustellendem allfälligen Inhalt der Gerätekassen an und verfügte gemäß § 54 Abs. 1 GSpG die Einziehung der beschlagnahmten Geräte. 2 Dagegen erhob die Zweitrevisionswerberin mit Schri... mehr lesen...
1 Mit an die zweitrevisionswerbende Gesellschaft (Zweitrevisionswerberin) gerichtetem Bescheid vom 17. März 2017 ordnete die Landespolizeidirektion Wien gemäß § 53 Abs. 1 Glücksspielgesetz (GSpG) die Beschlagnahme von drei näher bezeichneten Glücksspielgeräten und eines "E-Kiosks" samt noch festzustellendem allfälligen Inhalt der Gerätekassen an und verfügte gemäß § 54 Abs. 1 GSpG die Einziehung der beschlagnahmten Geräte. 2 Dagegen erhob die Zweitrevisionswerberin mit Schri... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44aVwGVG 2014 §50 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2018/16/0182
Rechtssatz: Das Verwaltungsgericht kann vom Schuldspruch nicht ausnehmen, was gar nicht Teil des Schuldspruches ist, sondern Teil des Strafausspruches. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2019:RA20... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs2VStG §44a Z1VwRallg Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2016/02/0015 E 14. Februar 2017 RS 4 Stammrechtssatz Bei Dauerdelikten sind Anfang und Ende des strafbaren Verhaltens im
Spruch: des Bescheides anzuführen (vgl. E 10. Juli 1998, 97/02/0528); die Verjährungsfrist beginnt von dem Zeitpunkt an zu laufen, an dem das strafbare Verha... mehr lesen...
Index: 34 Monopole40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GSpG 1989 §52 Abs1 Z1GSpG 1989 §52 Abs2VStG §44a Z3 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2018/16/0182 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2018/16/0149 E 28. Februar 2019 RS 1 Stammrechtssatz Die hg. Rechtsprechung räumt dem Beschuldigten ein Recht darauf ein, dass im
Spruch: u.a. die richtige Strafnorm ... mehr lesen...
1 Am 24. April 2016 wurden in einem von der H & Co KG betriebenen Cafe zwei Geräte (als Glücksspielgeräte) von der Finanzpolizei vorläufig beschlagnahmt. 2 Mit Bescheid des Magistrats der Stadt Wien vom 11. November 2016 wurde der H & Co KG für den Monat April 2016 Vergnügungssteuer in Höhe von 2.800 EUR für das Halten zweier Spielapparate vorgeschrieben. In der Begründung: wurde darauf verwiesen, die Abgabepflichtige halte in ihrem Betrieb seit April 2016 zwei Spiela... mehr lesen...