Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1 VStG §44a Z2 VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1991 VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1991 ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 14. November 2017 wurde der Revisionswerber als das gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organ einer näher bezeichneten Gesellschaft der dreifachen Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 Glücksspielgesetz (GSpG) mit drei bestimmt bezeichneten Glücksspielgeräten schuldig erkannt und über ihn drei Geldstrafen (samt Ersatzfreiheitsstrafen) verhängt. Der Revisionswerber habe sich in seiner Funktion als handelsrechtlicher Ge... mehr lesen...
Index: 34 Monopole40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GSpG 1989 §52 Abs1 Z1 VStG §44a Z1 VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1991
Rechtssatz: Die vom Verwaltungsgericht durch Bestätigung des Straferkenntnisses insoweit übernommene Tatumschreibung im Spru... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Steiermark vom 12. Dezember 2018 wurde der Zweitmitbeteiligte als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Erstmitbeteiligten unter Aufzählung von sechs näher bezeichneten elektronischen Glücksspielgeräten (Spruchpunkte 1., 3., 4., 6., 7. und 9.) sowie von drei konkret umschriebenen "sonstigen Eingriffsgegenständen" in Form von "Cash-Centern" (Spruchpunkte ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4 VStG §24 VStG §27 Abs1 VStG §31 Abs1 VStG §32 Abs2 VStG §44a Z1VwGVG 2014 §38 AVG § 66 heute AVG § 66 gültig ab 01.01.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998 AVG § 66 gültig von 01.02.1991 bis 31.12.1998 ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 12. Juli 2017 wurde die Revisionswerberin als Inhaberin einer näher bezeichneten "nicht protokollierten Einzelfirma" der Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 drittes Tatbild Glücksspielgesetz (GSpG) schuldig erkannt und "gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 Glücksspielgesetz (GSpG)" über sie eine Geldstrafe (sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Die Revisionswerberin habe zu verantworten, dass in einem näher genannten Lokal Glücksspiele in Form v... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 12. Juli 2017 wurde die Revisionswerberin als Inhaberin einer näher bezeichneten "nicht protokollierten Einzelfirma" der Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 drittes Tatbild Glücksspielgesetz (GSpG) schuldig erkannt und "gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 Glücksspielgesetz (GSpG)" über sie eine Geldstrafe (sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Die Revisionswerberin habe zu verantworten, dass in einem näher genannten Lokal Glücksspiele in Form v... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 12. Juli 2017 wurde die Revisionswerberin als Inhaberin einer näher bezeichneten "nicht protokollierten Einzelfirma" der Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 drittes Tatbild Glücksspielgesetz (GSpG) schuldig erkannt und "gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 Glücksspielgesetz (GSpG)" über sie eine Geldstrafe (sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Die Revisionswerberin habe zu verantworten, dass in einem näher genannten Lokal Glücksspiele in Form v... mehr lesen...
1 1. Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 8. November 2016 wurde die Erstrevisionswerberin der Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 viertes Tatbild GSpG schuldig erkannt, weil sie sich im Zeitraum vom 1. Juni bis 26. November 2015 an einem näher genannten Ort als Geschäftsführerin der Zweitrevisionswerberin an verbotenen Ausspielungen mit zwei näher bezeichneten Eingriffsgegenständen unternehmerisch beteiligt habe. Über die Erstrevisionswerberin wurden zwei Geldstrafen in Höh... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis vom 31. August 2018 hielt die Bezirkshauptmannschaft Bregenz (belangte Behörde) dem Revisionswerber vor, nachstehende Verwaltungsübertretung begangen zu haben: "Sie haben am Standort (...) Verputzarbeiten durchgeführt und dadurch das freie Gewerbe des 'Stuckateurs (Verputzers)' selbständig, regelmäßig und in der Absicht ausgeübt, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, obwohl Sie dafür keine Gewerbeberechtigung besitzen." Weiters er... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 14. Juli 2017 wurde die Revisionswerberin als handelsrechtliche Geschäftsführerin und damit als das zur Vertretung nach außen berufene Organ einer näher bezeichneten Gesellschaft wegen einer Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 erstes Tatbild Glücksspielgesetz (G SpG) schuldig erkannt und "gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 Glücksspielgesetz (GSpG)" über sie eine Geldstrafe (sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Die Revisionswerberin habe zu ve... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 14. Juli 2017 wurde die Revisionswerberin als handelsrechtliche Geschäftsführerin und damit als das zur Vertretung nach außen berufene Organ einer näher bezeichneten Gesellschaft wegen einer Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 erstes Tatbild Glücksspielgesetz (G SpG) schuldig erkannt und "gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 Glücksspielgesetz (GSpG)" über sie eine Geldstrafe (sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Die Revisionswerberin habe zu ve... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 14. Juli 2017 wurde die Revisionswerberin als handelsrechtliche Geschäftsführerin und damit als das zur Vertretung nach außen berufene Organ einer näher bezeichneten Gesellschaft wegen einer Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 erstes Tatbild Glücksspielgesetz (G SpG) schuldig erkannt und "gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 Glücksspielgesetz (GSpG)" über sie eine Geldstrafe (sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Die Revisionswerberin habe zu ve... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis vom 5. September 2019 wurde dem Revisionswerber zur Last gelegt, er habe es als Verantwortlicher der Firma E LTD mit Sitz in Zypern und somit als gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ zu verantworten, dass für die Arbeitnehmer KK und SK, die von 6. bis 25. Jänner 2017 in einem Hotelbetrieb (nach dem Akt: des HW) beschäftigt wurden, "die Lohnunterlagen nicht bereitgestellt bzw. bereitgehalten wurden". Gemäß § 22 iVm. § 28 Z 3 Lohn- und Sozi... mehr lesen...
1 1.1. Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 17. Jänner 2019 wurde der Mitbeteiligte als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der S GmbH mit Sitz in Deutschland der Unterentlohnung betreffend fünf näher genannte Arbeitnehmer im Zeitraum von 5. April 2018 bis 30. April 2018 schuldig erkannt und über ihn gemäß § 29 LSD-BG eine Geldstrafe bzw. eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt. 1 1.1. Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 17. Jänner 2019 wurde der Mitbet... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/01 Arbeitsvertragsrecht
Norm: AVRAG 1993 §7dAVRAG 1993 §7d Abs1AVRAG 1993 §7d Abs2LSD-BG 2016 §22LSD-BG 2016 §22 Abs1LSD-BG 2016 §22 Abs2 VStG §44a VwGG §42 Abs2 Z1 VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1991 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/01 Arbeitsvertragsrecht
Norm: AVRAG 1993 §7i Abs5LSD-BG 2016 §29 VStG §44a Z1 VwGG §42 Abs2 Z1 VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1991 VwGG § 42 heute ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Steiermark vom 20. April 2017 wurde der Revisionswerber als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer näher bezeichneten Gesellschaft der Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 drittes Tatbild iVm § 2 Abs. 2 und 4 sowie § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) für schuldig erkannt, weil diese Gesellschaft in einem näher bezeichneten Lokal verbotene Ausspielungen mit zwölf nä... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art133 Abs4 VStG §31 VStG §32 Abs2 VStG §44a Z2 VwGG §34 Abs1VwGVG 2014 §38 B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 12. Mai 2017 wurde der Revisionswerber als das zur Vertretung nach außen berufene Organ einer näher bezeichneten Gesellschaft der achtfachen Übertretung des § 9 Abs. 1 VStG iVm § 2 Abs. 1 und 4 iVm § 52 Abs. 1 Z 1 drittes Tatbild Glücksspielgesetz (GSpG) schuldig erkannt; es wurden über ihn gemäß "§ 52 Abs. 1 Zi. 1 1 Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 12. Mai 2017 wurde der Revisionswerber als das zur Vertretung nach ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 12. Mai 2017 wurde der Revisionswerber als das zur Vertretung nach außen berufene Organ einer näher bezeichneten Gesellschaft der achtfachen Übertretung des § 9 Abs. 1 VStG iVm § 2 Abs. 1 und 4 iVm § 52 Abs. 1 Z 1 drittes Tatbild Glücksspielgesetz (GSpG) schuldig erkannt; es wurden über ihn gemäß "§ 52 Abs. 1 Zi. 1 1 Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 12. Mai 2017 wurde der Revisionswerber als das zur Vertretung nach ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 12. Mai 2017 wurde der Revisionswerber als das zur Vertretung nach außen berufene Organ einer näher bezeichneten Gesellschaft der achtfachen Übertretung des § 9 Abs. 1 VStG iVm § 2 Abs. 1 und 4 iVm § 52 Abs. 1 Z 1 drittes Tatbild Glücksspielgesetz (GSpG) schuldig erkannt; es wurden über ihn gemäß "§ 52 Abs. 1 Zi. 1 1 Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 12. Mai 2017 wurde der Revisionswerber als das zur Vertretung nach ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 22. März 2016 wurde der Revisionswerber als das zur Vertretung nach außen berufene Organ einer näher bezeichneten Gesellschaft der zweifachen Übertretung des § 9 Abs. 1 VStG iVm § 2 Abs. 1 und 4 iVm § 52 Abs. 1 Z 1 erstes Tatbild Glücksspielgesetz (GSpG) schuldig erkannt; es wurden über ihn gemäß "§ 52 Abs. 1 Zi. 1 1 Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 22. März 2016 wurde der Revisionswerber als das zur Vertretung nach... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 22. März 2016 wurde der Revisionswerber als das zur Vertretung nach außen berufene Organ einer näher bezeichneten Gesellschaft der zweifachen Übertretung des § 9 Abs. 1 VStG iVm § 2 Abs. 1 und 4 iVm § 52 Abs. 1 Z 1 erstes Tatbild Glücksspielgesetz (GSpG) schuldig erkannt; es wurden über ihn gemäß "§ 52 Abs. 1 Zi. 1 1 Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 22. März 2016 wurde der Revisionswerber als das zur Vertretung nach... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof34 Monopole40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1GSpG 1989 §52 Abs1 Z1GSpG 1989 §52 Abs2 VStG §44a Z2 VStG §44a Z3 VStG §44a Z5 VStG §64 VwGG §42 Abs2 Z1VwGVG 2014 §52 AVG § 59 heute AVG § 59 gültig ab 01.01.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof34 Monopole40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1GSpG 1989 §52 Abs1 Z1GSpG 1989 §52 Abs2 VStG §44a Z2 VStG §44a Z3 VStG §44a Z5 VStG §64 VwGG §42 Abs2 Z1VwGVG 2014 §52 AVG § 59 heute AVG § 59 gültig ab 01.01.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof34 Monopole40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1GSpG 1989 §52 Abs1 Z1GSpG 1989 §52 Abs2 VStG §44a Z2 VStG §44a Z3 VStG §44a Z5 VStG §64 VwGG §42 Abs2 Z1VwGVG 2014 §52 AVG § 59 heute AVG § 59 gültig ab 01.01.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998 ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Steiermark (LPD) vom 15. Oktober 2018 wurde der Revisionswerberin vorgeworfen, sie habe sich am 6. August 2018 um 10:10 Uhr mit einem näher konkretisierten Fahrzeug am Tatort als Lenkerin, obwohl es ihr zumutbar gewesen sei, vor Antritt der Fahrt nicht davon überzeugt, dass das von ihr verwendete Fahrzeug den Vorschriften des KFG entspreche, weil festgestellt worden sei, dass die Ladung nicht vorschriftsmäßig gesichert gewesen sei,... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Steiermark (LPD) vom 15. Oktober 2018 wurde der Revisionswerberin vorgeworfen, sie habe sich am 6. August 2018 um 10:10 Uhr mit einem näher konkretisierten Fahrzeug am Tatort als Lenkerin, obwohl es ihr zumutbar gewesen sei, vor Antritt der Fahrt nicht davon überzeugt, dass das von ihr verwendete Fahrzeug den Vorschriften des KFG entspreche, weil festgestellt worden sei, dass die Ladung nicht vorschriftsmäßig gesichert gewesen sei,... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Steiermark (LPD) vom 15. Oktober 2018 wurde der Revisionswerberin vorgeworfen, sie habe sich am 6. August 2018 um 10:10 Uhr mit einem näher konkretisierten Fahrzeug am Tatort als Lenkerin, obwohl es ihr zumutbar gewesen sei, vor Antritt der Fahrt nicht davon überzeugt, dass das von ihr verwendete Fahrzeug den Vorschriften des KFG entspreche, weil festgestellt worden sei, dass die Ladung nicht vorschriftsmäßig gesichert gewesen sei,... mehr lesen...