1 Mit dem im Beschwerdeverfahren ergangenen, angefochtenen Erkenntnis verhängte das Landesverwaltungsgericht Salzburg nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Revisionswerberin wegen zweier Übertretungen nach § 52 Abs. 1 Z 1 drittes Tatbild in Verbindung mit § 1 Abs. 1, § 2, § 3 und § 4 Abs. 2 Glücksspielgesetz (GSpG) gemäß § 52 Abs. 1 und 2 erster Strafrahmen GSpG zwei Geldstrafen (Ersatzfreiheitsstrafen für den Fall der Uneinbringlichkeit). Die Revision gemäß Art... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 4. September 2017 wurde der Revisionswerber einer Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 erstes Tatbild Glücksspielgesetz (GSpG) iVm § 9 Abs. 1 VStG schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 1.000,-- (für den Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis gab das Landesverwaltungsgericht Salzburg der Beschwerde insoweit Folge, als es d... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Salzburg wurde die Revisionswerberin wegen fünf Übertretungen nach § 52 Abs. 1 Z 1 drittes Tatbild iVm § 1 Abs. 1, § 2, § 3 und § 4 Abs. 2 Glücksspielgesetz (GSpG) für schuldig erkannt und über sie fünf Geldstrafen in Höhe von jeweils 4.000,-- Euro (im Nichteinbringungsfall Ersatzfreiheitsstrafen von jeweils 48 Stunden) verhängt, weil sie als Inhaberin und Betreiberin eines näher bezeichneten Lokals mit fünf näher ... mehr lesen...
1 Mit dem nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung ergangenen angefochtenen Erkenntnis erkannte das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg den Revisionswerber in 16 Fällen einer Übertretung nach § 52 Abs. 1 Z 1 iVm § 2 Abs. 2 und 4 iVm § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) für schuldig und verhängte über ihn gemäß § 52 Abs. 2 GSpG Geldstrafen in der Höhe von jeweils EUR 4.000,-- (für den Fall der Uneinbringlichkeit Ersatzfreiheitsstrafen). Die Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG erklär... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Oberwart vom 27. April 2017 wurde der Revisionswerber als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen befugtes Organ eines näher bezeichneten Unternehmens der dreifachen Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 erstes Tatbild Glücksspielgesetz (GSpG) schuldig erkannt und über ihn gemäß § 52 Abs. 2 erster Strafsatz GSpG drei Geldstrafen in der Höhe von jeweils 3.000,- Euro (Ersatzfreiheitsstrafe jeweils 4 Tage)... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg vom 27. Februar 2017 wurde der Erstrevisionswerber als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als ein zur Vertretung nach außen berufenes Organ der zweitrevisionswerbenden Partei gemäß § 9 VStG der vierfachen Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 4. Tatbild iVm § 2 Abs. 2 und 4 iVm § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) schuldig erkannt, indem sich die zweitrevisionswerbende Partei als Unternehmerin (Eigentümerin) an der Veranstal... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg vom 27. Februar 2017 wurde der Erstrevisionswerber als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als ein zur Vertretung nach außen berufenes Organ der zweitrevisionswerbenden Partei gemäß § 9 VStG der vierfachen Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 4. Tatbild iVm § 2 Abs. 2 und 4 iVm § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) schuldig erkannt, indem sich die zweitrevisionswerbende Partei als Unternehmerin (Eigentümerin) an der Veranstal... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 27. Jänner 2016 wurde dem Revisionswerber als das zur Vertretung nach außen berufene Organ einer näher bezeichneten Gesellschaft vorgeworfen, er habe sich mit einem bestimmt bezeichneten Glücksspielgerät an verbotenen Ausspielungen mit dem Vorsatz unternehmerisch beteiligt, fortgesetzt Einnahmen aus der Durchführung dieser Ausspielungen zu erzielen. Er wurde der Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 iVm §§ 2 Abs. 1 Z 1, 2 und... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 27. Jänner 2016 wurde dem Revisionswerber als das zur Vertretung nach außen berufene Organ einer näher bezeichneten Gesellschaft vorgeworfen, er habe sich mit einem bestimmt bezeichneten Glücksspielgerät an verbotenen Ausspielungen mit dem Vorsatz unternehmerisch beteiligt, fortgesetzt Einnahmen aus der Durchführung dieser Ausspielungen zu erzielen. Er wurde der Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 iVm §§ 2 Abs. 1 Z 1, 2 und... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1VStG §44a Z2 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2016/17/0173 E 19. Mai 2017 RS 1 Stammrechtssatz Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu § 44a Z 1 VStG muss der
Spruch: eines Straferkenntnisses so gefasst sein, dass die Subsumtion der als erwiesen angenommenen Tat unter die verletzte Verwaltungsvorschrift eindeutig und vollständig erfolgt, also au... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1VStG §44a Z2 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2016/17/0173 E 19. Mai 2017 RS 1 Stammrechtssatz Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu § 44a Z 1 VStG muss der
Spruch: eines Straferkenntnisses so gefasst sein, dass die Subsumtion der als erwiesen angenommenen Tat unter die verletzte Verwaltungsvorschrift eindeutig und vollständig erfolgt, also au... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 17. August 2015 wurde der Revisionswerber der Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 drittes Tatbild Glücksspielgesetz (GSpG) mit zwei Glücksspielgeräten für schuldig erkannt. Es wurde über ihn eine Geldstrafe von EUR 9.000,-- samt Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Stunden verhängt. Weiters wurde er zur Zahlung eines Beitrages zu den Kosten des Verwaltungsstrafverfahrens gemäß § 64 Abs. 2 VStG in der Höhe von EUR 900,-- verpflichtet.... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft M. vom 4. Dezember 2017 wurde dem Revisionswerber mit näheren Konkretisierungen zur Last gelegt, er habe als Zulassungsbesitzer der Behörde über deren schriftliche Anfrage vom 1. Juni 2017 nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung am 2. Juni 2017 darüber Auskunft erteilt, wer dieses Kraftfahrzeug am 24. April 2017 um 21.03 Uhr bis 21.05 Uhr auf der A 1 Westautobahn, Gemeindegebiet Z. (...) gelenkt habe. Er habe auch keine and... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg vom 28. Februar 2017 wurde der Ersrevisionswerber der vierfachen Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 iVm § 2 Abs. 2 und 4 iVm § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) schuldig erkannt, indem er es "in der Eigenschaft als Key Official - Verantwortlich Beauftragter (§ 9 VStG)" der zweitrevisionswerbenden Gesellschaft zu verantworten habe, dass die zweitrevisionswerbende Gesellschaft mit vier Glücksspielgeräten verbotene Ausspielungen vera... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg vom 28. Februar 2017 wurde der Ersrevisionswerber der vierfachen Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 iVm § 2 Abs. 2 und 4 iVm § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) schuldig erkannt, indem er es "in der Eigenschaft als Key Official - Verantwortlich Beauftragter (§ 9 VStG)" der zweitrevisionswerbenden Gesellschaft zu verantworten habe, dass die zweitrevisionswerbende Gesellschaft mit vier Glücksspielgeräten verbotene Ausspielungen vera... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg vom 28. Februar 2017 wurde der Ersrevisionswerber der vierfachen Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 iVm § 2 Abs. 2 und 4 iVm § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) schuldig erkannt, indem er es "in der Eigenschaft als Key Official - Verantwortlich Beauftragter (§ 9 VStG)" der zweitrevisionswerbenden Gesellschaft zu verantworten habe, dass die zweitrevisionswerbende Gesellschaft mit vier Glücksspielgeräten verbotene Ausspielungen vera... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1VStG §9 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2018/17/0148Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2018/17/0213 E 20.01.2020Ra 2018/17/0215 E 12.04.2019
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist das Verwaltungsgericht verpflichtet, das die Verantwortlichkeit konstituierende Merkm... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof34 Monopole40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GSpG 1989 §52 Abs1 Z1VStG §44a Z2VStG §44a Z3VwGG §42 Abs2 Z1 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2018/17/0148Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2018/17/0213 E 20.01.2020Ra 2018/17/0215 E 12.04.2019
Rechtssatz: Im verwaltungsbehördlichen Straferkenntnis wurde als verletzt... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof34 Monopole40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GSpG 1989 §52 Abs1 Z1VStG §44a Z2VStG §44a Z3VwGG §42 Abs2 Z1 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2018/17/0148Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2018/17/0213 E 20.01.2020Ra 2018/17/0215 E 12.04.2019
Rechtssatz: Im verwaltungsbehördlichen Straferkenntnis wurde als verletzt... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37VStG §44a Z1VwRallg Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2018/17/0148Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2018/17/0213 E 20.01.2020Ra 2018/17/0215 E 12.04.2019 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2011/10/0174 E 12. August 2014 VwSlg 18900 A/2014 RS 2 Stammrechtssatz Die Ermittlu... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Niederösterreich vom 23. Mai 2016 wurde die Revisionswerberin als Betreiberin eines näher bezeichneten Lokals der Übertretung des § 52 Abs 1 Z 1 (dritter Fall) iVm § 2 Abs 2 und 4 iVm § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) zur Tatzeit "am 04.02.2016, um 12:50 Uhr," schuldig erkannt und über sie eine Geldstrafe in Höhe von EUR 1.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 20 Stunden) verhängt. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis gab das Landesverwaltun... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Steiermark vom 2. September 2016 wurde der Revisionswerber als das zur Vertretung nach außen berufene Organ einer näher bezeichneten Gesellschaft der Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 iVm § 52 Abs. 2 iVm § 2 Abs. 2 und 4 iVm § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) betreffend ein näher bezeichnetes Glücksspielgerät für schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 3.000,-- sowie im Falle ihrer Uneinbringlichkeit eine Ersatzfr... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sin... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Salzburg vom 20. Juni 2016 wurde der Revisionswerber als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als das gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organ einer näher bezeichneten Gesellschaft der 23-fachen Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 erstes Tatbild iVm § 52 Abs. 2 iVm § 2 Abs. 4 Glücksspielgesetz (GSpG) für schuldig erkannt und über ihn 23 Geldstrafen in der Höhe von jeweils EUR 12.000,-- (sowie Ersatzfreiheitsstraf... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Wien vom 11. Februar 2015 wurde der Revisionswerber ua. wegen der zweifachen Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 dritter Tatbestand Glücksspielgesetz (GSpG) im Tatzeitraum 3. Juni 2014 bis 21. November 2014 für schuldig erkannt; es wurden über ihn zwei Geldstrafen in der Höhe von jeweils EUR 1.000,-- (sowie zwei Ersatzfreiheitsstrafen) verhängt. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Verwaltungsgericht Wien (VwG) nach Durchfü... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Liezen vom 4. Dezember 2017 wurde der Revisionswerber als Verantwortlicher einer näher bezeichneten Gesellschaft der vierfachen Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 iVm § 2 Abs. 2 und 4 iVm § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) für schuldig erkannt und über ihn vier Geldstrafen jeweils in der Höhe von 2.500,-- Euro (Ersatzfreiheitsstrafe jeweils 2 Tage und 12 Stunden) verhängt. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde die Beschwerde durch d... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Liezen vom 4. Dezember 2017 wurde der Revisionswerber als Verantwortlicher einer näher bezeichneten Gesellschaft der achtfachen Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 iVm § 2 Abs. 2 und 4 iVm § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) für schuldig erkannt und über ihn acht Geldstrafen jeweils in der Höhe von 2.500,-- Euro (Ersatzfreiheitsstrafe jeweils 2 Tage und 12 Stunden) verhängt. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde die Beschwerde durch d... mehr lesen...