Entscheidungen zu § 44a VStG

Verwaltungsgerichtshof

10.659 Dokumente

Entscheidungen 6.571-6.600 von 10.659

TE Vwgh Erkenntnis 1992/10/19 90/10/0055

1.0. Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 22. Dezember 1989, ergibt sich nachstehender Sachverhalt: 1.1. Mit Straferkenntnis vom 11. Jänner 1989, legte das (Wiener) Magistratische Bezirksamt für den 6./7. Bezirk dem Beschwerdeführer zur Last, er habe am 19. April 1988 um 15.30 Uhr im Gemeindegebiet Wien 14 eine für das allgemeine Befahren erkennbar gesperrte Forstraße, nämlich die Karl Bekehrtystraße, mit einem dem Kennzeichen nach besti... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.10.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/10/19 90/10/0055

1.0. Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 22. Dezember 1989, ergibt sich nachstehender Sachverhalt: 1.1. Mit Straferkenntnis vom 11. Jänner 1989, legte das (Wiener) Magistratische Bezirksamt für den 6./7. Bezirk dem Beschwerdeführer zur Last, er habe am 19. April 1988 um 15.30 Uhr im Gemeindegebiet Wien 14 eine für das allgemeine Befahren erkennbar gesperrte Forstraße, nämlich die Karl Bekehrtystraße, mit einem dem Kennzeichen nach besti... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.10.1992

RS Vwgh 1992/10/19 90/10/0055

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §174 Abs4 litb Z1 idF 1987/576;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Da im Zuge von Forststraßen nur selten markante Orientierungspunkte wie Ordnungsnummern, Kreuzungsbereiche oder Baulichkeiten vorhanden sind, entspricht bei einer Verwaltungsübertretung gem § 174 Abs 4 lit b Z 1 ForstG 1975 die Festlegung der Örtlichkeit im erhobenen Tatvorwurf mit "eine für... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.10.1992

RS Vwgh 1992/10/19 90/10/0055

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §174 Abs4 litb Z1 idF 1987/576;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Da im Zuge von Forststraßen nur selten markante Orientierungspunkte wie Ordnungsnummern, Kreuzungsbereiche oder Baulichkeiten vorhanden sind, entspricht bei einer Verwaltungsübertretung gem § 174 Abs 4 lit b Z 1 ForstG 1975 die Festlegung der Örtlichkeit im erhobenen Tatvorwurf mit "eine für... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.10.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/10/8 90/19/0473

I 1. Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Graz vom 9. April 1990 wurde über den Beschwerdeführer wegen der Übertretung des § 18 Abs. 1 zweiter Fall Arbeitsinspektionsgesetz 1974 (ArbIG 1974) eine Geldstrafe verhängt, weil er am 26. November 1989 in der Zeit von 19.00 Uhr bis 19.50 Uhr als Prokurist einer näher genannten Gesellschaft mbH. die Aufgaben des Arbeitsinspektors bei einer Ausstellung dieser Gesellschaft an einem näher genannten Ort in Wien I dadurch vereitelt hab... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 08.10.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/10/8 91/19/0130

I. 1. Mit Straferkenntnis der BH Mödling vom 6. März 1990, Zl. 3-234-88, wurde die Beschwerdeführerin als verantwortliche Beauftragte einer näher bezeichneten Gesellschaft mbH mit dem Standort in B schuldig erkannt, sie habe Arbeitnehmer zu ungesetzlichen Arbeitsleistungen herangezogen, indem I) bei drei namentlich genannten Lenkern die Einsatzzeit vom 19. August 1988, 07.00 Uhr bis 21. August 1988, 17.00 Uhr und II) bei einem namentlich bezeichneten Lenker die Lenkzeit am 20. August ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 08.10.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/10/8 90/19/0486

I. 1. Mit Schreiben vom 18. September 1989 beantragte das Arbeitsinspektorat, gegen das zur Vertretung nach außen berufene Organ einer näher bezeichneten Gesellschaft wegen der Übertretung des § 62 Abs. 2 in Verbindung mit § 48 Abs. 1 AAV gemäß § 31 in Verbindung mit § 33 Abs. 1 und § 33 Abs. 7 Arbeitnehmerschutzgesetz (ASchG) eine Geldstrafe von S 5.000,-- zu verhängen. Anläßlich einer am 10. August 1989 durchgeführten Überprüfung auf der Baustelle X-Sperre sei festgestellt worden, d... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 08.10.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/10/8 92/18/0391

Mit Straferkenntnissen des "Magistrates der Stadt Wiener Neustadt" vom 19. November 1991 wurde der Beschwerdeführer wegen Übertretungen des Öffnungszeitengesetzes bestraft, weil er es als zur Einhaltung dieses Gesetzes für näher bezeichnete, in Wiener Neustadt gelegene Filialen der B AG bestellter Beauftragter zu verantworten habe, daß die genannten Filialen sowohl am Freitag, dem 21. Dezember 1990, bis 20.00 Uhr, als auch am Samstag, dem 22. Dezember 1990, bis 17.00 Uhr offengehalten... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 08.10.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/10/8 90/19/0527

I. 1. Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 5. Oktober 1989, Zl. 87/08/0154, hingewiesen, mit dem der im Instanzenzug ergangene Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 16. Juni 1987 wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben wurde. Mit diesem Bescheid war gegen den Beschwerdeführer wegen einer Übertretung des § 9 in Verbindung mit § 28 Arbeitszeitgesetz eine Geldstrafe verhängt worden, weil er es als... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 08.10.1992

RS Vwgh 1992/10/8 91/19/0130

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG;VStG §44a lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/04 90/19/0558 1 Stammrechtssatz Als Ort der Übertretung ist jener Ort anzusehen, an dem die gesetzliche Vorsorgehandlung unterlassen wurde (Hinweis E 13.6.1989, 88/08/0150). Dieser Ort ist der Sitz der Unternehmensführung; dort müssen demnach die zur Einhaltung des AZG erforderlic... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.10.1992

RS Vwgh 1992/10/8 90/19/0473

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ArbIG 1974 §18 Abs1;ArbIG 1974 §3 Abs1;VStG §44a litb;
Rechtssatz: § 3 Abs 1 ArbIG bildet keinen eigenen Tatbestand einer Verwaltungsübertretung, sodaß ein zu Unrecht erfolgtes - weil auf keinerlei sachverhaltsmäßige Anhaltspunkte zu stützendes - Mitzitieren dieser Bestimmung als verletzte Verwaltungsvorschrift im
Spruch: nicht schadet. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.10.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/10/8 92/18/0391

Mit Straferkenntnissen des "Magistrates der Stadt Wiener Neustadt" vom 19. November 1991 wurde der Beschwerdeführer wegen Übertretungen des Öffnungszeitengesetzes bestraft, weil er es als zur Einhaltung dieses Gesetzes für näher bezeichnete, in Wiener Neustadt gelegene Filialen der B AG bestellter Beauftragter zu verantworten habe, daß die genannten Filialen sowohl am Freitag, dem 21. Dezember 1990, bis 20.00 Uhr, als auch am Samstag, dem 22. Dezember 1990, bis 17.00 Uhr offengehalten... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 08.10.1992

RS Vwgh 1992/10/8 90/19/0486

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;VStG §24;VStG §44a lita;VStG §5 Abs1 idF 1987/516;VStG §9 idF 1983/176; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/23 90/19/0068 2 Stammrechtssatz Nach der Rsp des VwGH (Hinweis E 25.2.1988, 87/08/0240) ist von der Beh von Amts wegen zu ermitteln, ob der Arbeitgeber (bzw in Fällen des § 9 VStG das dort genannte Organ) etwa bei der Beaufsichtigung de... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.10.1992

RS Vwgh 1992/10/8 90/19/0527

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §31 Abs2;GewO 1973 §39 Abs1;VStG §44a lita;VStG §9 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/17 90/19/0469 5 Stammrechtssatz Der Umstand, ob der Beschuldigte die Tat in der Eigenschaft als gewerberechtlicher Geschäftsführer oder als verantwortlicher Beauftragter iSd § 9 Abs 2 VStG oder als Bevollmächtigter iS... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.10.1992

RS Vwgh 1992/10/8 92/18/0391

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/02 Sonstiges Gewerberecht
Norm: ÖffnungszeitenG;VStG §2 Abs2;VStG §27 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/18/0392 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/08/0024 E 26. März 1987 RS 3(hier Übertretung des ÖffnungszeitenG) Stammrechtssatz Hinsichtlich von Übertretungen nach dem AZG u... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.10.1992

RS Vwgh 1992/10/8 92/18/0391

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/02 Sonstiges Gewerberecht
Norm: ÖffnungszeitenG;VStG §2 Abs2;VStG §27 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/18/0392 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/08/0024 E 26. März 1987 RS 3(hier Übertretung des ÖffnungszeitenG) Stammrechtssatz Hinsichtlich von Übertretungen nach dem AZG u... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.10.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/9/29 88/08/0176

1.1. Mit Schreiben vom 24. Juli 1985 erstattete das Arbeitsinspektorat für den 2. Aufsichtsbezirk in Wien Strafanzeige an das Magistratische Bezirksamt für den 11. Bezirk in Wien, da anläßlich einer am 18. Juli 1985 durchgeführten Überprüfung des Betriebes der XY-GesmbH (im folgenden: GesmbH), S-Straße, in Wien, Übertretungen von Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer festgestellt worden seien. Es seien neun Übertretungen der §§ 8 Abs. 1, 21 Abs. 6, 25 Abs. 1, 86 Abs. 1 und 87 Abs. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.09.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/9/29 88/08/0176

1.1. Mit Schreiben vom 24. Juli 1985 erstattete das Arbeitsinspektorat für den 2. Aufsichtsbezirk in Wien Strafanzeige an das Magistratische Bezirksamt für den 11. Bezirk in Wien, da anläßlich einer am 18. Juli 1985 durchgeführten Überprüfung des Betriebes der XY-GesmbH (im folgenden: GesmbH), S-Straße, in Wien, Übertretungen von Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer festgestellt worden seien. Es seien neun Übertretungen der §§ 8 Abs. 1, 21 Abs. 6, 25 Abs. 1, 86 Abs. 1 und 87 Abs. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.09.1992

RS Vwgh 1992/9/29 88/08/0176

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ArbIG 1974 §6;ArbIG 1974 §9 Abs1;ASchG 1972 §27;ASchG 1972 §31 Abs2 litp;AVG §66 Abs4;VStG §44a Z2;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Unterstellt die Behörde die Nichteinhaltung der streitgegenständlichen Auflagenpunkte des auf § 77 GewO 1973 und § 27 Abs 2 ASchG gestützten Betriebsanlageng... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.09.1992

RS Vwgh 1992/9/29 88/08/0176

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ArbIG 1974 §6;ArbIG 1974 §9 Abs1;ASchG 1972 §27;ASchG 1972 §31 Abs2 litp;AVG §66 Abs4;VStG §44a Z2;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Unterstellt die Behörde die Nichteinhaltung der streitgegenständlichen Auflagenpunkte des auf § 77 GewO 1973 und § 27 Abs 2 ASchG gestützten Betriebsanlageng... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.09.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/9/25 92/09/0147

Auf Grund einer Anzeige des beschwerdeführenden Landesarbeitsamtes vom 10. Dezember 1990 wurde die im nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahren mitbeteiligte Partei (in der Folge kurz: mP) vom Magistrat der Stadt Wien als Strafbehörde erster Instanz am 17. Jänner 1991 zur Rechtfertigung aufgefordert, weil sie am 3. Dezember 1990 in Wien vier namentlich genannte türkische Staatsbürger beschäftigt habe, für die weder eine Beschäftigungsbewilligung erteilt noch ein Befreiungsschein ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.09.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/9/25 92/09/0161

Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens erließ die Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg als Strafbehörde erster Instanz auf Grund einer Anzeige des Arbeitsamtes Deutschlandsberg und ergänzender Ermittlungen (u.a. Einvernahme des Beschwerdeführers als Beschuldigten) ein mit 8. Jänner 1992 datiertes und an die "Firma NN GmbH, z.Hdn. Hr. A, R-Straße, L" adressiertes Straferkenntnis, dessen Spruch: wie folgt lautet: "Sie haben als gewerberechtlicher Geschäftsführer der Fa. NN GmbH... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.09.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/9/25 92/09/0114

Im Zuge eines über Antrag der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien eingeleiteten Verwaltungsstrafverfahrens gegen das Dienstleistungsservice S wurde auch der Beschwerdeführer zur Rechtfertigung zu ihm im Zusammenhang mit der Beschäftigung des U vorgeworfenen Verstößen gegen § 22 Abs. 1 Z. 2 lit. b und c des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes, BGBl. Nr. 196/1988 (AÜG), im November 1988 aufgefordert und mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien (MBA XVIII) vom 21. Dezemb... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.09.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/9/25 92/09/0160

Nach den vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens führte die Bundespolizeidirektion Wien auf Grund laufender Beschwerden von Anrainerin am 1. März 1990 um 10.20 Uhr im Haus X-Straße 7 eine Überprüfung durch, bei der die beiden polnischen Staatsangehörigen B. und A. bei der Verrichtung von Tischlerarbeiten sowie der polnische Staatsbürger G. bei der Bemalung von Holzfenstern ohne Arbeitsbewilligung angetroffen worden seien; die Beschwerdeführerin habe - so heißt es in der Anzeige d... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.09.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/9/25 92/09/0138

Die Beschwerdeführerin war bis zu ihrer Scheidung am 17. September 1990 mit F verheiratet, mit welchem sie in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechtes (GesBR) das Hotel "XY" in S betrieb. Am 6. August 1990 erstattete das Arbeitsamt Salzburg gegen F Anzeige wegen Übertretung gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG), weil er als Verantwortlicher des Hauses XY den philippinischen Staatsbürger E.D. vom 1. Juni 1990 bis zum 1. Juli 1990 unerlaubt beschäftigt habe. Dieses Ve... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.09.1992

RS Vwgh 1992/9/25 92/09/0161

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §24;VStG §44a Z1;VStG §44a Z3;
Rechtssatz: Bestätigt die Berufungsbehörde den
Spruch: des erstinstanzlichen Straferkenntnisses vollinhaltlich, so ist die neuerliche Anführung der angewendeten Strafbestimmung (hier § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG idF 1988/231) entbehrlich. Schlagworte Strafnorm BerufungsbescheidSpruch der Berufungsbehörde vollinhaltl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.09.1992

RS Vwgh 1992/9/25 92/09/0160

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AVG §66 Abs4;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Die Art der Beschäftigung ist kein wesentliches Tatbestandselement einer Übertretung nach § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG, sodaß es ihrer Aufnahme in den
Spruch: gar nicht bedarf. Schlagworte Beschränkungen der Abänderungsbef... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.09.1992

RS Vwgh 1992/9/25 92/09/0138

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/01 Handelsrecht21/03 GesmbH-Recht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §1175;ABGB §1201;GmbHG §18 Abs1;HGB §178;VStG §44a lita;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Zur Vertretung wie zur Geschäftsführung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind grundsätzlich alle Teilhaber berufen; allerdings kann sowohl die Geschäftsführung als auch die Vertretung im Gesellschafts... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.09.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/9/25 92/09/0147

Auf Grund einer Anzeige des beschwerdeführenden Landesarbeitsamtes vom 10. Dezember 1990 wurde die im nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahren mitbeteiligte Partei (in der Folge kurz: mP) vom Magistrat der Stadt Wien als Strafbehörde erster Instanz am 17. Jänner 1991 zur Rechtfertigung aufgefordert, weil sie am 3. Dezember 1990 in Wien vier namentlich genannte türkische Staatsbürger beschäftigt habe, für die weder eine Beschäftigungsbewilligung erteilt noch ein Befreiungsschein ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.09.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/9/25 92/09/0161

Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens erließ die Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg als Strafbehörde erster Instanz auf Grund einer Anzeige des Arbeitsamtes Deutschlandsberg und ergänzender Ermittlungen (u.a. Einvernahme des Beschwerdeführers als Beschuldigten) ein mit 8. Jänner 1992 datiertes und an die "Firma NN GmbH, z.Hdn. Hr. A, R-Straße, L" adressiertes Straferkenntnis, dessen Spruch: wie folgt lautet: "Sie haben als gewerberechtlicher Geschäftsführer der Fa. NN GmbH... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.09.1992

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