Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens erließ die Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg als Strafbehörde erster Instanz auf Grund einer Anzeige des Arbeitsamtes Deutschlandsberg und ergänzender Ermittlungen (u.a. Einvernahme des Beschwerdeführers als Beschuldigten) ein mit 8. Jänner 1992 datiertes und an die "Firma NN GmbH, z.Hdn. Hr. A, R-Straße, L" adressiertes Straferkenntnis, dessen Spruch: wie folgt lautet: "Sie haben als gewerberechtlicher Geschäftsführer der Fa. NN GmbH... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §1175;ABGB §1201;VStG §44a lita;VStG §9 Abs1; Beachte Bespr in AnwBl Nr 9/1993, S 687-688
Rechtssatz: Ist der Beschuldigte im Tatzeitpunkt Gesellschafter der als Dienstgeber aufgetretenen bürgerlich-rechtlichen Gesellschaft gewesen, dann ist grundsätzlich von seiner Vertretungsbefugnis und damit von seiner ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450;AVG §66 Abs4;VStG §44a Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
92/09/0206 E 18. Februar 1993
92/09/0294 E 14. Jänner 1993 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/25 92/09/0054 2 Stammrechtssatz Die Berufungsbehörde ist nicht daran gehindert,... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1;VStG §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/03/12 90/19/0051 1 Stammrechtssatz § 44a lit a VStG bestimmt, daß der
Spruch: des Straferkenntnisses, wenn er nicht auf Einstellung lautet, die als erwiesen angenommene Tat zu enthalten hat. In der Tatumschreibung muß zum Ausdruck kommen, ob ein bestimmter Beschuldigter die Tat in eigener Verantwortung o... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §28 Abs2 idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;AVG §66 Abs4;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a lita; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
92/09/0206 E 18. Februar 1993
92/09/0294 E 14. Jänner 1993 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/04/23 92/09/0011 2 Stammrechtss... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;VStG §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/08/0061 E 27. September 1988 RS 3 Stammrechtssatz Wird ein Täter als verantwortliches Organ einer juristischen Person oder einer Personengemeinschaft ohne Rechtspersönlichkeit iSd § 9 Abs 1 VStG 1950 bestraft, so erfordert es § 44 a lit a leg cit, dass im
Spruch: des Straferkenntnisses die Art ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §24;VStG §44a Z1;VStG §44a Z3;
Rechtssatz: Bestätigt die Berufungsbehörde den
Spruch: des erstinstanzlichen Straferkenntnisses vollinhaltlich, so ist die neuerliche Anführung der angewendeten Strafbestimmung (hier § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG idF 1988/231) entbehrlich. Schlagworte Strafnorm BerufungsbescheidSpruch der Berufungsbehörde vollinhaltl... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §24;VStG §44a Z1;VStG §44a Z3;
Rechtssatz: Bestätigt die Berufungsbehörde den
Spruch: des erstinstanzlichen Straferkenntnisses vollinhaltlich, so ist die neuerliche Anführung der angewendeten Strafbestimmung (hier § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG idF 1988/231) entbehrlich. Schlagworte Strafnorm BerufungsbescheidSpruch der Berufungsbehörde vollinhaltl... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450;AVG §66 Abs4;VStG §44a Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
92/09/0206 E 18. Februar 1993
92/09/0294 E 14. Jänner 1993 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/25 92/09/0054 2 Stammrechtssatz Die Berufungsbehörde ist nicht daran gehindert,... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1;VStG §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/03/12 90/19/0051 1 Stammrechtssatz § 44a lit a VStG bestimmt, daß der
Spruch: des Straferkenntnisses, wenn er nicht auf Einstellung lautet, die als erwiesen angenommene Tat zu enthalten hat. In der Tatumschreibung muß zum Ausdruck kommen, ob ein bestimmter Beschuldigter die Tat in eigener Verantwortung o... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;VStG §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/08/0061 E 27. September 1988 RS 3 Stammrechtssatz Wird ein Täter als verantwortliches Organ einer juristischen Person oder einer Personengemeinschaft ohne Rechtspersönlichkeit iSd § 9 Abs 1 VStG 1950 bestraft, so erfordert es § 44 a lit a leg cit, dass im
Spruch: des Straferkenntnisses die Art ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Spittal/Drau vom 11. Februar 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Zulassungsbesitzer einen dem Kennzeichen nach bestimmten Lastkraftwagen mit einem tatsächlichen Gesamtgewicht von 21.950 kg einer namentlich angeführten Person am 14. April 1989 um 9.40 Uhr zur Lenkung an einer näher bezeichneten Örtlichkeit überlassen, wobei er es als Zulassungsbesitzer unterlassen habe, dafür zu sorgen, "daß das Kraftfahrzeug hins... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Spittal/Drau vom 11. Februar 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Zulassungsbesitzer einen dem Kennzeichen nach bestimmten Lastkraftwagen mit einem tatsächlichen Gesamtgewicht von 21.950 kg einer namentlich angeführten Person am 14. April 1989 um 9.40 Uhr zur Lenkung an einer näher bezeichneten Örtlichkeit überlassen, wobei er es als Zulassungsbesitzer unterlassen habe, dafür zu sorgen, "daß das Kraftfahrzeug hins... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Bei einer Verwaltungsübertretung gemäß § 103 Abs 1 Z 1 iVm § 101 Abs 1 lit a KFG ist die Type des überladenen Kraftfahrzeuges kein Tatbestandsmerkmal, sodaß deren Anführung im
Spruch: des Straferkenntnisses gemäß § 44a lit a VStG nicht erforderlich ist. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Bei einer Verwaltungsübertretung gemäß § 103 Abs 1 Z 1 iVm § 101 Abs 1 lit a KFG ist die Type des überladenen Kraftfahrzeuges kein Tatbestandsmerkmal, sodaß deren Anführung im
Spruch: des Straferkenntnisses gemäß § 44a lit a VStG nicht erforderlich ist. ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 19. September 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, dadurch, daß er in der Zeit vom 3. Mai 1991 bis zumindest 5. Juli 1991 auf seiner Grundparzelle Nr. n1 KG S Arbeiten zur Errichtung eines Wohn- und Wirtschaftgebäudes durchgeführt habe, obwohl für dieses bewilligungspflichtige Bauvorhaben keine rechtskräftige Baubewilligung vorlag und überdies mit Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde S vom 2. April 1990 die ... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschft Bruck an der Mur vom 9. Oktober 1989 wurde über den Beschwerdeführer eine Geldstrafe in der Höhe von S 3.000,-- (Ersatzarrest 6 Tage) verhängt, weil er seit 1. November 1981 bis dato das auf dem Grundstück Nr. 1134/12 der KG R befindliche Wohnhaus benutzt habe, obwohl keine Benützungsbewilligung erteilt worden sei. Aufgrund des Einspruchs des Beschwerdeführers wurde das ordentliche Verfahren eingeleitet. Mit Straferkenntnis der Bezirkshaupt... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf die hg. Erkenntnisses vom 10. Oktober 1991, Zl. 91/06/0137, vom 23. Jänner 1992, Zl. 91/06/0186 und vom heutigen Tage, Zl. 92/06/0087, verwiesen. Gegenstand dieser Erkenntnisse waren drei Verwaltungsstrafverfahren, in welchen der Beschwerdeführer wegen der Errichtung eines Wohn- und Wirtschaftsgebäudes auf der Grundparzelle Nr. n1, KG S ohne die erforderliche Baubewilligung mit erheblichen Geldstrafen belegt wurde. Im gegenständlichen Verfahren wurde der... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei einem fortgesetzten Delikt ist zwar eine kalendermäßig eindeutige Umschreibung des Tatraumes erforderlich (Hinweis E 11.4.1986, 86/18/0051, 0052) doch erfaßt unabhängig davon die Bestrafung eines fortgesetzten Deliktes erst allenfalls später bekannt gewordene Einzeltathandlungen bis zum Zeitpunkt der Fällung (Zustellung) des erstinstanzlichen Straferkenntnisses (Hinweis E 22.9.1992, 92/06/0087). Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit fortgesetz... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 19. September 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, dadurch, daß er in der Zeit vom 3. Mai 1991 bis zumindest 5. Juli 1991 auf seiner Grundparzelle Nr. n1 KG S Arbeiten zur Errichtung eines Wohn- und Wirtschaftgebäudes durchgeführt habe, obwohl für dieses bewilligungspflichtige Bauvorhaben keine rechtskräftige Baubewilligung vorlag und überdies mit Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde S vom 2. April 1990 die ... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf die hg. Erkenntnisses vom 10. Oktober 1991, Zl. 91/06/0137, vom 23. Jänner 1992, Zl. 91/06/0186 und vom heutigen Tage, Zl. 92/06/0087, verwiesen. Gegenstand dieser Erkenntnisse waren drei Verwaltungsstrafverfahren, in welchen der Beschwerdeführer wegen der Errichtung eines Wohn- und Wirtschaftsgebäudes auf der Grundparzelle Nr. n1, KG S ohne die erforderliche Baubewilligung mit erheblichen Geldstrafen belegt wurde. Im gegenständlichen Verfahren wurde der... mehr lesen...
Index: L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSteiermarkL82000 BauordnungL82006 Bauordnung Steiermark10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;BauO Stmk 1968 §69 Abs3;BauO Stmk 1968 §73 Abs1;BauRallg;VStG §44a lita;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Eine Bestrafung wegen Benützen eines Gebäudes ohne Benützungsbewilligung setzt eine rechtskräftige Baubewilligung ... mehr lesen...
Index: L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82007 Bauordnung Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauO Tir 1989 §25 lita;BauO Tir 1989 §53 Abs1 lita;VStG §22 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/22 92/06/0087 4 Stammrechtssatz Bei einem fortgesetzten Delikt ist zwar eine kalendermäßig eindeutige Umschreibung des Tatraumes erforderlich (... mehr lesen...
Index: L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82007 Bauordnung Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauO Tir 1989 §25 lita;BauO Tir 1989 §53 Abs1 lita;VStG §22 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/22 92/06/0087 4 Stammrechtssatz Bei einem fortgesetzten Delikt ist zwar eine kalendermäßig eindeutige Umschreibung des Tatraumes erforderlich (... mehr lesen...
Der am 26. März 1964 geborene Beschwerdeführer ist handelsrechtlicher Geschäftsführer der L-Gesellschaft m.b.H., die als Pächterin das Gastgewerbe in der Betriebsart Kaffeehaus in S ausübt. Laut "Anzeigebericht" vom 11. Mai 1989 sei anläßlich einer Preiskontrolle am 14. März 1989 im Betrieb des Beschwerdeführers, Kaffee "N", in Anwesenheit der Auskunftsperson M, Lehrling, die dienstliche Wahrnehmung gemacht worden, daß gemäß § 11b Abs. 1 PreisG der Vorschrift, in Gastgewerbebetrie... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat das Schreiben vom 18. April 1990 an den Generalkonsul der Republik Österreich in Zürich abgesendet, welches folgenden Briefkopf unter einem Wappen enthält: "DR. A DEI OMNIPOTENTIS GRATIA ARCHIEPISCOPUS TITULARIS STRYKOWIENSIS" Am Ende des Schreibens findet sich die Unterschrift des Beschwerdeführers mit der in Maschinschrift beigesetzten Namensbezeichnung: "(Mgr.Dr. A) Erzbischof von Strykow" Mit Bescheid des Magistrates der... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren72/01 Hochschulorganisation
Norm: UOG 1975 §109 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Nach dem Tatbild der dem Besch angelasteten Verwaltungsübertretung nach § 109 Abs 2 UOG kommt es ausschließlich darauf an, daß ein akademischer Grad vom Täter unberechtigt geführt wird. Zur Konkretisierung des Tatbildes ist daher nach § 44 VStG die als erwiesen angenommene Tat nach TATORT und Tatzeit DER... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/12/23 88/17/0010 5 Stammrechtssatz Die Behörde ist verpflichtet, dem Beschuldigten einerseits die als erwiesen angenommene Tat, andererseits die Verwaltungsvorschrift, die durch die Tat verletzt worden ist, richtig und vollständig vorzuhalten. Im Hinblick auf den auf solche Weise klar abgegrenzten Schuldspruch muß ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat das Schreiben vom 18. April 1990 an den Generalkonsul der Republik Österreich in Zürich abgesendet, welches folgenden Briefkopf unter einem Wappen enthält: "DR. A DEI OMNIPOTENTIS GRATIA ARCHIEPISCOPUS TITULARIS STRYKOWIENSIS" Am Ende des Schreibens findet sich die Unterschrift des Beschwerdeführers mit der in Maschinschrift beigesetzten Namensbezeichnung: "(Mgr.Dr. A) Erzbischof von Strykow" Mit Bescheid des Magistrates der... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §44a lita;VStG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/12/23 88/17/0010 2 Stammrechtssatz Die Berufungsbehörde kann, wenn sie die Umschreibung der Tat in einem Straferkenntnis der Unterbehörde für unzureichend hält, die Tat in ihrem Bescheid näher umschreiben und (auch zeitlich) präzisieren. Aus diesem Grunde ist die Berufungsbehörde auch berechtig... mehr lesen...