Index: 40/01 Verwaltungsverfahren72/01 Hochschulorganisation
Norm: UOG 1975 §109 Abs2;VStG §2 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Der Ort der Tat ist dafür wesentlich, ob die Verwaltungsübertretung als im Inland begangen iSd § 2 Abs 2 VStG angesehen werden kann. Die Feststellung des Tatortes des Führens des akademischen Grades ist für die Beurteilung der inländischen Strafbarkeit der Tathandlung von entscheidender Bed... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren72/01 Hochschulorganisation
Norm: UOG 1975 §109 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Nach dem Tatbild der dem Besch angelasteten Verwaltungsübertretung nach § 109 Abs 2 UOG kommt es ausschließlich darauf an, daß ein akademischer Grad vom Täter unberechtigt geführt wird. Zur Konkretisierung des Tatbildes ist daher nach § 44 VStG die als erwiesen angenommene Tat nach TATORT und Tatzeit DER... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren72/01 Hochschulorganisation
Norm: UOG 1975 §109 Abs2;VStG §2 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Der Ort der Tat ist dafür wesentlich, ob die Verwaltungsübertretung als im Inland begangen iSd § 2 Abs 2 VStG angesehen werden kann. Die Feststellung des Tatortes des Führens des akademischen Grades ist für die Beurteilung der inländischen Strafbarkeit der Tathandlung von entscheidender Bed... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer bestraft, weil er "als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Firma J Warenhandelsges.m.b.H. mit dem Standort in B, die auf den beiliegenden Kopien angeführten insgesamt 304 Personen in den angegebenen Zeiträumen mit Heimarbeit beschäftigt (hat), wobei folgende Vorschriften des Heimarbeitsgesetzes nicht eingehalten wurden: 1) Gemäß § 7 Abs. 1 HAG sind Auftraggeber verpflichtet, eine fortlaufend... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;
Rechtssatz: Enthält die Tatumschreibung im
Spruch: des Strafbescheides einen Alternativvorwurf (argumentum "bzw"), so liegt ein Verstoß gegen § 44a lit a VStG vor (Hinweis E 12.3.1992, 91/06/0161). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992180180.X03 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Liezen vom 31. Mai 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als handels- und gewerberechtlicher Geschäftsführer der "Fa. B Teppichhandels GesmbH, W, L-Gasse 11", der Frau M, W, Y-Straße 14/1/5, auf Kommission insgesamt 78 Teppiche (Teppiche, Läufer, Brücken, inkl. fünf Stück Autofußmatten im Gesamtwert von ca. S 1,700.000,--) überlassen, die von dieser am 19. Mai 1990 in A, S-Straße Nr. 214, dem Dr. J und am 22. Mai 1990 ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 18. Dezember 1991 wurde der Beschwerdeführer im Verwaltungsrechtszug schuldig erkannt, er habe am 19. Juli 1990 um 11.35 Uhr in seiner Garage in R 5, bei einem mit der Marke und den Daten der Begutachtungsplakette bezeichneten PKW Spenglerarbeiten durchgeführt, ohne daß er im Besitz einer Gewerbeberechtigung für das Handwerk "Spengler" gemäß § 94 Z. 74 GewO 1973 gewesen sei. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 366 Ab... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Liezen vom 31. Mai 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als handels- und gewerberechtlicher Geschäftsführer der "Fa. B Teppichhandels GesmbH, W, L-Gasse 11", der Frau M, W, Y-Straße 14/1/5, auf Kommission insgesamt 78 Teppiche (Teppiche, Läufer, Brücken, inkl. fünf Stück Autofußmatten im Gesamtwert von ca. S 1,700.000,--) überlassen, die von dieser am 19. Mai 1990 in A, S-Straße Nr. 214, dem Dr. J und am 22. Mai 1990 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1;VStG §7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/06 89/04/0184 3 Stammrechtssatz Ein wegen Beihilfe gemäß § 7 VStG verurteilendes Straferkenntnis hat somit in seinem § 44 a lit a VStG betreffenden Spruchteil unter anderem sowohl jene Tatumstände in konkretisierter Form zu umschreiben, welche eine Zuordnung der Tat des Haupttäters zu der du... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §366 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §94 Z74;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Im Spruchteil nach § 44a Z 1 VStG wurde zwar festgestellt, daß der Beschuldigte nicht im Besitz einer Gewerbeberechtigung für das Handwerk "Spengler" im Sinne des § 94 Z 74 GewO 1973 gewesen sei. Diese Aussage über den Nichtbesitz einer solchen Gewerbeberechtigung sagt allerdings... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 18. Dezember 1991 wurde der Beschwerdeführer im Verwaltungsrechtszug schuldig erkannt, er habe am 19. Juli 1990 um 11.35 Uhr in seiner Garage in R 5, bei einem mit der Marke und den Daten der Begutachtungsplakette bezeichneten PKW Spenglerarbeiten durchgeführt, ohne daß er im Besitz einer Gewerbeberechtigung für das Handwerk "Spengler" gemäß § 94 Z. 74 GewO 1973 gewesen sei. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 366 Ab... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1;VStG §7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/06 89/04/0184 3 Stammrechtssatz Ein wegen Beihilfe gemäß § 7 VStG verurteilendes Straferkenntnis hat somit in seinem § 44 a lit a VStG betreffenden Spruchteil unter anderem sowohl jene Tatumstände in konkretisierter Form zu umschreiben, welche eine Zuordnung der Tat des Haupttäters zu der du... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §366 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §94 Z74;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Im Spruchteil nach § 44a Z 1 VStG wurde zwar festgestellt, daß der Beschuldigte nicht im Besitz einer Gewerbeberechtigung für das Handwerk "Spengler" im Sinne des § 94 Z 74 GewO 1973 gewesen sei. Diese Aussage über den Nichtbesitz einer solchen Gewerbeberechtigung sagt allerdings... mehr lesen...
Der Spruch: des im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheides lautet im wesentlichen wie folgt: "Der Beschuldigte LT hat es unterlassen, die geforderten Preise für die nachstehend genannten und in den Auslagen der folgenden Geschäftslokale sichtbar ausgestellten Sachgüter, die zur Veräußerung an Letztverbraucher vorgesehen waren, ersichtlich zu machen, und zwar: am 10. März 1988 um 9 Uhr 15 in W, F-Straße, die Preise von Juwelierwaren aller... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Wien, Wirtschaftspolizei, vom 11. April 1990, wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 23. Februar 1990 um 11.00 Uhr in W, L-Markt, Stand O, als gewerberechtlicher Geschäftsführer der Firma E-OHG es unterlassen, die Preise der zur Schau gestellten und zum Verkauf bereitgehaltenen Sachgüter "wie: Rindslungenbraten ungeputzt und Rindslungenbraten geputzt" ersichtlich zu machen. Er habe hiedurch die Bestimmungen des § 11 Abs. 1... mehr lesen...
Der vorliegende Beschwerdefall gleicht mit der Maßgabe, daß der Beschwerdeführer wegen der zuletzt vom 31. Mai zum 1. Juni 1989 bzw. am 1. Juni 1989 begangenen Verwaltungsübertretungen nach § 16 Abs. 3, § 14 Abs. 2 und § 12 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz bestraft wurde, in den wesentlichen Punkten jenem, der dem hg. Erkenntnis vom heutigen Tag, Zl. 92/18/0201, zugrunde lag. Es genügt daher, gemäß § 43 Abs. 2 VwGG auf diese Entscheidung zu verweisen. W i e n , am 4. September 1992 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer "als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1950 zur Vertretung nach außen berufenes Organ der H & O-Ges.m.b.H. mit Sitz in G, die wiederum persönlich haftende Gesellschafterin der H & O KG mit Sitz in G ist," wegen der zuletzt am 19. Mai 1989 begangenen Verwaltungsübertretungen nach § 16 Abs. 3 und § 14 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz bestraft. Gegen diesen Bescheid r... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 4. Mai 1992 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe als "verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlicher" einer namentlich angeführten Aktiengesellschaft als Dienstgeber eine Verwaltungsübertretung nach § 30 KJBG in Verbindung mit § 8 Abs. 1 lit. f begangen, da der Lehrling Karl K. am 5. Mai 1990 mit einer Presse näher angeführte Tätigkeiten ausgeführt habe. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstra... mehr lesen...
1.1. Mit Straferkenntnis vom 28. Jänner 1988 legte die Bundespolizeidirektion Graz dem Beschwerdeführer zur Last, er habe am 6. Mai 1987 um 10.45 Uhr in seinem Lebensmittelgeschäft in G, X-Straße, den ortsüblichen Preis für 1 kg blaue Trauben, Qualitätsklasse I, von S 49,-- um 81,6 %, das sind S 40,-- überschritten und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 14 Abs. 1 des Preisgesetzes begangen. Über den Beschuldigten wurde gemäß § 15 leg. cit. eine Geldstrafe von S 1.500,-- (zwei ... mehr lesen...
Der vorliegende Beschwerdefall gleicht mit der Maßgabe, daß der Beschwerdeführer wegen der zuletzt vom 30. zum 31. Mai 1989 bzw. am 31. Mai 1989 begangenen Verwaltungsübertretungen nach § 16 Abs. 3, § 14 Abs. 2 und § 12 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz bestraft wurde, in den wesentlichen Punkten jenem, der dem hg. Erkenntnis vom heutigen Tag, Zl. 92/18/0201, zugrundelag. Es genügt daher, gemäß § 43 Abs. 2 VwGG auf diese Entscheidung zu verweisen. W i e n , am 4. September 1992 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren55 Wirtschaftslenkung
Norm: PrG 1976 §11;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Gemäß § 44a lit a VStG hat der
Spruch: eines Straferkenntnisses die als erwiesen angenommene Tat zu enthalten. Hiebei ist auch die Nennung der Tatzeit ein wesentliches Erfordernis. Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit European... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §14;AZG §16;VStG §44a lita;VStG §9 Abs1; Beachte Nachstehende Beschwerden wurden im gleichen Sinne erledigt am
4.9.1992
92/18/0202, 92/18/0204 und 92/18/0205
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992180201.X01 Im RIS seit 04.09.1992 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;VStG §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/08/0054 E 27. September 1988 RS 2 Stammrechtssatz § 44a lit a VStG verlangt eine Bezeichnung jener Merkmale, auf Grund derer eine Person die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit iSd § 9 VStG trifft (Hinweis E 15.9.1987, 87/04/0041). Schla... mehr lesen...
Der Spruch: des im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheides lautet im wesentlichen wie folgt: "Der Beschuldigte LT hat es unterlassen, die geforderten Preise für die nachstehend genannten und in den Auslagen der folgenden Geschäftslokale sichtbar ausgestellten Sachgüter, die zur Veräußerung an Letztverbraucher vorgesehen waren, ersichtlich zu machen, und zwar: am 10. März 1988 um 9 Uhr 15 in W, F-Straße, die Preise von Juwelierwaren aller... mehr lesen...
1.1. Mit Straferkenntnis vom 28. Jänner 1988 legte die Bundespolizeidirektion Graz dem Beschwerdeführer zur Last, er habe am 6. Mai 1987 um 10.45 Uhr in seinem Lebensmittelgeschäft in G, X-Straße, den ortsüblichen Preis für 1 kg blaue Trauben, Qualitätsklasse I, von S 49,-- um 81,6 %, das sind S 40,-- überschritten und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 14 Abs. 1 des Preisgesetzes begangen. Über den Beschuldigten wurde gemäß § 15 leg. cit. eine Geldstrafe von S 1.500,-- (zwei ... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Wien, Wirtschaftspolizei, vom 11. April 1990, wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 23. Februar 1990 um 11.00 Uhr in W, L-Markt, Stand O, als gewerberechtlicher Geschäftsführer der Firma E-OHG es unterlassen, die Preise der zur Schau gestellten und zum Verkauf bereitgehaltenen Sachgüter "wie: Rindslungenbraten ungeputzt und Rindslungenbraten geputzt" ersichtlich zu machen. Er habe hiedurch die Bestimmungen des § 11 Abs. 1... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren55 Wirtschaftslenkung
Norm: PrG 1976 §11;VStG §44a lita;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/03/0218 E VS 27. Juni 1984 VwSlg 11478 A/1984 RS 1 Stammrechtssatz Der Umstand, daß bei der Angabe der Tatzeit im
Spruch: eines im Instanzenzug bestätigen Straferkenntnisses ein Schreibfehler unterlaufen sein mag, wäre bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Zulässigkeit der... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren55 Wirtschaftslenkung
Norm: AVG §59 Abs1;PrG 1976 §11 Abs1;PrG 1976 §11 Abs3 idF 1980/288;PrG 1976 §11 Abs3 idF 1982/311;PrG 1976 §16 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Mit Rücksicht auf die große Anzahl von zur Schau gestellten Sachgütern, wo es kaum möglich gewesen wäre, im
Spruch: des in Beschwerde gezogenen Bescheides jene Sachgüter anders als verallgemeinernd zu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren55 Wirtschaftslenkung
Norm: PrG 1976 §14 Abs1 idF 1980/288;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Lautet der
Spruch: des Straferkenntnisses dahingehend, daß der Besch für eine genau bezeichnete Ware einen bestimmten, den ortsüblichen Preis erheblich überschreitenden Preis verlangt bzw ersichtlich gemacht habe, so hat es die Beh durch di... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0053 E VS 3. Oktober 1985 VwSlg 11894 A/1985 RS 2 Stammrechtssatz Der Vorschrift des § 44 a lit a VStG ist dann entsprochen, wenn a) im
Spruch: des Straferkenntnisses dem Beschuldigten die Tat in so konkretisierter Umschreibung vorgeworfen ist, daß er (im ordentlichen Verwaltungsstrafverfahren, gegebenen... mehr lesen...