Norm: ABGB §140 AeABGB §140 BdBPGG §1oöPGG allg
Rechtssatz: Grundsätzlich ist in Anbetracht der Bestimmungen des Oö PGG und der Einstufungsverordnung zum Oö PGG, LGBl 1999/25, davon auszugehen, dass mit dem einem Anspruchswerber gewährten Pflegegeld dessen pflegebedingte Mehraufwendungen abgegolten sind. Es obliegt dem Pflegegeldbezieher, Gegenteiliges zu beweisen, nämlich dass der tatsächliche Betreuungsaufwand mit dem gewährten Pflegegeld nic... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AeABGB §140 BdBPGG §1oöPGG allg
Rechtssatz: Besteht Anspruch auf Pflegegeld, dann sind Zahlungen für pflegebedingten Betreuungsaufwand grundsätzlich nicht als Abzug von der Unterhaltsbemessungsgrundlage zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 1 Ob 357/99b Entscheidungstext OGH 14.01.2000 1 Ob 357/99b 1 Ob 217/08f ... mehr lesen...
Norm: BPGG §1EinstV §1EinstV §2oö PGG §1
Rechtssatz: Das BPGG will nur die Personen erfassen, die selbst der Pflege in Form notwendiger Betreuung und Hilfe bedürfen. Kann eine Person die Verrichtungen des täglichen Lebens, ohne die sie der Verwahrlosung ausgesetzt wäre (§ 1 EinstV) und die zur Sicherung der Existenz der eigenen Person erforderlich sind (§ 2 EinstV), noch weitgehend selbst vornehmen, dann besteht kein Pflegebedarf im Sinne des B... mehr lesen...
Norm: BPGG §1EinstV §1EinstV §2nöEinstV §1nöEinstV §2
Rechtssatz: Das Pflegegeldrecht eröffnet nur Ansprüche bei bereits bestehenden und Pflegebedürftigkeit auslösenden körperlichen und/oder geistigen Defiziten, nicht aber Ansprüche auf bloße therapeutische Interventionen, welche darauf hinwirken sollen, daß hiedurch in (unbestimmter) Zukunft der Eintritt von Pflegebedürftigkeit unter Umständen vermieden oder eingetretene Pflegebedürftigkeit al... mehr lesen...
Norm: BPGG §1BPGG §4EinstV §1EinstV §2WrEinstV §1WrEinstV §2WrEinstV §4WPGG §1Tir PBV §4
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 4 WrEinstV (§ 4 EinstV) mit der Anordnung der "Gleichsetzung" zeigt, daß zwischen Anleitung und Beaufsichtigung auf der einen Seite und Betreuung und Hilfe auf der anderen Seite grundsätzlich ein qualitativer Unterschied besteht. Die Vermeidung der Selbstgefährdung an sich stellt eine "Eigenleistung" jedes - auch behinderten... mehr lesen...
Norm: ABGB §140BPGG §1
Rechtssatz: Pflegegeld ist in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzurechnendes Arbeitseinkommen dessen, der die notwendigen Pflegeleistungen für ein in seiner Obsorge befindliches Kind erbringt und dafür - auch ohne formellen Vertrag oder rechtserhebliche Absprache - das diesem gewährte Pflegegeld vereinnahmt. Entscheidungstexte 10 R 306/97w Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ABGB §140BPGG §1 :
Rechtssatz: Pflegegeld ist in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzurechnendes Arbeitseinkommen dessen, der die notwendigen Pflegeleistungen für ein in seiner Obsorge befindliches Kind erbringt und dafür - auch ohne formellen Vertrag oder rechtserhe Entscheidungstexte 10 R 306/97w Entscheidungstext LG St. Poelten 15.10.1997 10 R 306/97w ... mehr lesen...
Norm: BPGG §1EinstV allg
Rechtssatz: Spezielle Lernhilfe und Lernförderung sind nicht als existenzsichernde Maßnahme weder im Sinne des BPGG noch der EinstV anzusehen. (Bloßer) Bildungsfortschritt ist - nach Wortlaut und Zielsetzung (§ 6 ABGB) des Gesetzgebers wie auch des Verordnungsgebers - nicht Gegenstand eines Pflegegeldanspruches. Entscheidungstexte 10 ObS 9/97i Entscheidungste... mehr lesen...