RS OGH 1997/1/28 10ObS9/97i

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Veröffentlicht am 28.01.1997
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Norm

BPGG §1
EinstV allg

Rechtssatz

Spezielle Lernhilfe und Lernförderung sind nicht als existenzsichernde Maßnahme weder im Sinne des BPGG noch der EinstV anzusehen. (Bloßer) Bildungsfortschritt ist - nach Wortlaut und Zielsetzung (§ 6 ABGB) des Gesetzgebers wie auch des Verordnungsgebers - nicht Gegenstand eines Pflegegeldanspruches.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107453

Dokumentnummer

JJR_19970128_OGH0002_010OBS00009_97I0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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