Norm
ABGB §140Rechtssatz
Pflegegeld ist in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzurechnendes Arbeitseinkommen dessen, der die notwendigen Pflegeleistungen für ein in seiner Obsorge befindliches Kind erbringt und dafür - auch ohne formellen Vertrag oder rechtserhe
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00199:1997:RSP0000003Dokumentnummer
JJR_19971015_LG00199_01000R00306_97W0000_001