Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §94 Abs1; BDG 1979 §94 Abs1a; BDG 1979 §94 Abs2;VwRallg; BDG 1979 § 94 heute BDG 1979 § 94 gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 205/2022 BDG 1979 § 94 gültig von 01.01.2020 bis 31.12.2022 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §94 Abs1 idF 2007/I/333; BDG 1979 §94 Abs1a idF 2007/I/333; BDG 1979 §94 Abs2 idF 2007I/333;VwRallg; BDG 1979 § 94 heute BDG 1979 § 94 gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 205/2022 BDG 197... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2; BDG 1979 §48 Abs1; BDG 1979 §94 Abs1; BDG 1979 §94 Abs1a; BDG 1979 §94 Abs2; VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg; BDG 1979 § 43 heute BDG 1979 § 43 gültig ab 10.10.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 143/2024 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §44 Abs1; BDG 1979 §94 Abs1; BDG 1979 §94 Abs1a; BDG 1979 §94 Abs2; StGB §297; VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg; BDG 1979 § 44 heute BDG 1979 § 44 gültig ab 01.01.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 10/1999 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §94 Abs1;VwRallg; BDG 1979 § 94 heute BDG 1979 § 94 gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 205/2022 BDG 1979 § 94 gültig von 01.01.2020 bis 31.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl.... mehr lesen...
Index: L22001 Landesbedienstete Burgenland001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §109 Abs1 impl; BDG 1979 §94 Abs1 Z1 impl;LBDG Bgld 1997 §111 Abs1 Z3;LBDG Bgld 1997 §112 Abs1;LBDG Bgld 1997 §113 Abs1 Z1;LBDG Bgld 1997 §143 Abs2;VwRallg; BDG 1979 § 109 heute BDG 1979 § 109 gültig ab 18.06.2015 zuletzt geä... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §94 Abs1 Z1; BDG 1979 §94 Abs2;VwRallg; BDG 1979 § 94 heute BDG 1979 § 94 gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 205/2022 BDG 1979 § 94 gültig von 01.01.2020 bis 31.12.2022 zuletz... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 6. Juli 2007 wurde der Beschwerdeführer, der bis April 2002 im Finanzamt M als Betriebsprüfer bzw. Gruppenleiterstellvertreter, sodann als vorübergehend mit der Funktion des Gruppenleiters der Betriebsprüfungsabteilung dieses Finanzamtes und mit Wirkung vom 1. Februar 2004 als Teamleiter der Betriebsveranlagung des Finanzamtes B betraut gewesen sei, schuldig erkannt, "1.a) im Zeitraum vom 1.11.2000 bis zum 15... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 6. Juli 2007 wurde der Beschwerdeführer, der bis April 2002 im Finanzamt M als Betriebsprüfer bzw. Gruppenleiterstellvertreter, sodann als vorübergehend mit der Funktion des Gruppenleiters der Betriebsprüfungsabteilung dieses Finanzamtes und mit Wirkung vom 1. Februar 2004 als Teamleiter der Betriebsveranlagung des Finanzamtes B betraut gewesen sei, schuldig erkannt, "1.a) im Zeitraum vom 1.11.2000 bis zum 15... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 6. Juli 2007 wurde der Beschwerdeführer, der bis April 2002 im Finanzamt M als Betriebsprüfer bzw. Gruppenleiterstellvertreter, sodann als vorübergehend mit der Funktion des Gruppenleiters der Betriebsprüfungsabteilung dieses Finanzamtes und mit Wirkung vom 1. Februar 2004 als Teamleiter der Betriebsveranlagung des Finanzamtes B betraut gewesen sei, schuldig erkannt, "1.a) im Zeitraum vom 1.11.2000 bis zum 15... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 6. Juli 2007 wurde der Beschwerdeführer, der bis April 2002 im Finanzamt M als Betriebsprüfer bzw. Gruppenleiterstellvertreter, sodann als vorübergehend mit der Funktion des Gruppenleiters der Betriebsprüfungsabteilung dieses Finanzamtes und mit Wirkung vom 1. Februar 2004 als Teamleiter der Betriebsveranlagung des Finanzamtes B betraut gewesen sei, schuldig erkannt, "1.a) im Zeitraum vom 1.11.2000 bis zum 15... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §56 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §94 Abs1 Z2;VStG §22 Abs1 impl;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer, der bis April 2002 in einem Finanzamt als Betriebsprüfer bzw. Gruppenleiterstellvertreter, sodann als vorübergehend mit der Funktion des Gruppenleiters der Betriebsprüfungsabteilung dieses Finanzamtes und mit Wirkung vom ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §94 Abs1 Z2;VStG §22 Abs1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2007/07/0033 E 27. März 2008 RS 3
(hier betreffend Dreijahresfrist des § 94 Abs. 1 Z. 2 BDG) Stammrechtssatz Eine Ausnahme von dem im Verwaltungsstrafrecht verankerten Kumulationsprinzip besteht beim so genannten "fortgesetzten Delikt", worunter eine Reihe von gesetzwidr... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Wie § 91 BDG zu entnehmen ist, liegt eine Dienstpflichtverletzung dann vor, wenn das Verhalten eines Beamten unter einen disziplinär zu ahndenden Tatbestand fällt und keine Umstände vorliegen, die die Tat gerechtfertigt erscheinen lassen. Bei der "Kenntnis" von solchen Umständen iSd § 94 Abs. 1 Z. 1 BDG reicht ein begründe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §94 Abs1 Z2;VStG §22 Abs1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/10/0045 E 6. Mai 1996 RS 2
(hier betreffend Dreijahresfrist des § 94 Abs. 1 Z. 2 BDG) Stammrechtssatz Um von einem fortgesetzten Delikt sprechen zu können, müssen Einzelakte von einem vorgefaßten einheitlichen Willensentschluß, von einem sog Gesamtvorsatz getragen sei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §56 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §94 Abs1 Z2;VStG §22 Abs1 impl;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer, der bis April 2002 in einem Finanzamt als Betriebsprüfer bzw. Gruppenleiterstellvertreter, sodann als vorübergehend mit der Funktion des Gruppenleiters der Betriebsprüfungsabteilung dieses Finanzamtes und mit Wirkung vom ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §94 Abs1 Z2;VStG §22 Abs1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2007/07/0033 E 27. März 2008 RS 3
(hier betreffend Dreijahresfrist des § 94 Abs. 1 Z. 2 BDG) Stammrechtssatz Eine Ausnahme von dem im Verwaltungsstrafrecht verankerten Kumulationsprinzip besteht beim so genannten "fortgesetzten Delikt", worunter eine Reihe von gesetzwidr... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Wie § 91 BDG zu entnehmen ist, liegt eine Dienstpflichtverletzung dann vor, wenn das Verhalten eines Beamten unter einen disziplinär zu ahndenden Tatbestand fällt und keine Umstände vorliegen, die die Tat gerechtfertigt erscheinen lassen. Bei der "Kenntnis" von solchen Umständen iSd § 94 Abs. 1 Z. 1 BDG reicht ein begründe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §94 Abs1 Z2;VStG §22 Abs1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/10/0045 E 6. Mai 1996 RS 2
(hier betreffend Dreijahresfrist des § 94 Abs. 1 Z. 2 BDG) Stammrechtssatz Um von einem fortgesetzten Delikt sprechen zu können, müssen Einzelakte von einem vorgefaßten einheitlichen Willensentschluß, von einem sog Gesamtvorsatz getragen sei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht seit dem 1. November 1986 als Leiter des Gemeindeamtes in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur burgenländischen Gemeinde P. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission für Gemeindebeamte beim Amt der Burgenländischen Landesregierung vom 11. Juli 2005 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe während seiner gesamten Dienstzeit als Leiter des Gemeindeamtes regelmäßig Urlaubsablösen für den "nicht verbrauchten Urlaub" bezogen, un... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht seit dem 1. November 1986 als Leiter des Gemeindeamtes in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur burgenländischen Gemeinde P. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission für Gemeindebeamte beim Amt der Burgenländischen Landesregierung vom 11. Juli 2005 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe während seiner gesamten Dienstzeit als Leiter des Gemeindeamtes regelmäßig Urlaubsablösen für den "nicht verbrauchten Urlaub" bezogen, un... mehr lesen...
Index: L22001 Landesbedienstete BurgenlandL24001 Gemeindebedienstete Burgenland001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §109 Abs1 impl;BDG 1979 §94 Abs1 Z1 impl;GdBedG Bgld 1971 §3;LBDG Bgld 1997 §113 Abs1 Z1 impl;LBDG Bgld 1997 §125 Abs1 impl;LBDG Bgld/Gemeindebeamten 1971 §113 Abs1 Z1;LBDG Bgld/Gemeindebeamten 1971 §125 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Maßgebend für den Beginn der ... mehr lesen...
Index: L22001 Landesbedienstete BurgenlandL24001 Gemeindebedienstete Burgenland001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §109 Abs1 impl;BDG 1979 §94 Abs1 Z1 impl;GdBedG Bgld 1971 §3;LBDG Bgld 1997 §113 Abs1 Z1 impl;LBDG Bgld 1997 §125 Abs1 impl;LBDG Bgld/Gemeindebeamten 1971 §113 Abs1 Z1;LBDG Bgld/Gemeindebeamten 1971 §125 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Maßgebend für den Beginn der ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit dem Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 29. Juni 2004 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, nachstehende Dienstpflichtverletzung begangen zu haben: "Der Gendarmeriebeamte hat während der Zeit seiner Zuteilung zur Grenzkontrolle K vom 1. Juli 2003 bis zum 24. November 2003 auf seinem Personenkraftwagen der Marke Rena... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit dem Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 29. Juni 2004 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, nachstehende Dienstpflichtverletzung begangen zu haben: "Der Gendarmeriebeamte hat während der Zeit seiner Zuteilung zur Grenzkontrolle K vom 1. Juli 2003 bis zum 24. November 2003 auf seinem Personenkraftwagen der Marke Rena... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §110 Abs1;BDG 1979 §110 Abs2;BDG 1979 §38;BDG 1979 §39;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;BDG 1979 §97 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Für die Frage, ob Verfolgungsverjährung eingetreten war, ist gemäß § 94 Abs. 1 Z. 1 BDG 1979 entscheidend, welche die für den Beschwerdeführer (Exekutivbeamter) während der Zeit seiner Dienstzuteilung... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §110 Abs1;BDG 1979 §110 Abs2;BDG 1979 §38;BDG 1979 §39;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;BDG 1979 §97 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Für die Frage, ob Verfolgungsverjährung eingetreten war, ist gemäß § 94 Abs. 1 Z. 1 BDG 1979 entscheidend, welche die für den Beschwerdeführer (Exekutivbeamter) während der Zeit seiner Dienstzuteilung... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Berufsschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol. Seine Dienststelle ist die Tiroler Fachberufsschule für X in Innsbruck. Der Beschwerdeführer steht als Berufsschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol. Seine Dienststelle ist die Tiroler Fachberufsschule für römisch zehn in Innsbruck. Mit Disziplinarerkenntnis der beim Amt der Tiroler Landesregierung eingerichteten Disziplinarko... mehr lesen...
Index: L26007 Lehrer/innen Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §94 Abs1 impl;B-VG Art14 Abs4 lita;LDG 1984 §72 Abs1 Z1;LDG 1984 §72 Abs1 Z2;LDG 1984 §92;LDHG Tir 1998 §10;LDHG Tir 1998 §2 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Der Gesetzgeber stellt beim Beginn des Fristenlaufes der Verjährungsfrist nach § 72 Abs. 1 Z. 1 LDG ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberoffizial in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war bis zum Ablauf des 30. April 1996 Beamter der Post- und Telegraphenverwaltung; am 1. Mai 1996 trat an deren Stelle im Wege der Gesamtrechtsnachfolge die Post- und Telecom Austria AG (§ 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Poststrukturgesetzes, Art. 95 des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 2001/1996 - PTSG 1996). Mit 31. Dezember 1998 trat an deren Stelle im Wege der Gesamtrechtsnachfolge die Österr... mehr lesen...