Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §93 Abs1 impl;LDG 1984 §69;LDG 1984 §71 Abs1;
Rechtssatz: Für generalpräventive Erwägungen reicht schon die bloße Möglichkeit der Begehung von gleichartigen Straftaten durch andere Landeslehrer aus; der Zweck der Generalprävention kommt nicht nur dann in Betracht, wenn andere jenes Verhalten, von welchem sie durch die Strafe abgehalten werden... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §93 Abs1 impl;LDG 1984 §69;LDG 1984 §71 Abs1;LDG 1984 §87 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Auch wenn § 71 Abs. 1 zweiter Satz LDG 1984 als Zweck der Disziplinarstrafe ausdrücklich die Spezialprävention in den Vordergrund stellt, schließt die im ersten Satz dieser Bestimmung verwendete Formulierung, das Maß für die Höhe der Strafe habe die Schwere der Die... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 impl;BDG 1979 §93 Abs1 impl;LDG 1984 §70 Abs1 Z4;LDG 1984 §71 Abs1;StGB §32 Abs1;
Rechtssatz: Auch wenn die Disziplinarstrafe der Entlassung nicht der Sicherung der Gesellschaft, der Resozialisierung des Täters oder gar der Vergeltung dient, so handelt es sich dabei doch um eine Strafe. Die Frage, ob durch die Ve... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Beamter in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er hat im maßgeblichen Zeitraum Oktober 1994 bis Februar 1995 seinen Dienst im Polizeigefangenenhaus der Bundespolizeidirektion Linz versehen. Mit Disziplinarerkenntnis vom 12. Dezember 1996 hat die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres wie folgt zu Recht erkannt: "RI L ist schuldig, als Beamter nicht gemäß § 43 Abs. 2 BDG 1979 in seinem gesamten Verhalten dara... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhalt mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides stand der Beschwerdeführer als Revierinspektor im Bereich der Zollwache in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Zollamt Klingenbach. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen vom 14. September 2000 wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt: "Revierinspektor M ist schuldi... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §59 Abs1;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;StGB §32 Abs1;
Rechtssatz: Ein Zollbeamter, der seine Befugnisse vorsätzlich und wissentlich derart missbraucht, dass er Fremden am Grenzübergang die illegale Einreise ermöglicht und dafür von diesen Personen ein Entgelt verlangt, ist grundsätzlich nicht mehr tragbar, weil d... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand im Zeitpunkt des verfahrensgegenständlichen Vorfalles in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund, seine Dienststelle war bis zum Ausspruch der Suspendierung die Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Neubau. Der Beschwerdeführer wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 22. Jänner 1997, E Vr x, HV y, des Vergehens der Hehlerei nach § 164 Abs. 3 StGB schuldig erkannt, weil er "am 10.10.1996 in Wien einen... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;StGB §32;StGB §34; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 3;
(RIS: abwh) Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/09/0042 E 7. Juli 1999 RS 3 Stammrechtssatz Die belangte Behörde hat sich mit dem fü... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs2;StGB §164 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Im Fall eines nach § 164 Abs. 3 StGB wegen Hehlerei rechtskräftig verurteilten Exekutivbeamten hat die Disziplinaroberkommission die Entlassung dieses Beamten im Wesentlichen da... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Offizial in einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Postamt 1170 Wien, wo er zur Zeit des beschwerdegegenständlichen Disziplinarvergehens als Gesamtzusteller in Verwendung stand. Mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 23. Dezember 1997 wurde der Beschwerdeführer des Vergehens der Veruntreuung nach § 133 Abs. 1, 2, erster Fall StGB schuldig erkannt. Der ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Oberrevident in einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Zur Zeit des beschwerdegegenständlichen Disziplinarvergehens versah er seinen Dienst beim Postamt Albrechtsberg. Mit Bescheid der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen vom 17. Oktober 1997 wurde der Beschwerdeführer nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung schuldig erkannt, am 7. August 1997 aus dem Wertzeichenvorschuss des Postamtes Albrechtsberg S 200... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/09/0200 E 31. Mai 1990 VwSlg 13213 A/1990 RS 15 Stammrechtssatz Die Worte in seinem gesamten Verhalten (im § 43 Abs 2 BDG 1979) lassen den Schluß zu, daß hiedurch nicht nur das Verhalten im Dienst gemeint ist, sondern auch außerdienstliches Verhalten, wenn Rückwirkungen auf de... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;
Rechtssatz: Im Hinblick darauf, dass der Beamte die Geschädigte unbestrittenermaßen in seiner Funktion als Gesamtzusteller kennen lernte, und sie ihm deshalb ihr Sparbuch zur Vornahme einer Einzahlung anvertraute, von dem der Beamte in der Folge einen Betrag von S 98.000,-- veruntreute, kann kein Zweifel daran b... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/09/0316 E 17. November 1994 RS 5
(hier: der Beamte wurde für schuldig erkannt, aus dem
Wertzeichenvorschuss eines Postamtes S 200,-- für private Zwecke
entnommen zu haben) Stammrechtssatz Angesichts der Art und Schwere der begangenen Straftat (hier: Manipulationen bei der Empfangnahme von Nachn... mehr lesen...
Der 1961 geborene Beschwerdeführer stand bis zur Erlassung des angefochtenen Bescheides der belangten Behörde als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war (vor Beginn seines Krankenstandes vom 14. Oktober 1991) bei der Bundespolizeidirektion Graz, Referat 3 - Monturwirtschaft, im Innendienst tätig. Der Beschwerdeführer befand sich zunächst vom 20. Juni bis 25. Juli 1991 wegen eines operativen Eingriffes am Fuß im Krankenstand. Seinen Diens... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §92 Abs1;BDG 1979 §93 Abs1;StGB §32 Abs1; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 3;
(RIS: abwh)
Rechtssatz: Auch wenn die Disziplinarstrafe der Entlassung nicht der Sicherung der Gesellschaft, der Resozialisierung des Täters od... mehr lesen...
Der im Jahr 1949 geborene Beschwerdeführer stand als Bezirksinspektor (im Bereich der Bundesgendarmerie) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war seit Juli 1986 beim Gendarmerieposten Ried im Innkreis und zuletzt beim Gendarmerieposten Schärding zur Dienstleistung zugeteilt. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 22. Juli 1997 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe "§§ 7, 43 Abs. 1 und 2 so... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/07/07 99/09/0042 3
(hier: erster bis dritter Halbsatz) Stammrechtssatz Die belangte Behörde hat sich mit dem für die Beurteilung der weiteren Tragbarkeit des Beamten im öffentlichen Dienst maßgeblichen Ausmaß der Schwere der Dienstpflichtverletzung, die a... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Oberoffizial (im Postdienst) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war bis zum Zeitpunkt seiner Suspendierung als motorisierter Briefeinsammler bei einem Postamt in Wien tätig; bis Ende November 1994 war der Beschwerdeführer vormittags auch als Eilzusteller eingesetzt worden. Mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien als Schöffengericht vom 12. Juni 1995 wurde der Beschwerdeführer des ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;
Rechtssatz: Ein Beamter, der wissentlich seine Befugnis, im Namen der Post Geldbeträge entgegenzunehmen, in vier Fällen durch Nichtweiterleitung und Zueignung der Beträge missbraucht und seinen Dienstgeber um des eigenen Vorteils willen in dieser Weise schädigt, belastet das zwischen ihm und seinem Dienstgeber besteh... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 3;
(RIS: abwh) Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/09/0186 E 29. September 1992 RS 6 Stammrechtssatz Wenn schon unter Bedachtnahme auf die Schwere der Pflichtverletzung und die daraus ent... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0092 E 15. Dezember 1989 RS 6
(erster Satz) Stammrechtssatz Eine einwandfreie Dienstleistung nach Aufdeckung der Tat vermag den Vertrauensverlust nicht aufzuwiegen. Angesichts der Art und Schwere der begangenen Straftat (hier: Vergehen der Veruntreuung nach dem § 133 Abs 1 und Abs 2 erster F... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;
Rechtssatz: Die Disziplinarstrafe der Entlassung ist nicht nur dann auszusprechen, wenn ein Beamter seine Dienstpflichten derart verletzt hat, dass er für den öffentlichen Dienst überhaupt untragbar ist, sondern auch dann, wenn er nur in seiner bisherigen Verwendung untragbar geworden ist, auch wenn für die Dienstbeh... mehr lesen...
Der im Jahr 1964 geborene Beschwerdeführer stand zuletzt als Gruppeninspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war im Bereich des Landesgendarmeriekommandos für Steiermark, Bezirksgendarmeriekommando Voitsberg, dem Gendarmerieposten Söding zugeteilt. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 26. März 1997 wurde der Beschwerdeführer wie folgt für schuldig erkannt: "1) Am 20. Oktober 1996, um ca 19.1... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;StGB §32;StGB §34; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 3;
(RIS: abwh) Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/07/07 99/09/0042 3 Stammrechtssatz Die belangte Behörde hat sich mit dem für die Beurtei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als stellvertretender Leiter des Straßenbauamtes Eisenstadt in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Burgenland. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission für Landesbeamte beim Amt der Burgenländischen Landesregierung vom 21. November 1996 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 9. August 1995 seine vorübergehende Abwesenheit von der Dienststelle in der Zeit von ca. 15.00 Uhr bis 15.45 Uhr entgegen der im Runderlas... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §65;AVG §66 Abs4;BDG 1979 §124 Abs1;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §93 Abs2;
Rechtssatz: § 93 Abs 2 BDG 1979 normiert das Absorptionsprinzip nur für jene Dienstpflichtverletzungen, über die gleichzeitig erkannt wird. Eine verfassungskonforme Interpretation dieser Bestimmung ergibt, dass über alle angezeigten Dienstpflichtverletzungen ein und ... mehr lesen...
Der im Jahr 1939 geborene Beschwerdeführer stand als Lehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war zuletzt der Bundesbildungsanstalt für Kindergartenpädagogik in Innsbruck zugewiesen und zugleich auch dem Pädagogischen Institut des Landes Tirol zur Dienstleistung zugeteilt. Als "lebende Subvention" hatte der Beschwerdeführer von 1976 bis zum August 1996 in der Funktion des Direktors der Katholischen Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik der Barmherz... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §210;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;StGB §32;StGB §34; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 3;
(RIS: abwh)
Rechtssatz: Die belangte Behörde hat sich mit dem für die Beurteilung der weiteren Tragbarkeit des Be... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §210;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;StGB §32 Abs1;
Rechtssatz: Zwar handelt es sich beim Disziplinarverfahren nicht um einen Anklageprozess, und es ist die Disziplinarkommission bei der Festsetzung der Strafe im Disziplinarverfahren auch nicht an die Anträge des Disziplinaranwaltes gebunden, die bel Beh hätte jedo... mehr lesen...