Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z3;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Kernbereich der dienstlichen Anforderungen an einen Beamten der Österreichischen Post AG ist der sorgsame, korrekte und verantwortungsvolle Umgang u.a. mit anvertrauten Geldmitteln. Unautorisierte Entnahmen von Geldmitteln aus der anvertrau... mehr lesen...
Beim Beschwerdeführer handelt es sich um einen im Zustelldienst verwendeten Beamten der Österreichischen Post AG. Mit dem Disziplinarerkenntnis der Behörde erster Instanz wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe "1) am 6. Februar 2004 beim Postamt M in der Zeit zwischen 13.30 Uhr und 14.00 Uhr eine Banknote im Wert von EUR 5, eine Zwei-Euro Münze sowie drei Rubbellose widerrechtlich an sich gebracht und 2) seit 2 Jahren in 700 Fällen bei der Annahme von Br... mehr lesen...
Der 1964 geborene Beschwerdeführer stand als Bediensteter der Österreichischen Post AG in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine letzte Dienststelle war das Postamt ... W, wo er als Gesamtschalterbediensteter seinen Dienst verrichtete. Bereits mit Disziplinarerkenntnis vom 1. April 2003 war der Beschwerdeführer schuldig erkannt worden, im Zeitraum vom 2. August 2002 bis 30. August 2002 entgegen den die Auszahlung von Auszahlungsbestätigungen (Ersatzschec... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;StGB §127;StGB §128 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/09/0143 E 18. Dezember 2001 RS 1
(hier: schwerer Diebstahl iSd §§ 127, 128 Abs. 1 StGB seitens
eines Postbeamten) Stammrechtssatz Bei einem strafrechtlich geahndeten Verhalten (hier: Unterlassung der Hilfeleistung iSd § 95 Abs. 1... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;StGB §127;StGB §128 Abs1;
Rechtssatz: Insoweit der Postbeamte damit argumentiert, in Anbetracht seiner Bemühungen, seine Probleme in den Griff zu bekommen, und der durch die lang andauernde Suspendierung bewirkten Persönlichkeitsveränderung könne ein Vertrauensverlust nicht ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;
Rechtssatz: Ein Beamter, der sich unter Ausnutzung seiner dienstlichen Möglichkeiten und während seines Dienstes (hier: vorsätzlich und in zahlreichen Fällen, wobei es auf die Höhe des Gesamtschadens nicht entscheidend ankommt) an fremden Geldern vergreift, ist grundsätzlich nicht ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;StGB §127;StGB §128 Abs1;
Rechtssatz: Ein Beamter, der unter Ausnützung seiner dienstlichen Möglichkeiten wiederholt, nämlich in zumindest zwei Fällen, Geldbeträge gestohlen hat, ist grundsätzlich nicht mehr tragbar, weil durch diese (wiederholten) Taten nicht nur das Vertra... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;StGB §32 Abs1; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 3;
(RIS: abwh) Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/09/0182 E 28. Juli 2000 RS 4 Stammrechtssatz Auch wenn die Disziplinarstrafe der Entlassung nicht der Sicherung de... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand im Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Taten in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war bis zum Ausspruch seiner Suspendierung die Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat O. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 16. September 2002 wurde der Beschwerdeführer nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung wie folgt für schuldig erkannt: "1. er ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Bemessung der Disziplinarstrafe hat die Disziplinarkommission, wenn die Entlassung in Frage kommt, am Maß der Schwere der Dienstpflichtverletzung gemäß § 93 Abs. 1 BDG 1979 zu prüfen, ob die Verhängung der höchsten Strafe gemäß § 92 Abs. 1 Z. 4 BDG 1979 geboten ist. Hiebei steht die Frage des durch die Verfehl... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;StGB §27;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/09/0110 E 22. Oktober 2003 RS 1 Stammrechtssatz Insoweit der Beamte die strafgerichtliche Strafbemessung bzw. die im gerichtlichen Strafverfahren erfolgte Verhängung einer Strafe unter der Grenze des § 27 StGB für sich ins T... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;StGB §32 Abs1; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 3;
(RIS: abwh) Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/09/0182 E 28. Juli 2000 RS 4
Hier ohne den ersten und dritten Satz Stammrechtssatz Auch wenn die Disziplinarstrafe... mehr lesen...
Der 1968 geborene Beschwerdeführer stand bis zur gegenständlichen Entlassung als Offizial in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war bis zum Ablauf des 30. April 1996 Beamter der Post- und Telegraphenverwaltung; am 1. Mai 1996 trat an deren Stelle im Wege der Gesamtrechtsnachfolge die Post- und Telekom Austria AG (§ 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Poststrukturgesetzes, Artikel 95 des Bundesgesetzes, BGBl. 201/1996); seit 31. Dezember 1998 trat an deren Stelle im Wege... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;
Rechtssatz: Der Beamte hat in seiner Funktion als Zusteller bei einem Postamt in mindestens 15 Fällen Nachnahmebeträge zwar einkassiert, diese jedoch nicht zur Verrechnung gebracht, sondern das Geld für sich verwendet. Die jeweiligen Nachnahmebeträge in der Höhe bis zu EUR 260,-- hat er jeweils... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;
Rechtssatz: Ein Beamter, der unter Ausnützung seiner dienstlichen Möglichkeiten wiederholt, nämlich in zumindest fünfzehn Fällen, Geldbeträge veruntreut hat, ist grundsätzlich nicht mehr tragbar, weil durch diese (wiederholten) Taten nicht nur das Vertrauensverhältnis zu seinen Vorgesetzten, so... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;
Rechtssatz: Es ist nicht zu prüfen, welche konkreten Folgen die Verhängung der Disziplinarstrafe der Entlassung für den Beamten nach sich zieht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:2003090118.X04 Im RIS seit 21.01.2005 mehr lesen...
Der 1971 geborene Erstbeschwerdeführer und der 1960 geborene Zweitbeschwerdeführer stehen als Revierinspektoren in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; bis zu ihrer Suspendierung waren sie im Bereich der Bundespolizeidirektion Wien tätig. Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 23. Oktober 2001, Zl. 7 c E Vr 5826/01, Hv 4518/01, wurden die Beschwerdeführer für schuldig erkannt, Erst- und Zweitbeschwerdeführer hätten 1. mit dem Vorsatz, sich oder... mehr lesen...
Der 1958 geborene Beschwerdeführer steht als Hauptschullehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg. Seine Dienststelle ist die Hauptschule K. Mit Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 14. Mai 1993, GZ. 38 Vr 669/93, 38 Hv 14/93, bestätigt durch das Urteil des Oberlandesgerichtes Linz vom 23. August 1993, GZ. 9 Bs 242/93, wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, das Verbrechen nach § 12 Abs. 1 Suchtgiftgesetz (in der Folge: SGG), teilweis... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4 impl;BDG 1979 §93 Abs1 impl;LDG 1984 §70 Abs1 Z4;LDG 1984 §71 Abs1;
Rechtssatz: Unterschriftenlisten von Eltern, welche für den Verbleib des Landeslehrers im Schuldienst sprechen, besitzen für die Beurteilung der Rechtsfrage, welches Strafmittel im konkreten Fall zur Anwendung zu gelangen hat, keine Relevanz, weil diese für die au... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/09/0176 E 18. April 2002 RS 4 Stammrechtssatz Ob durch die Verfehlung eines Beamten das gegenseitige Vertrauensverhältnis zwischen diesem und der Verwaltung zerstört wurde, hat die Disziplinarbehörde auf der Grundlage der Schwere der Dienstpflichtverletzung im Sinne des § 93... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs2;StGB §12;StGB §146;StGB §147 Abs1 Z1;StGB §147 Abs2;StGB §15;StGB §298 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Gerade bei einem Exekutivorgan ist ein entscheidender Gesichtspunkt jener, dass sich der Dienstgeber auf die Vertrauenswürdigkeit bei der Dienstaus... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4 impl;BDG 1979 §93 Abs1 impl;LDG 1984 §29 Abs1;LDG 1984 §29 Abs2;LDG 1984 §69;LDG 1984 §70 Abs1 Z4;LDG 1984 §71 Abs1;LDG 1984 §73 Abs2;SGG §12 Abs1;StGB §12;
Rechtssatz: Ist aufgrund der Vertrauensverwirkung die Weiterbeschäftigung des Landeslehrers als Beamter unzumutbar, dann k... mehr lesen...
Der im Jahr 1953 geborene Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor (Exekutivdienst der Bundesgendarmerie) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist der Gendarmerieposten A. Im April 2000 war der Beschwerdeführer der Schulungsabteilung des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich (Außenstelle Z) zugeteilt und dort als Gendarmerielehrer und Kurskommandant tätig. Mit Disziplinarerkenntnis vom 9. November 2000 hat die Disziplin... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §91;BDG 1979 §93 Abs1;
Rechtssatz: Dass der Beamte die Weisung "kennen musste" bzw. einen Weisungsverstoß "für möglich halten musste", geht über bewusste Fahrlässigkeit nicht hinaus. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:2001090137.X03 Im RIS seit 12.10.2004 mehr lesen...
Der im Jahr 1964 geborene Beschwerdeführer stand als Revierinspektor (Sicherheitswachebeamter) in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war zuletzt (bis zu seiner Suspendierung im Oktober 1995) in einem Polizeigefangenenhaus tätig. Mit (rechtskräftigem) Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien als Berufungsgericht vom 19. Juli 2000 wurde der Beschwerdeführer des Vergehens des unbefugten Besitzes von verbotenen Waffen nach § 36 Abs. 2 Z 2 Waffengesetz 19... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §93 Abs2;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass sich die im Beschwerdefall verhängte Disziplinarstrafe der Entlassung - mit Rücksicht auf die durch die Handlungsweise des Beschwerdeführers, eines Sicherheitswachebeamten, eingetretene Zerstörung des Vertrauensverhältnisses und seinen schweren A... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als "OWm" (Postbeamter) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war im maßgebenden Tatzeitraum als Sprechstellenentstörer des Service-Bezirkes J tätig. Mit (seit 2. August 1999) rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Leoben vom 29. Juli 1999, GZ EVr X, wurde der Beschwerdeführer des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahles nach den §§ 127, 130 (erster Deliktsfall, erste Alternative) StGB dahin gehend schuldig erkannt, er habe... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;StGB §27;VwRallg;
Rechtssatz: Insoweit der Beamte die strafgerichtliche Strafbemessung bzw. die im gerichtlichen Strafverfahren erfolgte Verhängung einer Strafe unter der Grenze des § 27 StGB für sich ins Treffen zu führen sucht, ist zu erwidern, dass dem gerichtlichen Strafurtei... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;
Rechtssatz: Ein Beamter, der unter Ausnutzung seiner dienstlichen Möglichkeiten wiederholt (in einem Zeitraum von rund eineinhalb Jahren) vorsätzlich seine Befugnis, über einen Münzerschlüssel zu verfügen, missbraucht und sich widerrechtlich Zugang zu Münzkassetten von Telefonautomaten verschafft, um sich dadurch unrechtmäßig (ge... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §92 Abs1;BDG 1979 §93 Abs1;StGB §32 Abs1; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 3;
(RIS: abwh) Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/09/0182 E 28. Juli 2000 RS 4 Stammrechtssatz Auch wenn die Disziplinarstrafe der Entlassung nich... mehr lesen...