RS Vwgh 2005/10/19 2004/09/0142

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Veröffentlicht am 19.10.2005
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §91;
BDG 1979 §92 Abs1 Z3;
BDG 1979 §92 Abs1 Z4;
BDG 1979 §93 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Kernbereich der dienstlichen Anforderungen an einen Beamten der Österreichischen Post AG ist der sorgsame, korrekte und verantwortungsvolle Umgang u.a. mit anvertrauten Geldmitteln. Unautorisierte Entnahmen von Geldmitteln aus der anvertrauten Kassa - sei es auch unter Hinterlegung von unverbuchten Auszahlungsbestätigungen - stehen unabhängig von der Höhe der entnommenen Beträge und dem Vorliegen einer Strafanzeige in krassem Widerspruch zu den oben dargelegten dienstlichen Anforderungen (siehe zu vergleichbaren Tathandlungen etwa das E vom 21.9.2005, Zl. 2004/09/0087, und das E vom selben Tag, Zl. 2005/09/0042).

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004090142.X02

Im RIS seit

16.11.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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