Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/11/17 93/09/0316 2 Stammrechtssatz Eine Beamtin, die, wie die Bf, unter Ausnutzung ihrer dienstlichen Möglichkeiten unter Verleitung eines weiteren Postbediensteten durch Manipulationen bei der Empfangnahme von Nachnahmesendungen auf betrügerische We... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/11/17 93/09/0316 2 Stammrechtssatz Eine Beamtin, die, wie die Bf, unter Ausnutzung ihrer dienstlichen Möglichkeiten unter Verleitung eines weiteren Postbediensteten durch Manipulationen bei der Empfangnahme von Nachnahmesendungen auf betrügerische We... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0092 E 15. Dezember 1989 RS 3 Stammrechtssatz Ein Beamter, der unter Ausnutzung seiner dienstlichen Möglichkeiten und während seines Dienstes ihm anvertrautes Gut zum Nachteil seiner Dienstbehörde veruntreut, ist grundsätzlich als Beamter nicht mehr tragba... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;StGB §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/03/23 93/09/0391 9 Stammrechtssatz Hätte der Gesetzgeber beabsichtigt, der strafgerichtlichen Strafbemessung die Bedeutung beizumessen, daß eine Strafe unter der Grenze des § 27 StGB eine Entlassung des Beschuldigten als gesetzwidrig oder auch nur als uner... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0092 E 15. Dezember 1989 RS 3 Stammrechtssatz Ein Beamter, der unter Ausnutzung seiner dienstlichen Möglichkeiten und während seines Dienstes ihm anvertrautes Gut zum Nachteil seiner Dienstbehörde veruntreut, ist grundsätzlich als Beamter nicht mehr tragba... mehr lesen...
Der 1948 geborene Beschwerdeführer stand als Aufseher (Hauptplatzmeister) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt Wien. Seine letzte Dienststelle war die Magistratsabteilung 51. Seine Aufgabe bestand im Instandhalten und Reinhalten der Kabinen und Spielfelder auf dem Sportplatz in XY. Mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 26. April 1993, 6eE Vr 1055/93, Hv 1166/93, wurde der Beschwerdeführer des Verbrechens der gl... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs2;BDG 1979 §95 Abs3;DO Wr 1966 §19 Abs2;DO Wr 1966 §56a litb;DO Wr 1966 §58 Abs1 Z6;DO Wr 1966 §59 Abs1;DO Wr 1966 §62 Abs2;DO Wr 1966 §62 Abs3;StGB §209;
Rechtssatz: Bei einer Verletzung von spezifisch dienstrechtlichen Tatbeständen, wie jenen d... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;DO Wr 1966 §19 Abs2;DO Wr 1966 §58 Abs1 Z6;DO Wr 1966 §59 Abs1; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 9;
(RIS: abwh)
Rechtssatz: Bei einer Verurteilung des Beamten wegen des Verbrechens der ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Offizial in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Postamt XY, wo er im Verteil- und Verladedienst in der Paketumleitung in Verwendung stand. Mit der in Rechtskraft erwachsenen Strafverfügung des Bezirksgerichtes Salzburg vom 30. Dezember 1993, 27 U 976/93, wurde der Beschwerdeführer des Vergehens des versuchten und vollendeten Diebstahles nach den §§ 127 und 15 StGB für schuldig erkannt. Der Beschwe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Fachinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Zur Zeit der beschwerdegegenständlichen Disziplinarvergehen versah er seinen Dienst beim Postamt XY. Mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 25. Mai 1994, 14 Vr 81/94, wurde der Beschwerdeführer des Verbrechens des Mißbrauches der Amtsgewalt nach § 302 Abs. 1 StGB für schuldig erkannt und hiefür über ihn eine Freiheitsstrafe in der Dauer von 6 Mo... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1 idF 2002/I/087;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 9; (RIS: abwh) Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/09/0316 E 17. November 1994 RS 4 Stammrechtssatz Wer die für das Funktionieren des öffentlichen Die... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/11/17 93/09/0316 2 Stammrechtssatz Eine Beamtin, die, wie die Bf, unter Ausnutzung ihrer dienstlichen Möglichkeiten unter Verleitung eines weiteren Postbediensteten durch Manipulationen bei der Empfangnahme von Nachnahmesendungen auf betrügerische We... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 3;
(RIS: abwh) Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/29 91/09/0186 4 Stammrechtssatz Die Entlassung ist die schwerste Disziplinarstrafe gegen aktive Beamte. Sie bezweckt, daß si... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0092 E 15. Dezember 1989 RS 3
(hier: vier Diebstähle) Stammrechtssatz Ein Beamter, der unter Ausnutzung seiner dienstlichen Möglichkeiten und während seines Dienstes ihm anvertrautes Gut zum Nachteil seiner Dienstbehörde veruntreut, ist grundsätzlich als B... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/11/17 93/09/0316 2
(hier: vier Diebstähle) Stammrechtssatz Eine Beamtin, die, wie die Bf, unter Ausnutzung ihrer dienstlichen Möglichkeiten unter Verleitung eines weiteren Postbediensteten durch Manipulationen bei der Empfangnahme von Nachnahmesendun... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/11/17 93/09/0316 5
(hier: vier Diebstähle; Milderungsgründe: Unbescholtenheit,
Wohlverhalten nach der Tat, die ohnedies erst nach Tatentdeckung
erfolgte Schadensgutmachung, das "volle und reumütige" Geständis
und die Tatsache, daß die Dienstpflichtverletzungen einige Jahr... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist im Bereich des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich tätig (zur Zeit der streitgegenständlichen Disziplinarvergehen war er dem Gendarmerieposten XY zugeteilt). Mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Kreisgerichtes Wr. Neustadt vom 19. Februar 1992, AZ 12 b VR 1383/91, Hv 102/92, wurde der Mitbeteiligte für schuldig erkannt, er habe "... als Gendarmer... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §93 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/04/21 93/09/0423 16
(hier: Nichtberücksichtigung des wesentlichen
Erschwerungsgrundes der einschlägigen Vorstrafe). Stammrechtssatz Die Frage, ob bei der Strafbemessung ein Umstand als mildernd oder erschwerend zu berücksichtigen ist, stellt sich als Rechtsfrage... mehr lesen...
Der 1959 geborene Beschwerdeführer stand bis zu seiner (im angefochtenen Bescheid bestätigten) Entlassung als Sicherheitswachebeamter (Revierinspektor) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seit 4. Februar 1992 war der Beschwerdeführer vom Dienst suspendiert (zunächst vorläufige Suspendierung durch Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 4. Februar 1992; "endgültige" Suspendierung auf Grund des Bescheides der Disziplinarkommission vom 6. März 1992; die Suspen... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/09/0118 E 12. Oktober 1983 VwSlg 11184 A/1983 RS 2 Stammrechtssatz Das strafrechtliche Delikt liegt in der Verletzung eines der von der Rechtsordnung allgemein geschützten Rechtsgüter, in einer Störung der öffentlichen Ordnung. Der Zweck des Disziplinarrechtes hingegen ist nic... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und dem vom Beschwerdeführer vorgelegten angefochtenen Bescheid geht der Verwaltungsgerichtshof von Folgendem aus: Der Beschwerdeführer steht als Inspektor i. R. in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund; er war vor seiner mit 31. Dezember 1993 gemäß § 14 Abs. 1 Z. 1 BDG 1979 erfolgten Ruhestandsversetzung im Bereich der Post- und Telegraphendirektion Tirol tätig. Die Dienstbehörde erster Instanz wies den Antrag des Beschwerdeführers ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;GehG 1956 §20c;StGB §223 Abs2;StGB §313;
Rechtssatz: Urkundenfälschung gemäß § 223 Abs 2 StGB unter Ausnützung einer Amtsstellung iSd § 313 StGB ist im Postbereich eine Verfehlung, für die die Disziplinarstrafe der Entlassung angemesse... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stand als Kontrollorin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre letzte Dienststelle war das Postamt XY. Mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen in Graz vom 18. Mai 1992 wurde die Beschwerdeführerin des Vergehens des schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 2 StGB unter Ausnützung einer Amtsstellung nach § 313 StGB für schuldig erkannt. Die Beschwerdeführerin habe in XY als Postbeamtin unter Ausn... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3;
Rechtssatz: Eine Beamtin, die, wie die Bf, unter Ausnutzung ihrer dienstlichen Möglichkeiten unter Verleitung eines weiteren Postbediensteten durch Manipulationen bei der Empfangnahme von Nachnahmesendungen auf betrügerische Weise ihre Dienstbehörde schädigt, ist grundsätzlich als Beamtin nicht... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3;
Rechtssatz: Angesichts der Art und Schwere der begangenen Straftat (hier: Manipulationen bei der Empfangnahme von Nachnahmesendungen unter Verleitung eines weiteren Postbediensteten) können alle möglicherweise sonst gegebenen Milderungsgründe (so auch Unbescholtenheit und die ohnedies erst nach... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3;
Rechtssatz: Durch die mehrmaligen deliktischen Handlungen in einem Zeitraum von rund drei Monaten kann nicht von einer einmaligen unbedachten Gelegenheitstat ("Augenblickstat") gesprochen werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993090316.X06 ... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde, des vorgelegten angefochtenen Bescheides und der sonstigen Unterlagen geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Der im Jahr 1960 geborene Beschwerdeführer stand als Revierinspektor der Gendarmerie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Bis zu seiner Suspendierung, die mit Bescheid der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres (im folgenden DK) vom 29. September 1993 aufgehoben wurde, war er bei der V... mehr lesen...
Der im Jahre 1945 geborene Beschwerdeführer stand als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 30. September 1993 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, "... er hat als Beamter in seinem gesamten Verhalten nicht darauf Bedacht genommen, daß das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben im Sinne des § 43... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 3;
(RIS: abwh) Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/29 91/09/0186 4 Stammrechtssatz Die Entlassung ist die schwerste Disziplinarstrafe gegen aktive Beamte. Sie bezweckt, daß si... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;StGB §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/03/23 93/09/0391 9 Stammrechtssatz Hätte der Gesetzgeber beabsichtigt, der strafgerichtlichen Strafbemessung die Bedeutung beizumessen, daß eine Strafe unter der Grenze des § 27 StGB eine Entlassung des Beschuldigten als gesetzwidrig oder auch nur als uner... mehr lesen...