RS Vwgh 2001/9/19 99/09/0233

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Veröffentlicht am 19.09.2001
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §43 Abs1;
BDG 1979 §43 Abs2;
BDG 1979 §92 Abs1 Z4;
BDG 1979 §93 Abs1;
BDG 1979 §95 Abs2;
BDG 1979 §95 Abs3;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass im Beschwerdefall das von einem Sicherheitswachebeamten begangene Fehlverhalten - der Beamte wurde des Vergehens der Verletzung des Amtsgeheimnisses nach § 310 Abs. 1 StGB schuldig erkannt - in Bezug auf seine dienstlichen Aufgaben als eine äußerst gravierende Verletzung seiner Dienstpflichten gemäß § 43 Abs. 1 und 2 BDG 1979 zu werten war (Hinweis E 4. 4. 2001, 2001/09/0040).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999090233.X01

Im RIS seit

15.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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