Zur Vorgeschichte des gegenständlichen Beschwerdeverfahrens wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 7. Juli 1999, Zl. 99/09/0042, verwiesen. Mit diesem hat der Verwaltungsgerichtshof - auf das Wesentlichste zusammengefasst - den Bescheid der belangten Behörde vom 15. Oktober 1998, mit dem der Beschwerdeführer wegen ungerechtfertigter Abwesenheit vom Dienst und Nichtbefolgung von Weisungen seines Vorgesetzten, seinen Dienst am Pädagogischen Institut des Landes Tirol an... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Oberinspektor (Postbeamter) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war zuletzt als Kassenbeamter (Cash-Manager) beim Postamt W tätig. Mit (seit 26. November 1999) rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 26. November 1999, AZ 5cEVr8021/99Hv5799/99, wurde der Beschwerdeführer 1. des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls nach den §§ 127, 128 Abs. 1 Z. 4 und 130 (erster Fall) StBG sowie 2. ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §105;BDG 1979 §210;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §48 Abs1;BDG 1979 §92 Abs1 Z3;BDG 1979 §93 Abs1;StGB §32;StGB §34;
Rechtssatz: Die belangte Behörde konnte angesichts der beträchtlichen Dauer der Abwesenheit des Beschwerdeführers vom Dienst (vom 14. Oktober 1996 bis 21. Oktober 1996 und vom 24. Oktober 1996 bis 8. Juni 1997, mit Ausnahme der ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §92 Abs1;BDG 1979 §93 Abs1;StGB §32 Abs1; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 3;
(RIS: abwh) Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/09/0182 E 28. Juli 2000 RS 4 Stammrechtssatz Auch wenn die Disziplinarstrafe der Entlassung nich... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;
Rechtssatz: Die im Beschwerdefall verhängte Disziplinarstrafe der Entlassung erweist sich als gesetzmäßig. Der Beschwerdeführer hat sich unter Ausnutzung seiner dienstlichen Möglichkeiten wiederholt (nämlich in einem Zeitraum von April 1998 bis September 1999) in Bereicherungsabsicht und gewerbsmäßig Münzen aus Münzkassetten von ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Beamter der Finanzverwaltung in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Die Behörde erster Instanz erstattete mit Schreiben vom 11. September 1998 gegen den Beschwerdeführer Disziplinaranzeige insbesondere wegen des Verdachtes der Begehung von Dienstpflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem Steuerfall "C GmbH" an die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen und teilte mit, dass sie am 9. September 1998 eine diesbezüglic... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;StGB §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/09/0391 E 23. März 1994 RS 9(hier: dies gilt nicht nur für ein Strafurteil, sondern auch einen Freispruch oder eine Einstellung des Strafverfahrens) Stammrechtssatz Hätte der Gesetzgeber beabsichtigt, der strafgerichtlichen Strafbemessung die Bedeutung beizumessen,... mehr lesen...
Der im Jahr 1964 geborene Beschwerdeführer stand als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war bis zu seiner Suspendierung der Sicherheitswache-Abteilung 5 (Margareten) im Bereich der Bundespolizeidirektion Wien zur Dienstleistung zugeteilt. Hinsichtlich der Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das (den Parteien bekannte) Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 1. Juli 1998, Zl. 96/09/0373, verwiesen. Mit diesem Erkennt... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §56 Abs2;BDG 1979 §56 Abs3;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;
Rechtssatz: Die Ausübung einer unzulässigen Nebenbeschäftigung durch den Beschwerdeführer (einen Beamten des Exekutivdienstes) ist sicherlich nicht als unbedeutende Verletzung dienstlicher Interessen zu werten, ist die Wahrung der Dienstpflichten betreffend die Nebenbeschäftigung d... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Inspektor der Justizwache in einem provisorischen Dienstverhältnis zum Bund. Aus einer im Verwaltungsakt erliegenden Meldung des Kontrollinspektors W vom 4. April 2000 an den Leiter der Justizanstalt Wien-Josefstadt geht hervor, dass der Beschwerdeführer am 7. Oktober 1999, am 27. Oktober 1999, am 26. März 2000 und am 4. April 2000 seinen Dienst nicht rechtzeitig angetreten habe. Der Dienstantritt am 27. Oktober 1999 sei erst um 7.20 Uhr, am 26. Mär... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;
Rechtssatz: Das bei Ausspruch der Kündigung gemäß § 10 Abs. 2 und 4 Z. 4 BDG 1979 maßgebliche Prüfungskalkül (nicht volle Bewährung als Beamter auf Grund der vorwerfbaren Dienstpflichtverletzungen) deckt sich nicht mit jenem, auf welches die Disziplinarbehörde bei Festsetzung der Disziplinarstrafe gemäß § 93 Abs... mehr lesen...
Der 1965 geborene Beschwerdeführer steht als Revierinspektor (im Bereich des Exekutivdienstes der Sicherheitswache) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er versah im maßgeblichen Zeitpunkt seinen Dienst im Wachzimmer Minoritenplatz im ersten Wiener Gemeindebezirk. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 4. Mai 2000 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 3. Juni 1999 gegen 6.50 U... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;
Rechtssatz: Gerade bei einem Exekutivorgan ist ein entscheidender Gesichtspunkt der, dass sich der Dienstgeber auf die Vertrauenswürdigkeit bei der Dienstausübung verlassen können muss (Hinweis E 19. 12. 1996, 95/09/0153, m.w.N.). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;
Rechtssatz: Auch eine einmalige schwer wiegende Dienstpflichtverletzung, die gegen den Kernbereich der Dienstpflichten des beschuldigten Sicherheitswachebeamten verstößt und auch sonst in keiner Weise eine Entschuldigung oder Rechtfertigung erfahren kann, kann zur ernsthaften Bedrohung des Funk... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs2;
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Frage, ob durch eine Diestpflichtverletzung eines Beamten das gegenseitige Vertrauensverhältnis zwischen ihm und der Verwaltung zerstört wurde, erweist es sich als durchaus bedeutsam, dass die dem Beamten vorgeworfene Unterlassu... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;
Rechtssatz: Ob durch die Verfehlung eines Beamten das gegenseitige Vertrauensverhältnis zwischen diesem und der Verwaltung zerstört wurde, hat die Disziplinarbehörde auf der Grundlage der Schwere der Dienstpflichtverletzung im Sinne des § 93 Abs. 1 BDG 1979 zu beurteilen und weiters zu berücksi... mehr lesen...
Alle drei Beschwerdeführer standen als Bezirksinspektoren in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre letzte Dienststelle war die Bundespolizeidirektion Wien, Sicherheitsbüro. Alle drei Beschwerdeführer waren im Bereich der Bekämpfung der Suchtgiftkriminalität eingesetzt. Mit Strafurteil des Bezirksgerichtes Josefstadt vom 8. Juni 1998, GZ 15U 90/98h wurden die Beschwerdeführer für schuldig erkannt, es am 9. Mai 1996 in Wien 9, Sicherheitsbüro, bei einem ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Sicherheitswachebeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 14. Oktober 1998 wurde der Beschwerdeführer wie folgt für schuldig erkannt: "1. er habe für den Privatdetektiv HH bereits eine längere Zeit - offenbar bereits seit zwei bis zweieinhalb Jahre - eine Nebenbeschäftigung ausgeübt, obwohl dadurch die Vermutung seiner Befangenhei... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Disziplinaroberkommission beim Bundeskanzleramt (belangte Behörde) vom 23. Februar 1999 wurde der Beschwerdeführer, der vormals als Revierinspektor im Bereich der Bundespolizeidirektion Wien tätig gewesen war, wie folgt schuldig gesprochen und bestraft: "Revierinspektor CS ist schuldig, 1. er habe es vorsätzlich zu einem nicht mehr näher feststellbaren Zeitpunkt zwischen den Jahren 1993 und 1995 im Dienst als SWB in d... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §56 Abs2;BDG 1979 §56 Abs3;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs2;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass im Beschwerdefall die Entlassung eines Sicherheitswachebeamten deswegen rechtmäßig war, weil er unzulässige EKIS-Abfragen vorgenommen und deren Ergebnisse ohne Berechtigung weitergegeben sowie in Form einer Neb... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;StGB §302;StGB §74 Z4;
Rechtssatz: Es kann dem Gesetz nicht entnommen werden, dass das Vorliegen eines "disziplinären Überhangs" im Sinne des § 95 Abs. 1 BDG 1979 im Falle einer Verurteilung wegen eines "echten Beamtendelikts" stets zu verneinen wäre. Denn auch die Berücksichtigung ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/07 Personalvertretung
Norm: AVG §1;BDG 1979 §123;BDG 1979 §124 Abs1;BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §97;PVG 1967 §28;
Rechtssatz: Das Fehlen der Zustimmung gemäß § 28 PVG bewirkt nach erfolgter rechtskräftiger Einleitung des Disziplinarverfahrens und nach Erlassung eines Verhandlungsbeschlusses nicht, dass die Disziplinarbehörden zur... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;StGB §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/09/0391 E 23. März 1994 RS 9 Stammrechtssatz Hätte der Gesetzgeber beabsichtigt, der strafgerichtlichen Strafbemessung die Bedeutung beizumessen, daß eine Strafe unter der Grenze des § 27 StGB eine Entlassung des Beschuldigten als gesetzwidrig oder auch nur als une... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;StGB §95 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/09/0144
2001/09/0145
Rechtssatz: Bei einem strafrechtlich geahndeten Verhalten (hier: Unterlassung der Hilfeleistung iSd § 95 Abs. 1 StGB seitens Polizeibeamten für einen durc... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Sicherheitswachebeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 19. April 2000 wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt: "BezInsp M ... ist schuldig, 1. durch Würgen des Sohnes seiner Lebensgefährtin E am 13.11.1998 und der darauf folgenden Verurteilung durch das LG Klagenfurt (Zl. 13 Evr 2528/98) wegen gefährlich... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §14;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;
Rechtssatz: Bei feststehender Untragbarkeit eines Beamten kommt früherem tolerantem Verhalten der Dienstbehörde und der (zeitlichen) Frage der Einleitung eines Verfahrens zur Pensionierung keine Bedeutung für die Strafbemessung im Disziplinarverfahren zu. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §97;BDG 1979 §98;BDG 1979 §99;
Rechtssatz: Die Disziplinarbehörde erster Instanz ist nicht mit der Dienstbehörde ident, sie ist keine "unmittelbar mit dem Beschwerdeführer in Kontakt befindliche Behörde", und sie ist auch nicht an eine "Meinung" der Dienstbehörde in irgendeiner Weise gebunden. Es kann also keine Rede davon s... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand im Zeitpunkt der verfahrensgegenständlichen Handlungen als Amtsrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war von 1964 bis 1977 das Bundessozialamt Klagenfurt. Auf Grund einer ressortinternen Ausschreibung des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales wurde er unter gleichzeitiger Karenzierung von seinen öffentlichrechtlichen Aufgaben mit (privatrechtlichem) Dienstvertrag vom 1. August 1977 zum Verwalt... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Amtstierarzt der Bezirkshauptmannschaft A in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Steiermark. Auf Grund einer am 11. März 1999 bei der Disziplinarkommission beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung eingelangten Anzeige wurde dem Beschwerdeführer mit Einleitungs- und Verhandlungsbeschluss der Disziplinarkommission beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung vom 23. März 1999 zur Last gelegt, er habe entgegen der im Richt... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §93 Abs1;StGB §34 Abs1 Z17;
Rechtssatz: Das bloße "Nicht-in Abrede-Stellen" und Zugestehen, was bereits aufgedeckt wurde, kommt einem umfassenden und freiwilligen Geständnis im Sinne des § 34 Abs. 1 Z. 17 StGB nicht gleich. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:2000090012.X06 ... mehr lesen...