Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang [Die folgenden Anführung der Aktenseiten (AS) basieren auf einer Durchnummerierung durch das BVwG der von der Disziplinarkommission auf Aufforderung des BVwG am 10.12.2025 nachgereichten Akten (OZ 4).] 1. Der Beschwerdeführer (BF) steht als Beamter des Rechnungshofes (RH) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. 2. Am 14.11.2024 wandte sich die Objektmanagerin der Fa XXXX GmbH (im Folgenden: Reinigungsfir... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitigen und zulässigen Beschwerden erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Zum Disziplinarbeschuldigten: ChefInsp XXXX (in Folge: Disziplinarbeschuldigter) war jedenfalls im Zeitraum Februar 2023 bis Juli 2023 und ist noch immer dienstführender Exekutivbediensteter der LPD Wien, er übte weder im Zeitraum Februar 2023 bis Juli 2023 noch übt er heute eine Personalvertretungsfunktion aus und war in diesem Zeitraum bzw. ist a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Zum Disziplinarbeschuldigten: RevInsp XXXX (in Folge: Disziplinarbeschuldigter) war 05.12.2023 und ist derzeit eingeteilter Exekutivbediensteter der LPD Wien, er wurde am 05.12.2023 im SPK Floridsdorf, Polizeiinspektion Hermann-Bahr-Straße, verwendet und ist nunmehr der Logistikabteilung zugewiesen. Der Disziplinarbeschuldigte übte weder am 05.12.2023... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Um den größtmöglichen Datenschutz vor allem für den Disziplinarbeschuldigten, aber auch für die anderen Parteien und weiteren Beteiligten zu gewährleisten, werden im Erkenntnis folgende Abkürzungen verwendet: XXXX römisch 40 A1 XXXX römisch 40 A2 XXXX römisch 40 A3 XXXX römisch 40 A4 XXXX römisch 40 A5 XXXX römisch 40 A6 XXXX römisch 40 A7 XXXX römisch 40 P1 XXXX römisch 40 P2 XXXX römisch 40 P3... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat – in Bindung an das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 13.10.2025, Ro 2025/09/0002-14 – über die rechtzeitigen und zulässigen Beschwerden – soweit diese nunmehr wieder offen sind – erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Zur Person des GrInsp XXXX (in Folge: Disziplinarbeschuldigter) 1.1. Zur Person des GrInsp römisch 40 (in Folge: Disziplinarbeschuldigter) Der Disziplinarbeschuldigte ist eingeteilter Exekutivbeamter bei der... mehr lesen...