Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. GrInsp XXXX (in Folge: Disziplinarbeschuldigter) ist eingeteilter Exekutivbeamter der LPD Tirol und wird in der Autobahnpolizeiinspektion XXXX verwendet. 1.1. GrInsp römisch 40 (in Folge: Disziplinarbeschuldigter) ist eingeteilter Exekutivbeamter der LPD Tirol und wird in der Autobahnpolizeiinspektion römisch 40 verwendet. 1.2. Wegen bestimmter,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. XXXX (in der Folge der BF) absolvierte von 01.06.2011 bis 31.05.2013 die Polizeigrundausbildung und wurde danach von 01.06.2013 bis 31.05.2022 XXXX dienstlich zugewiesen. Seine Definitivstellung erfolgte mit XXXX ist er dem XXXX , XXXX , zugewiesen. Ihm wurde zwei Mal „Dank und Anerkennung“ ausgesprochen und ein Anerkennungszeichen in Verbindung mit dem Terroranschlag am 02.11.2020 verliehen. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: [Die Angaben zu den Aktenseiten (AS) beziehen sich auf den Akt zur vorläufigen Suspendierung, sofern dies nicht ausdrücklich anders angegeben wird, zB als SUSP (für den Suspendierungsakt der BDB)]. 1. Der Beschwerdeführer (BF) stehe in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Justizwachebamter (JWB). 2. Am 15.12.2025 erstattete der Leiter der Justizanstalt XXXX (JA) Strafanzeige bei der Staatsanwaltsch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Zum Beschwerdeführer: XXXX (in Folge: Beschwerdeführer), geboren am XXXX , steht als Exekutivbeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist disziplinarrechtlich unbescholten und bezog zum Zeitpunkt der Durchführung der Verhandlung vor der Bundesdisziplinarbehörde (in Folge: Behörde) einen Bruttobezug von € 2.777,97. Der Disz... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang [Die folgenden Anführung der Aktenseiten (AS) basieren auf einer Durchnummerierung durch das BVwG der von der Disziplinarkommission auf Aufforderung des BVwG am 10.12.2025 nachgereichten Akten (OZ 4).] 1. Der Beschwerdeführer (BF) steht als Beamter des Rechnungshofes (RH) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. 2. Am 14.11.2024 wandte sich die Objektmanagerin der Fa XXXX GmbH (im Folgenden: Reinigungsfir... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitigen und zulässigen Beschwerden erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Zum Disziplinarbeschuldigten: ChefInsp XXXX (in Folge: Disziplinarbeschuldigter) war jedenfalls im Zeitraum Februar 2023 bis Juli 2023 und ist noch immer dienstführender Exekutivbediensteter der LPD Wien, er übte weder im Zeitraum Februar 2023 bis Juli 2023 noch übt er heute eine Personalvertretungsfunktion aus und war in diesem Zeitraum bzw. ist a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Um den größtmöglichen Datenschutz vor allem für den Disziplinarbeschuldigten, aber auch für die anderen Parteien und weiteren Beteiligten zu gewährleisten, werden im Erkenntnis folgende Abkürzungen verwendet: XXXX römisch 40 Einsatzkommandantin XXXX römisch 40 Z1 XXXX römisch 40 Z2 XXXX römisch 40 Z3 XXXX römisch 40 A1 XXXX römisch 40 A2 XXXX römisch 40 A3 XXXX römisch 40 A4 XXXX römisch 40 A5 XX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Zum Disziplinarbeschuldigten: RevInsp XXXX (in Folge: Disziplinarbeschuldigter) war 05.12.2023 und ist derzeit eingeteilter Exekutivbediensteter der LPD Wien, er wurde am 05.12.2023 im SPK Floridsdorf, Polizeiinspektion Hermann-Bahr-Straße, verwendet und ist nunmehr der Logistikabteilung zugewiesen. Der Disziplinarbeschuldigte übte weder am 05.12.2023... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Um den größtmöglichen Datenschutz vor allem für den Disziplinarbeschuldigten, aber auch für die anderen Parteien und weiteren Beteiligten zu gewährleisten, werden im Erkenntnis folgende Abkürzungen verwendet: XXXX römisch 40 A1 XXXX römisch 40 A2 XXXX römisch 40 A3 XXXX römisch 40 A4 XXXX römisch 40 A5 XXXX römisch 40 A6 XXXX römisch 40 A7 XXXX römisch 40 P1 XXXX römisch 40 P2 XXXX römisch 40 P3... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat – in Bindung an das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 13.10.2025, Ro 2025/09/0002-14 – über die rechtzeitigen und zulässigen Beschwerden – soweit diese nunmehr wieder offen sind – erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Zur Person des GrInsp XXXX (in Folge: Disziplinarbeschuldigter) 1.1. Zur Person des GrInsp römisch 40 (in Folge: Disziplinarbeschuldigter) Der Disziplinarbeschuldigte ist eingeteilter Exekutivbeamter bei der... mehr lesen...