Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §44 Abs2;BDG 1979 §44 Abs3;
Rechtssatz: Der Beamte, der eine ihm mündlich oder schriftlich erteilte Weisung für nicht eindeutig oder unklar hält, hat aus eigenem beim Weisungsgeber auf Klärung bzw. Erläuterung zu drängen. Er kann diese Verpflichtung nicht der Dienstbehörde dadurch aufbürden, dass sie eine allenfalls inhaltlich notwendige konk... mehr lesen...
Index: 43/01 Wehrrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §44 Abs2;BDG 1979 §44 Abs3;WehrG 1978;
Rechtssatz: Bei einem Auftritt der Militärmusik ist eine Förderung des Wehrgedankens und damit dessen Wertung als im Rahmen des dienstlichen Aufgabenbereiches gelegen auch dann nicht auszuschließen, wenn der Musikeinsatz bei privaten Veranstaltern stattfindet (hier: Weisung zum A... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §44 Abs2;BDG 1979 §44 Abs3;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen über die Feststellung der Rechtmäßigkeit von Weisungen auf die ein Anspruch nur in bezug aufin bezug auf die Feststellung von Dienstpflichten besteht. Nur diesbezüglich ist die Möglichkeit der Verletzung eines subjektiven Rechtes gegeben (hier: Weis... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1 Satz1;
Rechtssatz: Wenn ein nicht im Dienst befindlicher Exekutivbeamter einen im Dienst befindlichen Kollegen ohne Grund gefährlich bedroht und ihn unter Drohung an dem Herbeirufen von Hilfe zu hindern versucht, wird dadurch nicht nur die Achtung, welche der Bfr zur Wahrnehmun... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §45 Abs1;BDG 1979 §48 Abs1;
Rechtssatz: Das für eine Versetzung maßgebende wichtige dienstliche Interesse ist bei Umständen, die in der Person des Dienstnehmers gelegen wird, grundsätzlich unabhängig von der Frage einer allfälligen Schuld oder eines entstandenen Schadens zu beurteilen. Dem Vorgesetzen kommt Vorbildfunktion z... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §45 Abs1;BDG 1979 §48 Abs1;
Rechtssatz: Die Leitungsfunktion eines Beaten erschöpft sich nicht in Kontrollaufgaben. Vom Vorgesetzen wird auch ein vorbildliches dienstliches Verhalten gefordert. Dies wegen der Beispielsfolgen und der Gefahr des Autoritätsverlustes. Diesen Anforderungen wird ein Vorgesetzter nicht gerecht, der... mehr lesen...
Index: 43/01 Wehrrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1; BDG 1979 §56;WehrG 1978 §44 Abs1; BDG 1979 § 43 heute BDG 1979 § 43 gültig ab 10.10.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 143/2024 BDG 1979 § 43 gültig von 31.12.2009 bis 09.10.2024 zuletzt ... mehr lesen...
Index: 43/01 Wehrrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1; BDG 1979 §56;WehrG 1978 §44 Abs1; BDG 1979 § 43 heute BDG 1979 § 43 gültig ab 10.10.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 143/2024 BDG 1979 § 43 gültig von 31.12.2009 bis 09.10.2024 zuletzt ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 Z4; BDG 1979 §43 Abs1; BDG 1979 §43 Abs2; BDG 1979 §91; BDG 1979 §92; BDG 1979 §93; BDG 1979 § 118 heute BDG 1979 § 118 gültig ab 31.07.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 64/2016 BDG 1979 § 118 gültig von 01.01.1980 bis 30.... mehr lesen...