RS Vwgh 1987/5/25 86/12/0055

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Veröffentlicht am 25.05.1987
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Index

43/01 Wehrrecht allgemein
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §43 Abs1;
BDG 1979 §44 Abs2;
BDG 1979 §44 Abs3;
WehrG 1978;

Rechtssatz

Bei einem Auftritt der Militärmusik ist eine Förderung des Wehrgedankens und damit dessen Wertung als im Rahmen des dienstlichen Aufgabenbereiches gelegen auch dann nicht auszuschließen, wenn der Musikeinsatz bei privaten Veranstaltern stattfindet (hier: Weisung zum Auftreten einer Militärmusikkapelle beim Frühschoppenkonzert einer Faschingsgilde und bei einem Kellerfest).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986120055.X03

Im RIS seit

21.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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