Index: L22001 Landesbedienstete Burgenland63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §48 Abs1;BDG 1979 §51 Abs1;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §93 Abs2;LBG Bgld 1985 §2 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Frage der Entlassung kommt es nur darauf an, ob das Vertrauensverhältnis zwischen der Verwaltung und dem Beamten durch dessen Verhalten (hier: der Besc... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor der Kriminalabteilung des Landesgendarmeriekommandos für XY in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und ist im Bereich "Suchtgiftgruppe" eingesetzt. Im Zuge von internen Erhebungen am 27. Februar 1991, die nicht aus der Person des Beschwerdeführers anlastbaren Gründen angestrengt worden waren, stellten der Abteilungskommandant, sein Stellvertreter und der Leiter der Suchtgiftgruppe fest, daß ein Teil des Schreibtisches des B... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Lohnschlächter im Schlachthof St. Marx in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt Wien. Mit Bescheid des Magistrats der Stadt Wien (MA 2 - Personalamt) vom 24. Juni 1991 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 76 Abs. 1 der Dienstordnung 1966 (DO 1966) mit Wirksamkeit ab Zustellung dieses Bescheides vom Dienst suspendiert. Gegen den Beschwerdeführer seien auf Grund polizeilicher Ermittlungen Verdachtsmomente hervorgekommen, daß er während ... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;DO Wr 1966 §19 Abs1;DO Wr 1966 §19 Abs2;DO Wr 1966 §76 Abs1;DO Wr 1966 §76 Abs2;DO Wr 1966 §76 Abs4;
Rechtssatz: Ausf dazu, daß im Beschwerdefall der Lohnschlächter dadurch, daß er Abfallfleisch, welches er nach dem ihm erteilten Auftrag der Tierkörperverwertung zuzuführen gehabt hätte, zu seinem eigene... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 Z4;BDG 1979 §123;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Das sorglose weisungswidrige bzw vorschriftswidrige Verwahren von Suchtgiften bzw Waffen, obwohl eine entsprechende Verwahrungsmöglichkeit geboten und gegeben gewesen wäre, stellt nicht bloß eine geringfügige Dienstpflichtverletzung dar. Auf einen sorgfäl... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Ministerialrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Bundesministerium für Inneres. In der Zeit vom 1. Juli 1985 bis einschließlich 31. Juli 1990 leitete der Beschwerdeführer die für Flüchtlingsbetreuung zuständige Abteilung III/14 (frühere Bezeichnung: Abteilung IV/5). Auf Grund des sogenannten "Rohberichtes" des Rechnungshofes - Bericht des Rechnungshofes vom 4. Mai 1990 über das Ergebnis ... mehr lesen...
Index: Dienstrecht - Disziplinarrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §123 Abs1BDG 1979 §123 Abs2BDG 1979 §43 Abs1
Rechtssatz: Das Vorbringen des Bf, die ihm zur Last gelegte Unterlassung der Durchführung der unvermuteten Prüfung des Inventarbestandes und Materialbestandes gehöre nicht zu seinen Dienstpflichten, trifft zu. Die belBeh stützt den vorgeworfenen Verstoß gegen die solcherart im
Spruch: um... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor der Sicherheitswache in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Bundespolizeidirektion Villach, wo er am Wachzimmer Z Dienst versieht. Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres den Beschwerdeführer, nachdem die Staatsanwaltschaft Klagenfurt der Dienstbehörde mit Schreiben vom 31. August 1990 unter Bezugnahme auf die Anzei... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Grundsätzlich schuldet jeder Beamte nur eine im Ganzen durchschnittliche Leistung. Ein einmaliges Versagen ist allerdings dann gesondert zu werten, wenn es sich um eine vorsätzliche Widersetzlichkeit oder um eine bewußte Gleichgültigkeit gegenüber erteilten Weisungen handelt. Es kann aber im Einzelfalle auch Fahrlässigkeit (H... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Bundespolizeidirektion A, wo er als Leiter des Strafamtes der Abteilung III tätig ist. Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte der Polizeidirektor mit Dienstanweisung vom 26. August 1988, Nr. 51/88, bei allen Verwaltungsdienststellen der Bundespolizeidirektion A mit Wirksamkeit vom 1. September 1988 die gleitende Dienstzeit iSd § 48 Abs. 3 BDG 19... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §45 Abs1;
Rechtssatz: Die Unabhängigkeit des Vorgesetzten zur Dienstaufsicht kann gefährdet und möglicherweise beeinträchtigt sein, wenn er seine persönliche Unbefangenheit und sachliche Distanz zu seinen Untergebenen durch pflichtwidriges Verhalten verliert oder wenn er sie zu persönlichen, im Dienst nicht gerechtfertigten ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §45 Abs1;
Rechtssatz: Vorgesetzte haben wegen ihrer Vorbildfunktion besonderen Einsatz und Qualität der Dienstleistung zu erbringen. Das bezieht sich zunächst auf die eigene Arbeitsanforderung. Aus der Vorgesetztenstellung folgen besondere Aufgaben wie Dienstaufsicht (Kontrollbefugnis und Weisungsbefugnis) und Fürsorge für d... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §45 Abs1;
Rechtssatz: Eine teilweise Verurteilung bei teilweisem Freispruch läßt das Gesetz in Ansehung eines als Einheit anzusehenden Verhaltens nicht zu. Deshalb ist es rechtens ausgeschlossen, daß etwa hinsichtlich einer Dienstpflichtverletzung ein Schuldspruch und ein Freispruch wegen teilweise erfolgt... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §115;BDG 1979 §126;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §45 Abs1;
Rechtssatz: Ausf dazu, daß (im Beschwerdefall) hins beider Schuldsprüche (nach § 44 Abs 1 und § 45 Abs 1 BDG 1979) ein selbständiger, gesondert vorwerfbarer Pflichtenverstoß nach der nur subsidiär anzuwendenden "Wohlverhaltensklausel" des § 43 Abs 1 BDG 1979 ausscheidet (Hinweis Kucsko-S... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §45 Abs1;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Das eine Dienstpflichtverletzung betreffende Disziplinarverfahren kann nur durch eine einheitliche Entscheidung abgeschlossen werden. Diese Notwendigkeit ergibt sich daraus, daß das Disziplinarrecht zum Unterschied vom allgemeinen Strafrecht keine einzelnen Straftatbestän... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Hofrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Universität A, wo er als Universitätsdirektor (im rechtskundigen Dienst) in Verwendung steht. Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte der Rechnungshof in seinem Bericht über das Ergebnis der Überprüfung der Gebarung der Verwaltungseinrichtungen der Universität A u.a. festgestellt, daß 30 Schreibmaschinen, die vom damaligen Leiter der Wirtschaftsab... mehr lesen...
Der im Jahre 1944 geborene Beschwerdeführer stand als Amtssekretär in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Finanzamt für den n. Bezirk (Großbetriebsprüfungsabteilung). Das Landesgericht R hatte den Beschwerdeführer mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil vom 5. April 1989, 17 Vr 831/87, Hv 7/88, des Verbrechens der versuchten Erpressung unter Ausnützung einer Amtsstellung nach §§ 15, 144 Abs. 1 i.V.m. § 313 StGB und des Vergehens... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberoffizial im Postdienst in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er ist am Postamt A beschäftigt. Mit Bescheid vom 5. April 1990 sprach die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft den Beschwerdeführer schuldig, er habe als Zusteller im Dezember 1988 den Auftrag des Leiters des Postamtes, eine anschriftslose Werbesendung der Post und der PSK vor Weihnachten zur Gänze zuzustellen, nicht befolgt. Er habe ... mehr lesen...
Der im Jahre 1951 geborene Beschwerdeführer stand als Bezirksinspektor der Zollwache in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Hauptzollamt K. Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte das Landesgericht K den Beschwerdeführer mit Urteil vom 20. Jänner 1989, 35 EVr 2762/88, 35 EHv 103/88, des Vergehens der schweren Körperverletzung nach den §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Nach den Feststellungen des - vom Oberl... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Rechtsprechung hat für bestimmte Kategorien von "Fehlverhalten" die Schwelle zur "disziplinären Erheblichkeit" bestimmt und nach den Umständen des Einzelfalles jedenfalls dann verneint, wenn die Dienstpflichtverletzung nur aus formalem Fehlverhalten im Organisationsbereich besteht und solcherart kein ethisches Unrecht darstellt (Hinweis E 18.10.1989, 89/09/0054; E 18.10.1990, 90/09/0070). Mit einer einzelnen "schwachen Leistung", einer gelegentlichen "Flüchtigkeit", einem e... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;FinStrG §102 Abs1;
Rechtssatz: Mit dem einmaligen "Vergessen" eines Termines zur Zeugenvorladung ist die Schwelle zur disziplinarrechtlichen Erheblichkeit noch nicht überschritten. Es ist nicht Aufgabe des Disziplinarrechtes, einen Beamten in moralischer und ethischer Hinsich... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §91; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/21 90/09/0171 9 Stammrechtssatz Die Rechtsprechung hat für bestimmte Kategorien von "Fehlverhalten" die Schwelle zur "disziplinären Erheblichkeit" bestimmt und nach den Umständen des Einzelfalles jedenfalls dann verneint, wenn die Dienstpflichtverletzung nur aus formalem Fehlverhalten im Or... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §95 Abs3;
Rechtssatz: Die Finanzverwaltung ist auf die Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit gerade ihrer Betriebsprüfer in hohem Maße angewiesen, weil eine lückenlose Kontrolle eines jeden Betriebsprüfers, der noch dazu im Außendienst tätig ist, nicht möglich ist. Das Abgabenverfahren insgesamt u... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz91/02 Post
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §44 Abs2;BDG 1979 §44 Abs3;PostG §27 idF 1964/36 1971/338;
Rechtssatz: AusfzF, ob es sich bei der gegenständlichen Sendung (Faltprospekt) um eine schriftliche Mitteilung in einer dienstrechtlichen Angelegenheit der Post handelt. European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Verkehrsabteilung (Außenstelle W) des Landesgendarmeriekommandos für Z. Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres den Beschwerdeführer nach durchgeführter mündlicher Verhandlung mit Erkenntnis vom 25. April 1990 schuldig erkannt, er hätte 1. anläßlich von Radarmessungen, zu denen er ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §115;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §44 Abs1;
Rechtssatz: Vorgesetzte haben wegen ihrer Vorbildfunktion einen besonderen Einsatz und eine besondere Qualität der Dienstleistung zu zeigen. Die wiederholte Austragung nicht erbrachter dienstlicher Leistungen ist ohne Verletzung dienstlicher Interessen nicht möglich und es können dadurch die Unabhängigkeit und das Vorb... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist Leiter des Postamtes B. Mit Bescheid der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 26. Mai 1988 wurde der Beschwerdeführer nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung schuldig erkannt, er habe 1. als Kassenbeamter des Postamtes B am 27. Juli 1987 den Gegenwert von eingelösten Valuten in der Höhe von DM 600,-- weder in die Geldaufstellung der... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Ist den sich über einen längeren Zeitraum (hier: mehr als ein halbes Jahr) erstreckenden verschiedenen und zahlreichen Fehlleistungen die Nichteinhaltung von Gebarungsvorschriften und Kontrollaufgaben durch den Beamten gemeinsam, so sind auf Grund dieses sachlichen und zeitlichen Zusammenhanges die vorgeworf... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Im Interesse der für die Gebarung wesentlichen Zielsetzungen darf ein eigenmächtiger Ausgleich zwischen Kassenabgängen und Kassenüberschüssen unter Außerachtlassung der Kassenvorschriften nicht vorgenommen werden. Der Umstand, daß dieser Vorgang zu keinen nachteiligen Folgen geführt hat, ist für die Frage des Verschuldens ohn... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Ausf dazu, daß die bisherige Nichtbeanstandung einer den internen Vorschriften widersprechenden Art der Erledigung eines Geschäftsfalles (hier: Durchführung des Valutenankaufes durch einen Postbeamten) durch einen Inspektionsbeamten keinen schuldausschließenden Irrtum herbeiführt. European Case Law Ide... mehr lesen...