RS Vwgh 1991/1/17 90/09/0168

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Veröffentlicht am 17.01.1991
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §115;
BDG 1979 §43 Abs1;
BDG 1979 §44 Abs1;

Rechtssatz

Vorgesetzte haben wegen ihrer Vorbildfunktion einen besonderen Einsatz und eine besondere Qualität der Dienstleistung zu zeigen. Die wiederholte Austragung nicht erbrachter dienstlicher Leistungen ist ohne Verletzung dienstlicher Interessen nicht möglich und es können dadurch die Unabhängigkeit und das Vorbild als Vorgesetzter verloren gehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990090168.X06

Im RIS seit

25.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

08.10.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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