Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1 Satz1;
Rechtssatz: Wenn ein nicht im Dienst befindlicher Exekutivbeamter einen im Dienst befindlichen Kollegen ohne Grund gefährlich bedroht und ihn unter Drohung an dem Herbeirufen von Hilfe zu hindern versucht, wird dadurch nicht nur die Achtung, welche der Bfr zur Wahrnehmun... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §45 Abs1;BDG 1979 §48 Abs1;
Rechtssatz: Das für eine Versetzung maßgebende wichtige dienstliche Interesse ist bei Umständen, die in der Person des Dienstnehmers gelegen wird, grundsätzlich unabhängig von der Frage einer allfälligen Schuld oder eines entstandenen Schadens zu beurteilen. Dem Vorgesetzen kommt Vorbildfunktion z... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §45 Abs1;BDG 1979 §48 Abs1;
Rechtssatz: Die Leitungsfunktion eines Beaten erschöpft sich nicht in Kontrollaufgaben. Vom Vorgesetzen wird auch ein vorbildliches dienstliches Verhalten gefordert. Dies wegen der Beispielsfolgen und der Gefahr des Autoritätsverlustes. Diesen Anforderungen wird ein Vorgesetzter nicht gerecht, der... mehr lesen...