Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §40 Abs1;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §53 Abs1;B-VG Art18 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
93/12/0315 E 28. Mai 1997 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/06 95/12/0122 5
(hier: Das jahrelange Sammeln von Angriffspunkten gegen einen
Vorgesetzten durch die Mitarbeiter stellt keine in Form ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Revierinspektor (Justizwachdienst) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war im landesgerichtlichen Gefangenenhaus in Wien eingesetzt. Zur Vorgeschichte des vorliegenden Beschwerdefalles wird auf das (den Parteien bekannte) Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 15. September 1994, Zl. 94/09/0111, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof den damals angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 2.... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §51 Abs1;BDG 1979 §91; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/09/15 94/09/0111 1
(hier betreffend § 51 Abs 1 BDG 1979) Stammrechtssatz Liegt dem Schuldspruch ein selbständiger, vorwerfbarer Pflichtverstoß nach § 48 Abs 1 oder § 51 Abs 1 BDG 1979 zugrunde, scheidet ein Verstoß gegen die grundsätzlich subsidiär anzuwendende Regelung der a... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Der schwierige Exekutivdienst im Strafvollzug erfordert - im Hinblick auf den sicherheitspolizeilichen Aspekt der Dienstverrichtung - ein ungetrübtes Vertrauensverhältnis zwischen der Verwaltung und dem Beamten; der öffentliche Dienstgeber hat daher insbesondere auch auf die Zuverlässigkeit der im Strafvollz... mehr lesen...
Der 1951 geborene Beschwerdeführer steht in einem öffentlichen-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Soweit für dieses Beschwerdeverfahren erheblich, war er im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides Mittelschulprofessor am Bundesgymnasium XY. Aus den Verwaltungsakten ergibt sich, daß dem Beschwerdeführer mit Bescheid des Landesschulrates für Vorarlberg (in der Folge kurz: Landesschulrat) vom 21. September 1993 für die Zeit vom 13. September 1993 bis 11. September 19... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §51 Abs2;BDG 1979 §56 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/02/28 94/12/0109 2 Stammrechtssatz Die dem Beamten nach § 43 Abs 1 BDG 1979 treffende Pflicht, sich mit voller Hingabe seinem Beruf zu widmen, spricht die Verpflichtung des Beamten an, seine volle Einsatzfähigkeit (im weiteren Sinn) für den Dienst zu erhalten (zum Teilas... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §56 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/02/28 94/12/0109 1 Stammrechtssatz Die wesentliche Aufgabe des Dienstrechtes besteht darin, die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes zu gewährleisten (Hinweis E 12.1.1987, 86/12/0011, VwSlg 12366 A/1987, E 27.4.1987, 86/12/0243). Bereits aus dem Begriff (der als) "Hauptbeschäftigu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund, er war bis zu seiner Suspendierung dem Gendarmerieposten L zur Dienstleistung zugeteilt. Mit Bescheid des Landesgendarmeriekommandanten für die Steiermark vom 2. April 1992 wurde der Beschwerdeführer wegen des Verdachtes verschiedener Dienstpflichtverletzungen gemäß § 112 Abs. 1 BDG 1979 mit sofortiger Wirkung (vorläufig) vom Dienst suspendiert. Der genannte Bescheid enthielt ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §91; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/10/13 94/09/0056 2 Stammrechtssatz Für den Tatbestand des § 43 Abs 2 iVm § 91 BDG 1979 kommt es nur darauf an, ob das vorgeworfene Verhalten SEINEM OBJEKTIVEN INHALT nach geeignet ist, das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung der dienstli... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;
Rechtssatz: Die Bundesgendarmerie muß sich bei einem Exekutivorgan auf die Vertrauenswürdigkeit bei der Dienstausübung verlassen können (Hinweis E 12.10.1983, VwSlg 11184 A/1983 ua). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995090153.X03 Im RIS seit 12.11.2001 mehr lesen...
Der 1943 geborene Beschwerdeführer steht als Assistenzprofessor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Beschluß der zuständigen Personalkommission vom 14. Juli 1993 wurde der Beschwerdeführer, der zuvor an der Universitätsklinik für Frauenheilkunde der Universität Innsbruck (Experimentelles Labor für visuelle Prüfungsmethoden) ausschließlich wissenschaftlich tätig war, der Universitätsklinik für Augenheilkunde ab sofort zur Dienstleistung zugeordnet. Die bis da... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;BDG 1979 §180 Abs1;BDG 1979 §181 Abs1;BDG 1979 §43 Abs1;
Rechtssatz: Im Rahmen der Klärung der Frage durch die Dienstbehörde, welche konkret geänderten Arbeitsbedingungen geschaffen werden können, die den Einsatz des bedingt dienstfähigen Beamten zumutbar erscheinen lassen, trifft den Beamten eine Pflicht, an ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;BDG 1979 §180 Abs1;BDG 1979 §181 Abs1;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §51 Abs2;
Rechtssatz: Ist ein bedingt dienstfähiger Beamter (hier: Assistenzprofessor) in der Lage, eine Nebenbeschäftigung in seiner Arztpraxis und in einem Sanatorium auszuüben, so ist jedenfalls Dienstfähigkeit soweit gegeben, daß er an dem "Erprobungsvers... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §51 Abs2;
Rechtssatz: Spannungsverhältnisse zwischen dem (bedingt dienstfähigen) Beamten (Assistenzprofessor) und dem vorgesetzten Klinikvorstand sind nicht geeignet, einen ausreichenden Entschuldigungsgrund für die Abwesenheit des Beamten vom Dienst zu begründen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:... mehr lesen...
Der 1943 geborene Beschwerdeführer steht als Assistenzprofessor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Beschluß der zuständigen Personalkommission vom 14. Juli 1993 wurde der Beschwerdeführer, der zuvor an der Universitätsklinik für Frauenheilkunde der Universität Innsbruck (Experimentelles Labor für visuelle Prüfungsmethoden) ausschließlich wissenschaftlich tätig war, der Universitätsklinik für Augenheilkunde "ab sofort" zur Dienstleistung zugeordnet. Die bis ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er ist beim Gendarmerieposten XY tätig, wo er vor allem im Außendienst verwendet wird. Mit Schreiben vom 12. Juli 1993 gab der Beschwerdeführer dem Landesgendarmeriekommando für Oberösterrreich (LGK) bekannt, daß er in seiner dienstfreien Zeit der Beschäftigung als "privater Geschäftsvermittler" nachgehe und diese Beschäftigung seit 2. Mai 1993 (gewerbe)behördlich gemeldet hab... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §158 Abs1;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §51 Abs2;BDG 1979 §56 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Die dem Beamten nach § 43 Abs 1 BDG 1979 treffende Pflicht, sich mit voller Hingabe seinem Beruf zu widmen, spricht die Verpflichtung des Beamten an, seine volle Einsatzfähigkeit (im weiteren Sinn) für den Dienst zu erhalten (zum Teilaspekt, die ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §56 Abs2;
Rechtssatz: Sind Beeinträchtigungen sonstiger wesentlicher dienstlicher Interessen iSd § 56 Abs 2 dritter Tatbestand BDG 1979 aufgrund der Nebenbeschäftigung konkret zu befürchten (die bloße abstrakte Möglichkeit einer Kontaktaufnahme während der Dienstzeit genügt nicht), so rechtfertigt dies zweifellos die Untersagung der Nebenbesc... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §158 Abs1;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §56 Abs2;
Rechtssatz: Die wesentliche Aufgabe des Dienstrechtes besteht darin, die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes zu gewährleisten (Hinweis E 12.1.1987, 86/12/0011, VwSlg 12366 A/1987, E 27.4.1987, 86/12/0243). Bereits aus dem Begriff (der als) "Hauptbeschäftigung" (zu wertenden Wahrnehmung der Aufgaben aus de... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;BDG 1979 §158 Abs1;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §51 Abs2;BDG 1979 §56 Abs2;
Rechtssatz: Ermittlungen, die zum Ziel haben, die Frage der Wiedereingliederung des bedingt dienstfähigen Beamten in den Dienstbetrieb zu klären, dienen zweifellos dem dienstlichen Interesse. Eine umfassende und rasche Klärung der rechtserheblichen U... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §56 Abs2;
Rechtssatz: Die Heranziehung des § 56 Abs 2 dritter Tatbestand BDG 1979 bedarf einer näheren Klärung des maßgebenden Sachverhaltes, insbesondere auch der tatsächlich vom Beamten ausgeübten Nebenbeschäftigung, - im Falle der Geschäftsvermittlung durch einen Gendarmeriebeamte... mehr lesen...
Der 1941 geborene Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle vor der mit dem nun angefochtenen Bescheid verfügten Versetzung war das Postamt R, dessen Leiter der Beschwerdeführer (seit 1. Mai 1986 provisorisch, seit 1. Jänner 1989 endgültig) war. Während der Tätigkeit des Beschwerdeführers als Leiter des Postamtes R (im folgenden PA) kam es insbesondere ab 1989 zu Vorwürfen seiner Mitarbeiter über seinen Führungsstil. Di... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §44 Abs3;B-VG Art20 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/06 95/12/0122 7 Stammrechtssatz Resultieren die Konflikte und Spannungen in einer Dienststelle aus unrechtmäßigen Handlungen eines Bediensteten, so besteht im Rahmen der Zuständigkeit die Verpflich... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, geboren 1941, steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle vor seiner (mit 20. August 1990 erfolgten) Suspendierung (im Instanzenzug bestätigt durch den Bescheid der Disziplinaroberkommission vom 30. November 1990) war der Gendarmerieposten H. Nach Aufhebung seiner Suspendierung (Bescheid der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 14. März 1993) ist er infolge seiner Versetzun... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein19/05 Menschenrechte63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §91;BDG 1979 §95;MRK Art6 Abs1;MRK Art6 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Anders als im Strafrecht, wo moralische Wertung, Vergeltung und Sühne im Vordergrund stehen, bezweckt das Disziplinarrecht die Aufrechterhaltung eines geordneten Dienstbetriebes und erfüllt eine dem Interesse der Allgemeinheit ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein19/05 Menschenrechte63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §124;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §91;BDG 1979 §95 Abs2;BDG 1979 §95 Abs3;MRK Art6 Abs1;MRK Art6 Abs2;MRKZP 07te Art4 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Zweifellos ist die Unschuldsvermutung des Art 6 Abs 2 MRK ("Bis zum gesetzlichen Nachweis seiner Schuld wird vermutet, daß der wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte u... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Richter des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und gehört zum Personenkreis nach § 24 Abs. 2 VwGG. Mit dem im Instanzenzug ergangenen nunmehr angefochtenen Bescheid vom 24. Oktober 1991 gab die belangte Beörde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Präsidenten des OLG Wien (Dienstbehörde erster Instanz) vom 26. April 1991 keine Folge, mit dem dieser den Antrag des Beschwerdefü... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz64/05 Sonstiges besonderes Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §49 Abs1;GehG 1956 §18;GehG 1956 §3 Abs2;RDG §57 Abs1;RDG §66 Abs2;RDG §68;RDG §77 Abs6;
Rechtssatz: Die Grenze für die Möglichkeit, den Beamten zu Dienstleistungen zu verpflichten, liegt jedenfalls dort, wo dessen Dienstfähigkeit endet (Hinweis E 2... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist der Gendarmerieposten Z. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid erkannte die belangte Behörde in teilweiser Stattgebung der gegen den Bescheid der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 13. Juli 1993, Zl. 10/104-90 DK 48, eingebrachten Berufung den Beschwerdeführer für schuldig, "1. in einer von ihm verfaßten dienstlichen Meldung... mehr lesen...
Index: 10/10 Grundrechte19/05 Menschenrechte63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §53 Abs1;BDG 1979 §91;MRK Art10;StGG Art13;
Rechtssatz: Die Wahrnehmung der Rechtmäßigkeit im eigenen Verantwortungsbereich des Beamten gehört zu den wesentlichen Aufgaben eines öffentlich-rechtlich Bediensteten (Hinweis E 6.9.1995, 95/12/0122). In diesem Rahmen hat jeder Beamte selbstver... mehr lesen...