RS Vwgh 1998/5/20 96/09/0355

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Veröffentlicht am 20.05.1998
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §43 Abs1;
BDG 1979 §44 Abs1;
BDG 1979 §92 Abs1 Z4;
BDG 1979 §93 Abs1;
BDG 1979 §95 Abs1;
BDG 1979 §95 Abs2;
BDG 1979 §95 Abs3;
StGB §302;
StGB §99 Abs1;

Rechtssatz

Der durch die vom Beamten begangenen Straftaten (hier: Freiheitsverletzung und Mißbrauch der Amtsgewalt) eingetretene Vertrauensverlust kann durch die ins Treffen geführten "Milderungsgründe" - wobei der im strafgerichtlichen Verfahren erfolgte Freispruch vom Vorwurf der versuchten Vergewaltigung jedenfalls nicht als Milderungsgrund bei der Bemessung der Disziplinarstrafe zu qualifizieren ist - nicht aus der Welt geschafft werden; demnach fehlt es an der Grundlage für weitere Bemessungserwägungen, da andere Strafzumessungsgründe nicht mehr entscheidend sein können (Hinweis E 7.3.1996, 94/09/0295).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996090355.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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