Index
43/01 Wehrrecht allgemeinNorm
BDG 1979 §43 Abs1;Rechtssatz
Wenn ein Unteroffizier unter Ausnützung dieser dienstlichen Stellung rangniedrigere Soldaten, bei denen im Falle einer dem Ansinnen gegenüber ablehnenden Haltung der Eindruck von dienstlichen Nachteilen entstehen könnte, beharrlich mit dem Abschluss von Versicherungsverträgen bedrängt, dann hat diese Verhaltensweise auf die Pflichtverletzung entscheidenden Einfluss.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986090015.X02Im RIS seit
31.05.2006