1 Der Revisionswerber steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Nach den - unbestrittenen - Feststellungen des angefochtenen Erkenntnisses ist er seit 1. April 2012 im Bundesministerium für Inneres, im (BVT) mit der Leitung eines näher genannten Referats betraut gewesen. Mit 1. April 2018 ist er in den Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft bestellt worden. Diese Nebenbeschäftigung hat er zuvor seiner Dienstbehörde gemeldet. Im Zuge einer Prüfung von gemel... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs1 BDG 1979 §39 Abs1 B-VG Art133 Abs4 VwGG §34 Abs1 BDG 1979 § 38 heute BDG 1979 § 38 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2012 BDG 1979 § 38 gü... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Auf Grund einer Umstrukturierung wurde der von ihr bekleidete, an ihrem Wohnsitz in A angesiedelte Arbeitsplatz der Verwendungsgruppe PT 5 mit Ablauf des 30. Dezember 2009 aufgelassen. Daraufhin wurde die Revisionswerberin in den "Personalpool" versetzt. Mangels Vorhandensein eines adäquaten Ersatzarbeitsplatzes war sie zuletzt seit 19. Dezember 2010 von der Dienstleistung befreit. 2 Am ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §36 idF 2002/I/87;BDG 1979 §39 Abs1;
Rechtssatz: Eine Beschränkung der Zulässigkeit von Dienstzuteilungen aus Anlass von Ausbildungsmaßnahmen folgt aus dem in § 39 Abs. 1 BDG 1979 umschriebenen Wesen der Dienstzuteilung, welches insbesondere darin besteht, dass der Beamte für deren Dauer mit der Wahrnehmung von Aufgaben eines in der Geschäftseinteilung dieser ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich Folgendes: Am 30. Dezember 2011 stellte der Beschwerdeführer folgenden Antrag: "Ich ersuche um bescheidmäßige Feststellung meiner Versetzung zum ARB sowie meiner Verwendung auf der Pos.Nr. X mit folgender "Ich ersuche um bescheidmäßige Feststellung meiner Versetzung zum ARB sowie meiner Verwendung auf der Pos.Nr. römisch zehn mit folgender Begründung: Ich bin seit 1. Juli 2008 zum A... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56; BDG 1979 §38 idF 1994/550; BDG 1979 §39 Abs1; BDG 1979 §41a Abs6 idF 1997/I/061; VwGG §42 Abs2 Z2; AVG § 56 heute AVG § 56 gültig ab 01.01.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Bescheid des Landespolizeikommandos für Steiermark vom 12. Juni 2008 wurde er von seiner bisherigen Dienststelle, der Polizeiinspektion (in der Folge: PI) M, auf einem Arbeitsplatz der Verwendungsgruppe E2a, Grundlaufbahn bei der PI U versetzt. Der vom Beschwerdeführer dagegen erhobenen Berufung wurde mit Bescheid der Berufungskommission beim Bundeskanzleramt vom 20. Oktober ... mehr lesen...
Index: 12/03 Entsendung ins Ausland63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §39 Abs1; BDG 1979 §39a Abs1; BDG 1979 §39a Abs2;GehG 1956 §92 Abs1 idF 1994/550;KSE-BVG 1997 §1 Z2;KSE-BVG 1997 §2 Abs4; BDG 1979 § 39 heute BDG 1979 § 39 gültig ab 01.01.1980 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Beamter der Besoldungsgruppe Militärischer Dienst in der Verwendungsgruppe M BO 2, Funktionsgruppe 3, mit dem militärischen Dienstgrad eines Oberst in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Wirksamkeit vom 1. August 2003 wurde er auf Dauer mit dem Arbeitsplatz "Leiter Luftraumüberwachungszentrale" beim Betriebsstab/ Luftraumüberwachung, Wertigkeit M BO 1, Funktionsgruppe 2, betraut und stand seit damals im Genuss einer Verwendungszu... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Beilagen ergibt sich Folgendes: Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienstbehörde ist die belangte Behörde. Mit Eingabe vom 16. Jänner 2008 richtete der Beschwerdeführer an die belangte Behörde einen Antrag, in welchem es (auszugsweise) wie folgt lautet (Anonymisierungen durch den Verwaltungsgerichtshof; Hervorhebungen im Original): "Mit Wirkung vom 01.10.2002 wurde mir der Arbeitspl... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56; BDG 1979 §39 Abs1; B-VG Art20 Abs1;VwRallg; AVG § 56 heute AVG § 56 gültig ab 01.01.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998 AVG § 56 gü... mehr lesen...
I. Der Beschwerdeführer steht als Oberinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Stammdienststelle ist die Postfiliale W, wo er bis zum Mai 2003 einen Arbeitsplatz im "Ständigen Außendienst" inne hatte. Nach der Auflassung sämtlicher Arbeitsplätze des "Ständigen Außendienstes" wurde der Beschwerdeführer mit Wirkung vom 1. Juni 2003 auf Grund einer Weisung dem Jobcenter Wien (nunmehr Karriere- und Entwicklungscenter, KEC-Wien) zugeteilt. römisch eins. D... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §38 idF 1994/550;BDG 1979 §39 Abs1;BDG 1979 §41a Abs6 idF 1997/I/061;VwGG §42 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Jedenfalls für die Klärung der Abgrenzung zwischen dem Vorliegen einer Versetzung nach § 38 und einer Dienstzuteilung nach § 39 Abs. 1 BDG 1979 ist nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Verwalt... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist der Österreichischen Post Aktiengesellschaft zur Dienstleistung zugewiesen. Mit 1. September 2000 wurde der Beschwerdeführer mit dem Arbeitsplatz "Leiter des Postamtes L" betraut. Unstrittig ist, dass ihm in der Folge bis 10. Juni 2001 die besoldungsrechtliche Stellung Verwendungsgruppe PT 3/Dienstzulagengruppe 3 zukam. Der Beschwerdeführer ist seit 1. Dezember 2001 Mitglied des Personalauss... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §39 Abs1;BDG 1979 §40 Abs4 Z2 idF 1994/550;GehG 1956 §105a Abs1 idF 1997/I/110;
Rechtssatz: Für nach § 40 Abs. 4 Z. 2 BDG 1979 zulässige vorläufige Betrauungen ohne Dienststellenwechsel gilt der Grundsatz nicht, dass diese nach sechs Monaten auch aus dienstrechtlicher Sicht in dauernde Betrauungen übergehen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 21. O... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Vizeleutnant in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Schreiben der belangten Behörde vom 27. Juni 2002 wurde er "gem. § 41 BDG 1979 BGBl. Nr. 333, mit Wirksamkeit vom 1.8.2002" zur Attacheabteilung der österreichischen Botschaft in Damaskus "versetzt" und auf einen näher bezeichneten Arbeitsplatz "diensteingeteilt". Die Auslandsverwendung werde voraussichtlich vier Jahre betragen. Mit Schreiben der belangten Behörde vom... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs1 idF 1994/550;BDG 1979 §39 Abs1;BDG 1979 §41 Abs1 idF 1994/550;BDG 1979 §41a Abs6 idF 1997/I/061;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die im angefochtenen Bescheid ausgesprochene Zurückweisung des Antrages "auf bescheidmäßige Absprache über die mit Dienstauftrag vom 5.10.2004 ... verfügte Versetzung zum Kommando Internationale Einsätz... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38;BDG 1979 §39 Abs1;BDG 1979 §41a Abs6 idF 1997/I/061;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: In Ansehung der Zurückweisung seines Antrages auf bescheidmäßige Absprache über die verfügte Dienstzuteilung zur Luftraumüberwachung bezieht sich der Beamte in seinen im Beschwerdepunkt umschriebenen Rechtsverletzungen ausschließlich auf solche, die i... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor der Bundesgendarmerie in einem öffentlichen-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist der Gendarmerieposten E. Mit Befehl des Landesgendarmeriekommandos für Salzburg vom 18. September 2002 wurde der Beschwerdeführer für den Zeitraum vom 1. Oktober 2002 bis 30. November 2002 der Kriminalabteilung des Landesgendarmeriekommandos für Salzburg, Ermittlungsbereich 9 (Brandermittlung) zur Ausbildung zum Bezirksbranderm... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: BDG 1979 §39 Abs1;BDG 1979 §44 Abs1;RGV 1955 §2 Abs1;RGV 1955 §2 Abs3;RGV 1955 §22 Abs1;RGV 1955 §39 Abs1 idF 2000/I/142;
Rechtssatz: Am Anspruch auf Zuteilungsgebühr nach § 22 Abs. 1 RGV ändert nichts, dass sich der Beamte (Revierinspektor der Bundesgendarmerie) mit Einverständnis des Leiters seiner zugeteilten Dienststelle (seines Vorgese... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: BDG 1979 §39 Abs1;BDG 1979 §44 Abs1;RGV 1955 §2 Abs3;RGV 1955 §22 Abs1;RGV 1955 §39 Abs1 idF 2000/I/142;
Rechtssatz: Die Dienstanweisungen der zuständigen Dienstbehörde lauteten auf Dienstzuteilung des Beamten (eines Revierinspektors der Bundesgendarmerie) zu einer Kriminalabteilung bis zu einem näher bezeichneten Zeitpunkt. Damit unterstan... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gendarmeriebeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er versah bis 30. April 1998 an seiner Dienststelle, dem Gendarmerieposten Anif, Dienst. Am 31. März 1998 erging seitens des Bezirksgendarmeriekommandanten Salzburg, Major P, an alle Gendarmerieposten im Bezirk ein Grundsatzbefehl, welcher (auszugsweise) wie folgt lautete: "Mit 1. April 1998 tritt das Schengener Durchführungs-Übereinkommen für Österreich zur Gänze in Kraft. Der... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: BDG 1979 §39 Abs1;RGV 1955 §2 Abs3;
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall erfolgte die dienstrechtliche Dienstzuteilung "bis auf weiteres" und nennt damit weder einen konkret terminisierten, noch einen abstrakt umschriebenen beabsichtigten Endzeitpunkt ihrer Wirksamkeit. Der Umstand, dass sie sich in formeller Hinsicht auf § 39 Abs. 1 BDG 1979 s... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: BDG 1979 §39 Abs1;RGV 1955 §2 Abs3;
Rechtssatz: Die Vornahme einer (dienstrechtlichen) Dienstzuteilung "bis auf weiteres" sowie die Aufrechterhaltung derselben über Jahre hinaus kann indizieren, dass mit einer solchen dienstrechtlichen Maßnahme nicht bloß ein vorübergehender Personalbedarf im Sinne des § 2 Abs. 3 RGV abgedeckt werden sollte... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; auf Grund eines Befehles des Landesgendarmeriekommandos für Kärnten wurde er mit Wirksamkeit vom 4. Juli 1990 (von seiner bisherigen Dienststelle GP L) den. Gendarmerieeinsatzkommando (GEK), das damals seinen Sitz in Schönau/Triesting (NÖ) hatte, dienstzugeteilt. Der Beschwerdeführer, der (zu diesem Zeitpunkt) seinen Wohnsitz in Kärnten hatte, bezog in der Folge eine Zuteilung... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: BDG 1979 §38 Abs1; BDG 1979 §39 Abs1;RGV 1955 §2 Abs3;RGV 1955 §2 Abs4;RGV 1955 §22 Abs1;RGV 1955 §34; BDG 1979 § 38 heute BDG 1979 § 38 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2012 BDG 1979 § 38 gü... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie ist im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft tätig. Vor den im Beschwerdefall strittigen Personalmaßnahmen war sie (seit Mitte 1984) Abteilungsleiter-Stellvertreterin in der Abteilung Innere Revision. Mit Schreiben der belangten Behörde vom 24. Oktober 1990 wurde die Beschwerdeführerin mit Wirksamkeit vom 12. November 1990 "von Ihrem bisherigen Aufgabenbereich entbunden und der Ab... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs1;BDG 1979 §39 Abs1;
Rechtssatz: Personalmaßnahmen, die Organisationseinheiten innerhalb ein und derselben Dienststelle (hier: BMLF) betreffen, können schon begrifflich weder Versetzung noch Dienstzuteilung sein. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993120068.X04 Im RIS seit 2... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; auf Grund eines Befehles des Landesgendarmeriekommandos für Kärnten wurde er mit Wirksamkeit vom 4. Juli 1990 (von seiner bisherigen Dienststelle GP L) den. Gendarmerieeinsatzkommando (GEK), das damals seinen Sitz in Schönau/Triesting (NÖ) hatte, dienstzugeteilt. Der Beschwerdeführer, der (zu diesem Zeitpunkt) seinen Wohnsitz in Kärnten hatte, bezog in der Folge eine Zuteilungsgebühr ... mehr lesen...
Rechtssatz: Der dienstrechtliche und reisegebührenrechtliche Begriff der Dienstzuteilung bzw Versetzung decken sich nicht. Eine vorübergehende Dienstleistung iSd § 2 Abs 3 RGV muß zumindestens nach dem Wortlaut der Anordnung oder nach den Umständen des jeweiligen Falles erkennbar sein. Liegt eine Versetzung iSd § 2 Abs 4 RGV vor (hiebei könnte die lange Dauer der "Dienstzuteilung" eine Rolle spielen), kommt nur § 34 RGV in Betracht. Im RIS seit 22.02.2002 mehr lesen...