RS Vwgh 2006/5/30 2005/12/0261

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Veröffentlicht am 30.05.2006
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

BDG 1979 §39 Abs1;
BDG 1979 §40 Abs4 Z2 idF 1994/550;
GehG 1956 §105a Abs1 idF 1997/I/110;

Rechtssatz

Für nach § 40 Abs. 4 Z. 2 BDG 1979 zulässige vorläufige Betrauungen ohne Dienststellenwechsel gilt der Grundsatz nicht, dass diese nach sechs Monaten auch aus dienstrechtlicher Sicht in dauernde Betrauungen übergehen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 21. Oktober 2005, Zl. 2005/12/0049). Der erwähnte Grundsatz gilt ebenso wenig für eine hier allenfalls vorliegende Dienstzuteilung zur Vertretung eines an der Dienstausübung verhinderten Beamten. Der - wenn überhaupt - dienstrechtlich nur vorläufig zugewiesene Arbeitsplatz des Beamten konnte diesem auch ohne Bescheiderlassung wiederum entzogen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005120261.X05

Im RIS seit

02.08.2006

Zuletzt aktualisiert am

10.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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