Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs3;
Rechtssatz: § 38 Abs 3 zweiter Satz BDG setzt voraus, dass die Versetzung des ursprünglich in Aussicht genommenen Beamten entfallen kann, weil ein anderer geeigneter Beamter, für den die Maßnahme keinen wesentlichen wirtschaftlichen Nachteil bedeutet, zur Verfügung steht. Eine solche Auswahl ist aber dann nicht gegeben, wenn das wichtige dienstliche ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖffD 1987/7, S 31;
Rechtssatz: Durch die Freiwilligkeit der Bewerbung des Bfrs um Überstellung in eine höhere Verwendungsgruppe wird nicht der Versetzungsschutz, der den Bediensteten insbesondere vor sachlich nicht gerechtfertigten Maßnahmen der Behörde schützen soll, aufgehoben. Durch die Beschränkung der Eins... mehr lesen...