RS Vwgh 1991/4/22 90/12/0162

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.04.1991
beobachten
merken

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §38 Abs1;
BDG 1979 §38 Abs2;
BDG 1979 §38 Abs3;

Rechtssatz

Besteht das wichtige dienstliche Interesse im Sinne des § 38 Abs 2 BDG 1979 ausschließlich an der Abziehung eines rechtskräftig wegen schwerer Körperverletzung im Dienste verurteilten Zollwachebeamten von einer Dienststelle mit ständigem Parteienverkehr, so erübrigt sich eine Prüfung der Frage, ob für ihn durch die Versetzung ein wesentlicher wirtschaftlicher Nachteil vorliege, weil ein anderer geeigneter Beamter nicht vorhanden sein kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990120162.X01

Im RIS seit

21.12.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten