RS Vwgh 1992/10/14 89/12/0088

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Veröffentlicht am 14.10.1992
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §38 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/01/15 89/12/0117 3

Stammrechtssatz

Der Gegenstand der im Gesetz vorgesehenen Vergleichsprüfung hat nicht die Frage der persönlichen, familiären und sozialen Verhältnisse zu sein, sondern die des Vorliegens eines wesentlichen wirtschaftlichen Nachteils. Die persönlichen, familiären und sozialen Verhältnisse sind zwar zu berücksichtigen, können aber für sich allein eine Unzulässigkeit der Versetzung iSd zweiten Satzes des § 38 Abs 3 BDG nicht bewirken.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1989120088.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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