Der 1946 geborene Beschwerdeführer stand bis zu seiner mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid verfügten Versetzung in den Ruhestand als Professor in einem öffentlichrechtlichen (Aktiv-)Dienstverhältnis zum Bund. Er hatte zuletzt an der Bundeshandelsakademie und Bundeshandelsschule Spittal/Drau in den Fächern Leibesübungen und Geographie unterrichtet. Zur Darstellung des Verwaltungsgeschehens wird zunächst in sinngemäßer Anwendung auf § 43 Abs. 2 zweiter Satz VwGG a... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §15a Abs1; BDG 1979 §38 Abs3; BDG 1979 § 15a gültig von 18.06.2015 bis 01.09.2017 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 71/2003 BDG 1979 § 15a gültig von 30.12.2008 bis 17.06.2015 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 71/2003 BDG 1979 § 15a gültig von 29.07.... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs3 Z1; BDG 1979 §38 Abs7; BDG 1979 §38; BDG 1979 § 38 heute BDG 1979 § 38 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2012 BDG 1979 § 38 gültig von 01.07.2012 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Omnibuslenker in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist der Österreichischen Postbus Aktiengesellschaft zur Dienstleistung zugeteilt. Seine Dienststelle befindet sich in M. In einer Eingabe vom 3. Oktober 2011 brachte der anwaltlich vertretene Beschwerdeführer vor, bis dato seien Omnibuslenkerdienstpläne "immer nach dem Dienstalter vergeben" worden. Im Rahmen der Dienstaltersregelung habe sich daher ergeben, dass der Beschwerdefüh... mehr lesen...
Index: L22006 Landesbedienstete Steiermark63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs1 impl; BDG 1979 §38 Abs2 impl; BDG 1979 §38 Abs3 impl;DBR Stmk 2003 §18 Abs2; BDG 1979 § 38 heute BDG 1979 § 38 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2012 BDG 1979 § 38 gült... mehr lesen...
Zwischen den Parteien ist unbestritten, dass die Beschwerdeführerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Steiermark steht. Sie ist seit 1. April 1998 Bedienstete des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung. Als Referentin der Finanzabteilung/Rechtsabteilung 10, nunmehr Fachabteilung 4A, in der Zeit vom 1. April 1998 bis 31. Dezember 2001 wurde der Beschwerdeführerin eine Verwendungszulage in Höhe von 28 % des Gehaltes der Gehaltsstufe 2 Dienstklasse V der Beam... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §38 Abs3; BDG 1979 §55 Abs1;GehG 1956 §20b Abs2; LDG 1984 §19 Abs4; LDG 1984 §39 Abs1; BDG 1979 § 38 heute BDG 1979 § 38 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2012 BDG 1979 § 38 g... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Landeslehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg. Bis zum 31. August 2008 war ihre Dienststelle die Hauptschule S. Nach Durchführung eines Ermittlungsverfahrens (vgl. hiezu die diesbezügliche Schilderung in der folgenden Wiedergabe des angefochtenen Bescheides) erließ die Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau am 20. August 2008 einen Bescheid, mit welchem die Beschwerdeführerin von Amts wegen mit Wirkung vom 1. S... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2; BDG 1979 §38 Abs3 Z1 idF 1994/550; BDG 1979 §50a Abs1 idF 1997/I/061; B-VG Art126b Abs5; B-VG Art51a Abs1; BDG 1979 § 38 heute BDG 1979 § 38 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2012 ... mehr lesen...
I. Der 1959 geborene Beschwerdeführer stand im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides als Gruppeninspektor der Verwendungsgruppe E2b in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle war die Verkehrsinspektion Innsbruck (eine Fachinspektion des Stadtpolizeikommandos Innsbruck), wo er im Rahmen eines Schicht- und Wechseldienstplanes tätig war. römisch eins. Der 1959 geborene Beschwerdeführer stand im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen B... mehr lesen...
I. Der Beschwerdeführer steht als Oberamtsrat in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Land Burgenland. Vor der mit dem angefochtenen Bescheid verfügten Zuweisung zur BELIG - Beteiligungs- und LiegenschaftsGmbH (in der Folge: BELIG) war der Beschwerdeführer im Amt der Burgenländischen Landesregierung, Landesamtsdirektion-Generalsekretariat, Stabsstelle Organisation und Controlling, tätig. römisch eins. Der Beschwerdeführer steht als Oberamtsrat in einem öffentlichrechtlich... mehr lesen...
Index: L22001 Landesbedienstete Burgenland63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs3;LBDG Bgld 1997 §39 Abs3; BDG 1979 § 38 heute BDG 1979 § 38 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2012 BDG 1979 § 38 gültig von 01.07.2012 bis 31.12.2013 zuletzt ... mehr lesen...
Der im September 1943 geborene Beschwerdeführer stand bis zu der mit dem angefochtenen Bescheid erfolgten Versetzung in den Ruhestand mit Ablauf des 30. September 2006 als Beamter der Verwendungsgruppe A, Dienstklasse VIII, in einem öffentlichrechtlichen (Aktiv-)Dienstverhältnis zum Bund und im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit als Leiter des Referates IV/6a in Verwendung. Der im September 1943 geborene Beschwerdeführer stand bis zu der mit dem angefochtenen Bescheid erfolg... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §15a Abs1;BDG 1979 §38 Abs3 Z4;
Rechtssatz: Aus § 15a Abs. 1 iVm § 38 Abs. 3 Z. 4 BDG 1979 und der dadurch wohl gebotenen Abwägung wichtiger dienstlicher Interessen gegen das Interesses des Beamten an einem Verbleib im Aktiv-Dienststand lässt sich nicht ableiten, dass die Dienstbehörde als "schonendste Variante" und Alternative zu einer Versetzung in den Ruhes... mehr lesen...
Der im September 1943 geborene Beschwerdeführer stand bis zu der mit dem angefochtenen Bescheid erfolgten Versetzung in den Ruhestand mit Ablauf des 30. September 2006 als Beamter der Verwendungsgruppe A, Dienstklasse VIII, in einem öffentlichrechtlichen (Aktiv-)Dienstverhältnis zum Bund und im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit als Leiter des Referates IV/6a in Verwendung. Der im September 1943 geborene Beschwerdeführer stand bis zu der mit dem angefochtenen Bescheid erfolg... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §15a;BDG 1979 §38 Abs3 Z4;
Rechtssatz: Im Verfahren zur amtswegigen Versetzung in den Ruhestand nach § 15a BDG 1979 spielt die Frage der disziplinarrechtlichen Sanktion keine Rolle; im nun vorliegenden Zusammenhang ist ausschließlich auf das Vorliegen eines wichtigen dienstlichen Interesses im Sinn des § 38 Abs. 3 Z. 4 BDG 1979 abzustellen, sodass wegen der Ar... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §15a Abs1;BDG 1979 §38 Abs3 Z4;
Rechtssatz: Aus § 15a Abs. 1 iVm § 38 Abs. 3 Z. 4 BDG 1979 und der dadurch wohl gebotenen Abwägung wichtiger dienstlicher Interessen gegen das Interesses des Beamten an einem Verbleib im Aktiv-Dienststand lässt sich nicht ableiten, dass die Dienstbehörde als "schonendste Variante" und Alternative zu einer Versetzung in den Ruhes... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §15a;BDG 1979 §38 Abs3 Z4;
Rechtssatz: Im Verfahren zur amtswegigen Versetzung in den Ruhestand nach § 15a BDG 1979 spielt die Frage der disziplinarrechtlichen Sanktion keine Rolle; im nun vorliegenden Zusammenhang ist ausschließlich auf das Vorliegen eines wichtigen dienstlichen Interesses im Sinn des § 38 Abs. 3 Z. 4 BDG 1979 abzustellen, sodass wegen der Ar... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich. Bis zu seiner mit dem angefochtenen Bescheid erfolgten Versetzung stand er als Bezirkshauptmann der Bezirkshauptmannschaft E. in Verwendung und war damit (gemäß § 34 Abs. 2 erster Satz Oö Sozialhilfegesetz) ex lege Obmann des Sozialhilfeverbandes E. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich. Bis zu seiner mit dem angefochtenen ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich. Er war bis zum 1. März 2002 als Oberarzt im Landeskrankenhaus (LKH) F. eingesetzt. Dem Beschwerdeführer wurde von der Oö Gesundheits- und Spitals-AG das Schreiben vom 28. Februar 2002 folgenden Inhaltes übermittelt (Anonymisierung durch den Verwaltungsgerichtshof): "Sehr geehrter Herr Dr. F.! Sie werden mit Ihrem Einverständnis mit Wirksamkeit vom 1. März 2002 zum LKH S. v... mehr lesen...
Index: L22004 Landesbedienstete Oberösterreich10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2 impl;BDG 1979 §38 Abs3 impl;LBG OÖ 1993 §92 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass es in Zusammenhang mit der Frage des Vorliegens eines wichtigen dienstlichen Interesses an der Versetzung des Beschwerdeführers nicht auf das subjektive Empfinden des Vorgesetzten und... mehr lesen...
Index: L22004 Landesbedienstete Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §15a impl;BDG 1979 §38 Abs2 impl;BDG 1979 §38 Abs3 impl;B-VG Art140;B-VG Art18;LBG OÖ 1993 §92 Abs2;LBG OÖ 1993 §92 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Dem Vorbringen des Beschwerdeführers in der Berufung, § 92 Abs. 2 Oö LBG 1993 mangle es an der gemäß Art. 18 B-VG... mehr lesen...
Index: L22004 Landesbedienstete Oberösterreich10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2 impl;BDG 1979 §38 Abs3 impl;LBG OÖ 1993 §92 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage des Vorliegens eines wichtigen dienstlichen Interesses an der Versetzung (hier im Sinne des § 92 Abs. 2 Oö LBG 1993) (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 13. September 2002, Zl. 99/12/013... mehr lesen...
Index: L22004 Landesbedienstete Oberösterreich63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §38 Abs3 impl;LBG OÖ 1993 §92 Abs3;LDG 1984 §19 Abs4 impl;
Rechtssatz: Gemäß § 92 Abs. 3 zweiter Satz Oö LBG 1993 ist eine Versetzung unzulässig, wenn sie für den Beamten einen wesentlichen wirtschaftlichen Nachteil bedeuten würde UND ein anderer geeigneter Beamter, bei dem dies nicht der Fall ist, zur V... mehr lesen...
Index: L22004 Landesbedienstete Oberösterreich63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §38 Abs3 impl;LBG OÖ 1993 §92 Abs3;LDG 1984 §19 Abs4 impl;
Rechtssatz: Ein anderer geeigneter Beamter im Sinne des § 92 Abs. 3 zweiter Satz Oö LBG 1993 steht immer dann von vornherein nicht zur Verfügung, wenn das dienstliche Interesse ausschließlich daran besteht, einen bestimmten Beamten von seiner Die... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß § 15a Abs. 1 und 2 iVm § 38 Abs. 3 Z. 4, § 236c Abs. 1 BDG 1979 mit Ablauf des 30. September 2006 von Amts wegen in den Ruhestand versetzt. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß Paragraph 15 a, Absatz eins, und 2 in Verbindung mit Paragraph 38, Absatz 3, Ziffer 4,, Paragraph 236 c, Absatz eins, BDG 1979 mit Ablauf des 30. September 2006 von Amts wegen in den Ruhestand versetzt. Gegen die... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß § 15a Abs. 1 und 2 iVm § 38 Abs. 3 Z. 4, § 236c Abs. 1 BDG 1979 mit Ablauf des 30. September 2006 von Amts wegen in den Ruhestand versetzt. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß Paragraph 15 a, Absatz eins, und 2 in Verbindung mit Paragraph 38, Absatz 3, Ziffer 4,, Paragraph 236 c, Absatz eins, BDG 1979 mit Ablauf des 30. September 2006 von Amts wegen in den Ruhestand versetzt. Gegen die... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §13 Abs1;BDG 1979 §15a Abs1;BDG 1979 §15a Abs2;BDG 1979 §236c Abs1;BDG 1979 §38 Abs3 Z4;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß § 15a Abs. 1 und 2 iVm § 38 Abs. 3 Z. 4, § 236c Abs. 1 BDG 1979 von Amts wegen in den Ruhestand versetzt. Soweit der vorliegende Antrag ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §13 Abs1;BDG 1979 §15a Abs1;BDG 1979 §15a Abs2;BDG 1979 §236c Abs1;BDG 1979 §38 Abs3 Z4;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß § 15a Abs. 1 und 2 iVm § 38 Abs. 3 Z. 4, § 236c Abs. 1 BDG 1979 von Amts wegen in den Ruhestand versetzt. Soweit der vorliegende Antrag ... mehr lesen...
1. Aus dem Beschwerdevorbringen ergibt sich folgendes Verwaltungsgeschehen: Mit Bescheid des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen vom 25. Februar 2002 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 40 Abs. 2 iVm § 38 Abs. 2 und 3 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979) mit Ablauf des 28. Februar 2002 von seiner bisherigen Verwendung als Leiter der Abteilung VI/1 des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen abberufen. Gemäß § 40 Abs. 1 BDG 1979... mehr lesen...