RS Vwgh 1993/12/15 93/12/0115

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.12.1993
beobachten
merken

Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §38 Abs3;
B-VG Art140 Abs1;
B-VG Art7 Abs1;

Rechtssatz

Die gesamte Regelung des § 38 Abs 3 BDG 1979 ist als Einheit zu sehen und gilt nur für die Versetzung an einen ANDEREN Dienstort. Gegen diese Interpretation bestehen auch keine Bedenken aus der Sicht der gebotenen Sachlichkeit, weil bei einer Durchschnittsbetrachtung den wirtschaftlichen Aspekten bei einem Wechsel des Dienstortes von vornherein mehr Bedeutung zukommen wird als bei einem Dienststellenwechsel im Dienstort.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993120115.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten