RS Vwgh 1994/9/14 94/12/0127

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Veröffentlicht am 14.09.1994
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §38 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/12/0206 E 13. Dezember 1982 VwSlg 10919 A/1982 RS 2

Stammrechtssatz

Eine Auswahl im Sinne des § 38 Abs 3 zweiter Satz BDG 1979 kommt von vornherein dann nicht in Betracht, wenn das wichtige dienstliche Interesse darin besteht, einen bestimmten Beamten von einer Dienststelle zu entfernen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994120127.X01

Im RIS seit

23.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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